Hausdurchsuchungen
bei Bürger der Stadt Oldenburg/Niedersachsen
Am
05.03.2010 gegen 8.15 Uhr hatte ein Bürger der Stadt Oldenburg einen
nicht so erfreulichen Besuch.
Als es gegen 8.15 Uhr an seiner Wohnungstür schellte
und er nicht sofort die Tür öffnete, hörte er schon "Hier ist die
Polizei wir haben ein Durchsuchungsbeschluss, öffnen Sie die Tür!" Als
er daraufhin die Tür öffnete stürmten schon die Beamten der Polizei
Oldenburg in seine Wohnung. Der Betroffene war erst einmal perplex und
wollte seinen Rechtsanwalt anrufen, dieses wurde jedoch im ersten Moment
nicht zugelassen. Somit beugte er sich der Polizeiwillkür und hörte sich
an was die Beamten zu sagen hatten. Als der Durchsuchungsbeschluss dann
ausgehändigt wurde, bat er darum einen von ihn benannten Zeugen dazu zu
holen, welches aus Sicht der Beatmen nicht von Nöten wäre, da ein Zeuge
von der Stadt Oldenburg anwesend war, somit wurde auch dieses verneint!
Und schon machte sich die Polizei zielsicher an die Computer von dem
Betroffenen. Es wurden beim Beschuldigten zwei neuwertige Laptops, zwei
Computer, eine Digitalkamera, eine Daten-CD sowie 13 Aufkleber
"Belegexemplare" sichergestellt.
Video von der Entlassung Ernst
Zündels aus der JVA-Mannheim am 01.03.10
Haftentlassung von Ernst Zündel
Nach seinem 7-jährigen Kerkeraufenthalt dürfen wir den Kameraden Ernst
Zündel wieder in der "Freiheit" begrüßen. Zündel wurde heute morgen, den
01.03.10, gegen 08.15 Uhr aus der JVA-Mannheim entlassen und von seiner
Rechtsanwältin, einigen Weggefährten und zahlreichen Journalisten
empfangen.
Seine Frau schrieb folgendes zur Entlassung:
An alle unsere Freunde in der ganzen Welt!
Unser "Kriegsgefangener", der weltweit
berühmte Freiheitskämpfer Ernst Zündel, ist heute nach sieben
Jahren aus dem Mannheimer Gefängnis entlassen worden! Um 2:45
morgens erhielt ich einen Anruf von unserer britischen Freundin,
Lady Michele Renouf, die mir sagte: "Wir haben Ernst im Auto! Alles
ist in Ordnung!"
Ich konnte dann ein paar Worte mit meinem Mann
sprechen. Er sagte mir, daß er in Sicherheit ist und daß er mich
ein bißchen später noch einmal anrufen wird, um mir weitere Details
zu sagen.
Eine halbe Stunde später erhielt ich eine
Nachricht per Fax von seiner Anwältin, Alexandra Rittershaus, die
mir kurz mitteilte: "Ernst ist in Freiheit! Es waren einige
Menschen da, aber alles war friedlich. Ich hatte keine Gelegenheit,
mit ihm zu sprechen, aber er sah glücklich aus!"
Später hoffe ich noch mehr berichten zu
können. Das Wichtigste ist: Ernst ist in Freiheit - und es gab
keine Schwierigkeiten oder Zwischenfälle!
Hier ist Ernst mit seinem treuen Anwalt, Dr.
Herbert Schaller, der hart um seine Rechte gekämpft hat!
Mit den herzlichsten Grüßen -
Ingrid Zündel
FREISPRUCH
AUCH IM INNSBRUCKER PATRIOTENPROZESS!
URTEIL DER GESCHWORENEN VON RICHTER
AUFGEHOBEN!
Trotz massiver Hetze seitens der DÖW und der "KLEINEN ZEITUNG" der junge
Manuel Schmisrauter im Innsbrucker Patriotenprozess von den
Geschworenen - und zwar eindeutig - FREIGESPROCHEN.
Die drei Schuldfragen wurden mit 6:2, 7:1 und 7:1eindeutig verneint -
der FREISPRUCH also klar. Was äußerst selten und wohl nur in politischen
Prozessen geschieht: Die Berufsrichter haben den FREISPRUCH aufgehoben.
Der Prozess wird also wiederholt.
