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Zwei Jahre Haft für österreichischen Dissidenten Herbert Schweiger

Klagenfurt / Kärnten: Das Landgericht in Klagenfurt verurteilte gestern den österreichischen Dissidenten Herbert Schweiger zu zwei Jahren unbedingter Haft. Dem 85jährigen war vorgeworfen worden, gegen das sogenannte NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Gegenstand der Anklage waren u. a. seine Bücher „Wahre dein Antlitz“ und „Deutschlands neue Idee“, obwohl diese Bücher noch nicht einmal in der Bundesrepublik beanstandet wurden. Zwar gab es in Deutschland mal einen Versucht das Buch „Deutschlands neue Idee“ zu indizieren, doch wurde dieser Versuch von den zuständigen Behörden zurückgewiesen. Ungeachtet dessen sah man in Österreich in den Büchern eine Verherrlichung des NS und die Glorifizierung Adolf Hitlers.
Der Prozeß hatte am 27. Mai begonnen.

Am ersten Verhandlungstag ging es u. a. auch um eine angebliche Äußerung Schweigers, die dieser im Oktober 2004 bei einer Veranstaltung in Kärnten getan haben soll und in der er von den Juden als „ewigen Feind, der ausgemerzt gehört“ gesprochen haben soll. In einem Prozeßbericht von Alpen-Donau.info hieß es seinerzeit dazu:
„…Am Nachmittag war in der Hauptsache von dem angeblichen Inhalt des Gespräches im Oktober 2004 in Kärnten die Rede (…, daß die Juden ausgemerzt gehören).
Als Zeuge wurde ein APA-Journalist geladen, der ohne Stimme steif und fest behauptete, in einem im Anschluß an die AFP-Veranstaltung mit Herbert Schweiger und Franz R. geführten Gespräch seien die in der Anklageschrift vorgeworfenen Äußerungen gefallen.

Zeuge R. stellte richtig, daß er mit dem Journalisten überhaupt nicht gesprochen habe. Im Gegenteil: dieser saß einen Stuhl weiter am Tisch, als er in ein Gespräch mit einem Kameraden vertieft war (bestätigte ebenfalls als Zeuge diese Aussage). Der Journalist griff mehrmals zu ihm herüber und versuchte so ein Gespräch zu beginnen, was aber abgelehnt wurde. Außerdem: R. war jahrzehntelang Gastwirt und kann daher den Alkoholisierungsgrad gut beurteilen. Der Journalist stand seit dem Nachmittag bei einem Bier nach dem anderen an der Theke – er war ja von der Veranstaltung ausgeschlossen – und hatte zu mitternächtlicher Stunde “einen ziemlichen Sieder”.

Zuvor hatte schon Dr. Schaller den “Zeugen” bloßgestellt: Dieser hatte nämlich ein Gedächtnisprotokoll vom nächsten Tag vorgelegt, denn erst zu diesem Zeitpunkt (der Ausnüchterung?) seien ihm die Äußerungen gravierend erschienen. Widersprüche, wann ihm denn die Aussagen (Juden ausmerzen usw.) als bedenklich aufgefallen wären, blieben im Raum stehen. …“

Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft fiel u. al der Satz “Die Ewiggestrigen – so wie der Angeklagte – sind die Wegbereiter für die Neonazis”. Darüber hinaus war der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor in seinen Schriften „offen die Ungleichheit der Menschenrassen“ beschrieben habe. Tatsächlich genügte schon ein Blick in den Prozeßsaal, um festzustellen, dass die Menschen alles andere als gleich sind. Das sogenannte Prinzip, wonach alle Menschen gleich wären, ist eine der größten und dümmsten Schwindeleien der Weltgeschichte, die im Grund genommen, schon von jedem Kaninchenzüchter widerlegt werden kann. Tatsächlich sind die Menschen keineswegs alle gleich und – wie man gerade in „demokratischen“ Ländern immer wieder feststellen kann, noch nicht einmal vor dem Gesetz. Es sei denn man verfügt über genügend Geld um sich durch die Instanzen zu klagen und gehört nicht gerade einer politisch unkorrekten Oppositionsrichtung an.

Der Verteidiger Schweigers, Dr. Herbert Schaller, legte gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Siehe auch [Alpen-Donau.info]

(Quelle: [www.Altermedia.info])

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