Wie oft man dieses Spiel treiben wird ist unbekannt.
Die [KOMMENTARE]
werden in einer Sonderausgabe über diesen Fall berichten.
DER
MEINUNGSFREIHEIT EINE GASSE!
Nachfolgend mehrere Zeitungsartikel
aus der Systempresse:
Kronenzeitung, 20.2.2010
Tiroler Tageszeitung, 24.2.2010
Kärntner Krone, 24.2.2010
Kleine Zeitung, 24.2.2010
Kärntner Krone, 24.2.2010
Gesinnungsterror in
Osttirol!
Am 23. Februar
findet vor einem Innsbrucker Schwurgerichtstribunal ein politischer Schauprozeß
gegen einen von mehreren volkstreuen Aktivisten aus Osttirol statt.
Dem 24
jährigen nationalen Aktivisten Manuel Schmisrauter wird vorgeworfen, sich im
nationalsozialistischem Sinne "wiederbetätigt" zu haben, da er es wagte,
Gleichgesinnten völkisches Info- und Bildungsmaterial zur Verfügung zu stellen,
dessen Inhalte aus legal erhältlichen Schriftwerken herauskopiert und im
gesetzlichen Rahmen der verbrieften Gedanken-, Meinungs- und
Informationsfreiheit verbreitet wurden.
Doch da in Österreich die Uhren des
politischen Verfolgungsapparats bekanntermaßen mit verächtlicher Härte ticken,
wird dem Osttiroler bspw. sogar die Mitgliedschaft im legal existierenden Verein
der HNG oder die ermöglichte Einsichtnahme von Zitaten amerikanischer
Nationalisten, welche sich auf rechtlich absolut legitime Inhalte wie das
Überleben und die Sicherung der Zukunft unseres Volkes stützen, zur Last gelegt!
Auch in diesem Jahr möchten wir euch gerade
jetzt zur Julzeit an unsere weggesperrten Kameraden erinnern. Unsere völkische
Gemeinschaft zeichnet sich durch den starken Zusammenhalt untereinander aus,
denn wir kennen noch Tugenden wie Treue, Freundschaft, Aufopferung und viele
andere. Jeder, der sich unserer Gemeinschaft zugehörig fühlt, sollte diese Werte
in sich tragen und vor allem danach handeln.
Unsere inhaftierten Kameraden, die sich in
irgendeiner Form für unser Deutschland einsetzten und dafür vom
deutschenverachtenden System brd eingekerkert wurden, sind bis auf ein paar
Ausnahmen ganz allein hinter Gittern. Sie sind auf uns „da draußen“ angewiesen.
Ohne unsere Unterstützung ist für sie die Julzeit eine Zeit wie jede andere. Es
gibt kaum einen Unterschied zum allgemeinen Haftalltag. Wir mögen es uns nicht
vorstellen können über die Feiertage allein zu sein, für die Inhaftierten ist
dies unweigerlich Tatsache. Sie haben niemanden zum Reden, da der Großteil der
Mitinsassen Abschaum ist, so dass die Inhaftierten lieber alleine sind, als sich
mit solchen Leuten abzugeben.
Besorgt euch daher einige Julfestkarten -
oder fertigt selber welche an - und schickt diese dann einigen inhaftierten
Kameraden als Aufmerksamkeit zu. In Gedanken sind wir bei ihnen, das sollten wir
ihnen auch zeigen!
Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das
allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System.
Aber jede Krise hat ihr Gutes: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die
angeblichen Lösungen, die uns nun die Politik anbietet, keine Lösungen sind,
sondern nur Maßnahmen, um das System am Leben zu erhalten. Zu Recht
breitet sich der Verdacht aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine weitere
gigantische Umverteilungsaktion von Geld und Macht in die Hände weniger ist.
Josué bleibt in
Schutzhaft wegen angeblicher Fluchtgefahr.
Josué Estebanez de la Hija, der ehemalige Soldat, der
in Spanien zu 26 Jahren Gefängnis
verurteilt wurde, weil er sich gegen etwa 50 Antifaschisten in der U-Bahnstation
von Madrid wehrte, welche ihn zuvor attackierten, bleibt vorerst weiterhin in Schutzhaft.
Die spanische Justiz vermutet, dass Josué versuchen
würde, sich der Haftstrafe zu entziehen. Darüber hinaus wird nun behauptet, dass Josué ein großes
Vorstrafenregister hat und er weitere Straftaten begehen würde.
Die Familie des kommunistischen Carlos P. und private Zeugen appellierten
an den höchsten spanischen Gerichtshof, Josués Untersuchungshaftzeit solange zu
verlängern, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Nach
fast 25 Jahren in Gefangenschaft ist es endlich Zeit für Richard Kemp, seine
Füße als freier Mensch außerhalb der Gefängnismauern zu stellen. Als
jüngstes Mitglied der US-amerikanischen nationalen Organisation Bruder
Schweigen hat er mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht.
Hintergrund:
Richard Kemp
wurde am 9. Dezember 1964 geboren. In seinen frühen Jahren und während
seiner Jugend, kümmerte er sich vorbildlich um seine Schulzeit. Dies verband
er mit einer Vielzahl von Sportarten, unter anderem trainierte er während
seiner Grundschulzeit Basketball und in einem Jugendverband Softball.
Während des ersten Jahres im College kam Kemp in Berührung mit einem
Flugblatt der nationalen Organisation National Alliance, das großes
Interesse in ihm geweckt hat an der Arbeit für unser Volk. Ein guter Freund
von ihm gab ihm verschiedene Zeitungen wie "The Rockwell Report", "National
Vanguard", "Siege" und andere, die zu einer Radikalisierung von Kemp
führten.
in der Dresdener
Morgenpost vom 24.10.2009 auf Seite 10 unter der Überschrift "SOKO ermittelt
..." werden Sie von einem Reporter mit dem Synonym "-bi.- wie folgt zitiert:
"WIR GEHEN
ZUNÄCHST DAVON AUS, DASS ALLE VERDÄCHTIG SIND, UND MÜSSEN NUN ERMITTELN,..."
Dazu ergeben sich
für mich folgende Fragen:
- wurde Ihre
Aussage in dem zitierten Artikel richtig wiedergegeben?
Das
Gericht von Madrid befand Josué Estebanez des Mordes an einem Antifahooligan,
aus ideologischen Hassdenken, für schuldig. Der Soldat, welcher in Notwehr
vor 2 Jahren den Antifaschisten Carlos P. erstach, wurde nun zu 19 Jahren
Haft wegen des tödlichen Stiches sowie weitere 7 Jahre Haft wegen versuchten
Mordes an dem Freund von Carlos P. verurteilt.
Josué verneinte immer wieder aus politischen Motiven
gehandelt zu haben oder „Neonazi“ zu sein. Das Gericht schloss sich jedoch
der Meinung der Anklägeranwälte (darunter ein einschlägig bekannter
Linksradikaler) an und begründete die „Tat“ als vorsätzlich.
Viele
Kameraden verbinden die Gefangenenhilfe nur mit Briefe schreiben, doch
tatsächlich ist das Tätigkeitsfeld sehr viel größer. Dieser Bericht soll zum
Einen mehr Mittel aufweisen und zum anderen dazu anregen, die Gefangenenhilfe
und die Solidarität mit den inhaftierten Kameraden weiter auszubauen.
Der erste Kontakt zum
inhaftierten Kameraden kommt meistens durch den Briefkontakt zustande, es
sei denn, man kennt den Kameraden bereits von draußen, vor seiner Haftzeit. Es
müssen hierbei keine Romane geschrieben werden, sondern manchmal reichen bereits
wenige Worte, um dem Kameraden zu zeigen, dass er nicht vergessen ist. Worauf
ist beim Briefe schreiben aber grundsätzlich zu achten? Du musst stets daran
denken, dass dein Brief an den Inhaftierten von anderen, wie der
Anstaltsleitung, gelesen werden kann und bei etlichen Kameraden gelesen und
festgehalten wird. Daher dürfen von dir keine vertraulichen Daten im Brief
erwähnt werden. Im Brief dürfen keine „strafbaren“ Inhalte enthalten sein. Es
kann sein, dass dein Brief sofort an die örtliche Staatsanwaltschaft
weitergeleitet wird, sofern du beispielsweise etwas „Verfassungsfeindliches“
schreibst. Auch wenn der inhaftierte Kamerad das Futhark lesen und schreiben
kann, können Briefe oder nur Passagen in dieser Schreibweise an dich
zurückgeschickt werden oder dem Gefangenen zur Habe gelegt werden, weil die
Anstaltsleitung dahinter irgendwelche „Codes“ vermuten kann. Sowas kommt zum
Teil in den USA vor, dass Briefe aus dem Grund nicht ausgehändigt werden. Du
solltest vorerst auf Grußformeln wie „Heil Dir!“, „88!“ usw. verzichten, da dies
auch dazu beitragen kann, dass dein Brief zurückgeschickt wird. Verziere den
Brief vorerst auch nicht mit irgendwelchen Symbolen oder Zahlencodes, sondern
verschaffe dir erstmal einen Überblick über die Kerkersituation des Kameraden.
Wenn der Kamerad dir antwortet, wird er dir mitteilen, worauf beim Kontakt mit
ihm zu achten ist. Du musst bedenken, dass die Anstaltsleitung stets die
Möglichkeit hat ein Kontaktverbot zu verhängen, wenn die davon ausgehen, dass du
einen „schädlichen“ Einfluss auf den Gefangenen ausübst.
Gestern
(22.09.2009) war der 5. und damit letzte Tag im Prozess um Josué Estebanez,
es war an der Zeit für abschließende Worte von Kläger und Verteidiger sowie
letzte Worte von Josué.
Enrique Martin, Verteidiger von Josué, plädierte auf
Freispruch, da er es als bewiesen sieht, dass Josué in Angst um sein Leben,
aus Notwehr handelte. Die Verteidigung wiederholte die Erklärung von Josué,
der aussagte, dass er wahnsinnige Angst hatte, als die Antifas ihn im Wagon
umzingelten. Er widerlegte die Aussage der Staatsanwaltschaft, Josué hätte
rein aus „ideologischer
Motivation“ heraus agiert, da Josué
weder militant noch Aktivist in irgendeiner
Organisation oder Partei des rechten Flügels ist, sondern einfach nur
„unpolitisch“.
Gestern
wurden im 4. Prozesstag die Berichte der Kläger und Ankläger gehört.
Raquel Muñoz, die Staatsanwältin im Josué-Prozess, hat heute ihre
Höchststrafe für Josué, 30 Jahre, im Anklagepunkt um das Versterben von
Carlos P. gefordert. Grund dafür ist ihre Annahme, dass Josué, aus
knallharter politischer Motivation heraus, agiert haben soll. Dies
begründet sie mit seiner „rechten“
Kleidung, der Marke „Three Stroke“, seiner allgemeinen,
angeblichen, politischen Motivation, dem Umstand, dass er aus der U-Bahn
heraus geschrieen hat und dem versuchten „Mord“ an einem weiteren
Linksextremisten. Sie ist der festen Überzeugung, dass Josué aus
„ideologischer
Diskriminierung“ heraus auf
Carlos P. einstach. Sie schloss sich der Aussagen der Linksextremisten
an, sagte aus das „Three Stroke“ eine
typische Neonazimarke ist, Josué den Hitlergruß in der U-Bahn machte und
seine Angreifer als „guarros“
(dreckige Schweine) beleidigte, was ihrer Auffassung nach, nur Rechte zu
Linken sagen.
Freitag,
der 3. Prozesstag. Heute wurden 9 Zeugen gehört: 2 Zivilpolizisten die Josué
festnahmen, ein Polizeikommissar sowie der Sicherheitschef der U-Bahn.
Weitere Zeugen waren ein ecuadorianischer Soldat, welcher mit Josué in einer
Einheit diente sowie weitere 4 hochrangige Soldaten: ein Oberst, ein
Oberstleutnant, ein Leutnant sowie ein Mitglied einer Kampfbrigade. Diese 4
Zeugen „berichteten“ über Josué in seiner Zeit bei der Armee, und andere
Dinge, so zum Beispiel ob das Messer wirklich von der Armee gestellt wurde
und dessen Sachverhalt.
Der Polizeikommissar der XXI. Nationalpolizei,
spezialisiert auf Bandenmitglieder und ideologische Extremisten,
wurde als rechtlich, anerkannter Experte eingesetzt. Vielleicht noch
interessant zu erwähnen ist, dass der
Polizeikommissar 12 Jahre Erfahrung hat. Nachdem er die
Bilder des Angeklagten vom Vorfall in der U-Bahn sah, äußerte er sich prompt
mit: “Das
ist ein Neonazi Skin.“
Seine Aussage basierte auf der Grundlage des Pullovers, der Marke „Three
Stroke“, und der Tatsache, dass Josué
nicht viele Haare auf dem Kopf hat.Der Kommissar gab an, dass es oftmals möglich ist, einen
ideologischen Extremisten aufgrund seiner Ästhetik auszumachen (Die Soldaten
der spanischen Armee
MÜSSENrasierte Köpfe, was schnell mit Skinheads zu
verwechseln ist, tragen sowie militärische Uniform oder militärische
Ausgehuniform mit der spanischen Flagge auf der Seite genäht… irgendwie
einleuchtend).
Gestern
(Mittwoch) fand nun der 2. Tag im Josué Prozess, im Regional Court of
Madrid, statt, mit den Aussagen einiger Zeugen. Im Vorfeld fand mal wieder
eine Kundgebung der Antifa mit Bannern und allerlei Reden statt. Ebenso
wurden in etlichen Städten Spaniens die Wasserbrunnen mit einer roten
Lösungen versehen, in Erinnerung an Carlos P.
Die meisten angehörten Zeugen waren Freunde des
verstorbenen Carlos P. oder Antifas, die mit in der U-Bahn waren. Damit war
also abzusehen wie objektiv ihre Aussagen sein würden. Insgesamt sprachen 17
Zeugen, 10 von Ihnen waren “geschützte Zeugen”.
Die Freunde von Carlos sagten aus, dass er ohne irgendeinen Wortwechsel mit Josué erstochen wurde. Er
hätte keine Zeit gehabt zu reagieren, wäre also überrascht von der Attacke
gewesen.
„Er hatte keine Zeit zu reagieren. Josué
ging direkt auf ihn zu und stach auf ihn ein“ – erzählte einer der
Zeugen, ein Freund von Carlos P. Er erzählte, dass Josué alle mit den
Worten: „Ich bring euch alle um, ihr roten Wichser“ bedrohte, die
versuchten ihn zu entwaffnen, gleichzeitig schrie er noch „Sieg Heil“
und machte den Hitlergruß.
Heute
begann der Prozess gegen Josué Estebanez wegen „Mordes“ an dem
Antifaschisten Carlos Palomino und „versuchten Mordes“ an einem Genossen von
Carlos Palomino. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Haft für den Mord
an Carlos Palomino, weitere 12 Jahre für den versuchten Mord an dessen
Freund.
Gesamt werden 37 Jahre Haft gefordert – 20 Jahre Haft für
den Mord, 10 weitere für versuchten Mord und 4 Jahre Haft für Bedrohung und
letztendlich 3 Jahre für illegalen Waffenbesitz. Diese absurden Forderungen
werden aufgrund des Drucks der Antifa hin aufgestellt, aufgrund der
angeblichen politischen Ausrichtung von Josué und der „agressiven
ideologisch-politischen Motivation“.
Nach dem ersten Prozesstag heute, wird der Prozess am 24.
September zwischen 09:00 und 12:00 Uhr fortgesetzt.
Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das
allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System.
Aber jede Krise hat ihr Gutes: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die
angeblichen Lösungen, die uns nun die Politik anbietet, keine Lösungen sind,
sondern nur Maßnahmen, um das System am Leben zu erhalten. Zu Recht
breitet sich der Verdacht aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine weitere
gigantische Umverteilungsaktion von Geld und Macht in die Hände weniger ist.
Die
Ursache von Vlastimil Pechanec - Mörder oder Opfer des Systems?
Am
20.7.2001 wurde der Zigeuner Otto Absolon von unbekannten Personen in einer
Diskothek in Syitavy angestochen. Er kam daraufhin ins nächste Krankenhaus, wo
er in der Unfallstation am nächsten Morgen um 9.25 Uhr verstarb. Vlastimil
Pechanec war damals 21 Jahre alt und mit seinen Freunden in der gleichen
Diskothek als der Mord geschah. Die örtliche Polizei verdächtigte ihn sofort als
Täter, Vlastimil wurde verhört und die Polizisten behaupteten, der Mord hatte
einen rassistischen Hintergrund. Vlastimil Pechanec war als Skinhead gekleidet,
was den Verdacht bestärkte.
Am 17.10.2002 erfolgte die
Verhandlung und Vlastimil Pechanec wurde am 29.02.2002 wegen rassistischen
Mordes zu einer 13-jährigen Kerkerstrafe von der Regionalbehörde verurteilt.
Pechanec legte gegen die Entscheidung beim Gericht in Prag Berufung ein, doch
daraufhin wurde er zu einer Haftstrafe von 17 Jahren mit erhöhten
Sicherheitsvorkehrungen verurteilt. Seitdem befindet er sich in der Haftanstalt
„Plzeň-Bory“.
Anm.: Mittlerweile konnte das Konto
von Horst Mahler, mit Spendengeldern wieder ausgeglichen werden!
Horst
Mahler, der sich derzeitig im Münchener Kerker befindet, benötigt dringend
finanzielle Unterstützung. Da er auferlegte Geldstrafen nicht bezahlen kann,
wird nun sein Anstaltskonto gepfändet, was für ihn bedeutet, dass
er nicht mal mehr im anstaltsinternen Kaufladen einkaufen kann. In einer
weitergeleiteten Nachricht von Urusula Haverbeck heißt es:
"Liebe Freunde
Dies ist ein weitergeleiteter Hilferuf von Horst Mahler, der mich heute, den 17.
Juli 2009, erreichte.
Er schreibt:
"Meine Haftbedingungen sind durch die Pfändung (des
Anstaltkontos) auf das denkbar niedrigste Niveau versetzt."
Sein
eigenes Leben zu schützen ist kein Verbrechen!
Am 11. November
2007 wurde der junge Soldat Josué Estebanez de la Hija von mehr als 50
Antifaschisten in der U-Bahnstation von Madrid attackiert. Er war allein, ohne
Freunde und ohne Bekannte. Er verteidigte lediglich sein eigenes Leben, wobei
ein aus der angreifende Antifaschist Carlos Javier Palomino durch einen Stich
ins Herz getötet und ein weiterer Antifaschist durch einen Stich in die Lunge
verletzt wurde.
Seitdem befindet
sich Josué im Gefängnis und die Staatsanwaltschaft forderte für diese
Notwehrsituation insgesamt 29 Jahre Haft wegen Mordes und versuchten Mordes
sowie zusätzlich 300 000 € Schadensersatz für die Eltern des verstorbenen
Antifaschisten.
Dieses Jahr am 01. August nähert sich der vierte Trauermarsch durch den
niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf, bei Hannover. Das Motte dafür lautet:
Gefangen - Gefoltert - Gemordet! Damals wie heute - Besatzer raus!
Hintergrund:
Niedersachsen zählte zur britischen Besatzungszone. Am 01. April 1945 wurde die
Kleinstadt von den Briten übernommen und sofort begannen die Besatzer viele
hundert Einwohner zu vertreiben und beschlagnahmten deren Eigentum. Den
Einwohnern wurde eine Frist von 90 Minuten gegeben, um sich zu nehmen, was sie
konnten und anschließend ihr Heim zu verlassen. Wer der Aufforderung nicht
nachkam, dem drohten harte Strafen. Kurz darauf bekam Bad Nenndorf den Titel
„Das verbotene Dorf“, weil eine Sicherheitszone um den Ort herum gebildet wurde
und es nur bestimmten Personen gestattet war, diese zu betreten. Im Ortskern
befindet sich das Wincklerbad, welches dem britischen Geheimdienst unterstellt
und zum alliierten Folterzentrum umfunktioniert wurde. Dort drinnen wurden
Deutsche zusammengefasst, die dem britischen Nachrichtendienst von Interesse
sein konnten.
Zwei Jahre Haft für
österreichischen Dissidenten Herbert Schweiger
Klagenfurt
/ Kärnten: Das Landgericht in Klagenfurt
verurteilte gestern den österreichischen Dissidenten Herbert
Schweiger zu zwei Jahren unbedingter Haft. Dem
85jährigen war vorgeworfen worden, gegen das sogenannte NS-Verbotsgesetz
verstoßen zu haben. Gegenstand der Anklage waren u. a. seine Bücher
„Wahre dein Antlitz“ und „Deutschlands neue Idee“,
obwohl diese Bücher noch nicht einmal in der Bundesrepublik beanstandet
wurden. Zwar gab es in Deutschland mal einen Versucht das Buch „Deutschlands
neue Idee“ zu indizieren, doch wurde dieser Versuch von den zuständigen
Behörden zurückgewiesen. Ungeachtet dessen sah man in Österreich in den
Büchern eine Verherrlichung des NS und die Glorifizierung Adolf Hitlers. Der Prozeß hatte am 27. Mai begonnen.
Am ersten Verhandlungstag ging es u. a. auch um eine
angebliche Äußerung Schweigers, die dieser im Oktober 2004
bei einer Veranstaltung in Kärnten getan haben soll und in der er von den
Juden als „ewigen Feind, der ausgemerzt gehört“ gesprochen haben soll. In
einem Prozeßbericht von Alpen-Donau.info hieß es seinerzeit
dazu:
„[…]
Die Stockswerksbeamten verlangen, daß wir, nachdem sie unsere Zellentüren um 6
Uhr morgens öffnen, zu ihrem Büro vorkommen, um dort unsere Briefe geöffnet
vorzulegen. Die schauen dann zur Kontrolle kurz rein, oder schauen diese
vielleicht auch kurz durch; aber warum und für was tun sie das?! Ich weiß es
nicht – aber so ist diese Routine eben. Es heißt dann, daß sechs bis sieben
Leute vor dem Büro mit ihrer Post und Antragsformularen stehen und wenn man
nicht pünktlich um kurz nach 6 Uhr in der Warteschlange steht, dann geht der
Brief eben erst am nächsten Tag raus…
Ich will dann noch wenigstens eine Frage in Bezug zu der verrohten Jugend
beantworten!
Gefangenenliste von
inhaftierten Kameraden aus der tschechischen Republik
Anhand
der nachfolgenden Gefangenenliste wird klar, dass es in der tschechischen
Republik ebenfalls genügend Kameraden gibt, die derzeitig im Kerker sitzen
müssen. Da auch sie nicht vergessen werden sollen, ist jeder dazu aufgerufen
einigen der Gefangenen Grußbotschaften und Solidaritätsbekundungen als Brief
oder Karte zu senden.
Das heidnisch-christliche Schisma innerhalb der weißen, völkischen Bewegung
(von Gary
Lee Yarbrough)
Seit dem Jahr 1976 diente ich aktiv unserer völkischen Sache. Ich habe diese
Sache erfahren und eingehend studiert, so daß ich vielleicht gut daran tue jene,
die folgen werden, zu beraten auf dass diese unsere Sache und die damit
verbundene Aufgabe weiter vorantreiben. Mein Beginn war als ein Klansman /
Nationalsozialist, jedoch wuchs bald darauf mein Interesse für die „Identity“-Bewegung
[GLY meint hier die „Christian Identity“-Bewegung – Anm. d. Übersetzers]. Es
schien mir so, als ob „Identity“ die bestmögliche Plattform und der am besten
geeignete Austragungsort für unseren völkischen Sieg sei. Wie dem auch sei; ich
bemerkte, daß es dort verschiedene Trennlinien zwischen den verschiedensten
Gruppen gibt, die den „Identity“-Gedanken vertraten. Also studierte ich die
Bereiche hinter diesen Trennlinien, um hierdurch Aussöhnung zu erreichen, denn
ich glaube an den alten Grundsatz, der besagt: „ein geteiltes Haus kann nicht
herrschen.“ Ich nehme mir Matthäus 5:9 zu Herzen und sehe mich selbst als einen
friedliebenden Menschen an. Ein Hauptstreitpunkt bestand in der zweifachen
Nachkommenschaftsslehre aus Genesis 3:15 und eben jenen, die sich dagegen
stellten. Ich entdeckte bald, daß beide Seiten falsch lagen und die Wahrheit
irgendwo dazwischen zu finden sei.
Am
23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne
deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.
Seither sind die Deutschen unfrei.
Wir wollen endlich:
FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA
Die Freiheit der
Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten
Vorwand der „Terrorbekämpfung” immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte
EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel-
und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur
hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen
Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von
Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch
wird Tatsache.
Aus den USA abgeschobener John Demjanjuk heute in München angekommen
München:
Der auf zionistisches Betreiben hin, aus den USA nach Deutschland abgeschobene
Ukrainer John Demjanjuk ist heute gegen 9:20 auf dem Münchener
Flughafen gelandet. Nach seiner formellen Festnahme wurde Demjanjuk ins
Gefängnis Stadelheim gebracht. Dort sitzt derzeit auch der in
verschiedenen Verfahren wegen Meinungsdelikten zu insgesamt rund elf Jahren
Gefängnis verurteilte deutsche Dissident Horst Mahler.
Demjanjuk war gestern von der US-Einwanderungsbehörde aus seinem Haus in
Seven Hill (Ohio) nach Cleveland gebracht worden, wo man ihn ins Flugzeug nach
Deutschland setzte. Versuche seiner Familie und seiner Anwälte sich auf
juristischem Wege gegen diese Abschiebung zur Wehr zu setzen, waren gescheitert.
Hier
kannst du das Flugblatt „Denken macht frei“ als PDF-Datei herunterladen. Der
Herausgeber informiert mit diesem Flugblatt die eigenen Kameraden, aber auch den
uninformierten Bürger über die immer weiter eingeschränkte Meinungsfreiheit
innerhalb der brd. Lesen – drucken – verteilen!
Das Wichtigste zuerst: 12 Millionen Deutsche werden mit dem 8. Mai zu
Kriegsgefangenen.Die Sieger machen dabei aus
ihrer Einstellung gegenüber den Deutschen keinen Hehl:„Deutschland
wird nicht besetzt zum Zwecke der Befreiung, sondern als besiegte Feindnation.“
2. Das
Mißverständnis vom 8. Mai:
KEIN KRIEGSENDE - Kein Ende der
GEWALT
Die
offiziellen Kampfhandlungen enden erst am 8. Mai 1945, weil Stalin, Roosevelt
und Churchill seit 1943 jede Art von Verhandlungen über einen Waffenstillstand
ablehnen und Deutschland bis zur „bedingungslosen Unterwerfung“ (unconditional
surrender) niederkämpfen wollen. Da seit 1941 Pläne zur Vernichtung des
deutschen Volkes verbreitet werden, sehen viele Deutsche sich gezwungen, bis zum
letzten zu kämpfen. - Der 8. Mai bedeutet nicht das Ende der Feindseligkeiten.
Nur die deutsche Seite legt die Waffen nieder, die andere Seite setzt ihre
Eroberung mit uneingeschränkter Gewalt fort.
3.
Gefangenschaft heißt WEHRLOS SEIN
12
Millionen deutsche Männer, vom Knaben bis zum Greis, sind vom 8. Mai an fremder
Willkür gnadenlos ausgeliefert. Von den Rheinwiesen-Lagern der Amerikaner bis in
die Wälder Sibiriens erstreckt sich das große Sterben. Sind im Kriege von 1939
bis 1945 etwa 3 Millionen deutsche Soldaten gefallen, so kommen in der
Gefangenschaft nochmals etwa 3,2 Millionen um. Mehr als sechs Millionen deutsche
Soldaten sterben, davon die Hälfte nach dem 8. Mai. Der 8. Mai 1945 ist der Tag,
an dem sie dem Tod ausgeliefert wurden. Am 8. Mai sollten wir ihrer gedenken.
Lüge und Willkür bei Generalbundesanwalt und
Bundesgerichtshof?
Der eine
oder andere erinnert sich vielleicht noch an die „aus den Brutkästen
herausgerissenen und zerschmetterten Säuglinge“ in Kuwait, wie dies von einer
„Krankenschwester“ tränenüberströmt via Fernsehschirm in alle US-amerikanischen
Haushalte getragen und damit die „moralische Begründung“ geschaffen wurde,
völkerrechtswidrig die Wiedereingliederung der abtrünnigen Provinz Kuwait in den
Irak gewaltsam rückgängig zu machen (und den USA damit weiterhin Zugang zum
kuwaitischen Oel zu sichern. Tatsächlich war es keine Krankenschwester, sondern
eine Angehörige des feudalistischen Kleinherrschers von Kuwait, die hier in
Zusammenarbeit mit den westlichen Geheimdiensten auf die Tränendrüse gedrückt
hatte.
Selbstverständlich gab es gar keine von irakischen Soldaten aus den Brutkästen
gerissenen und zerschmetterten Säuglinge.
Eher im Gedächtnis aber ist den meisten wohl noch die Propaganda von den
„Massenvernichtungswaffen“, die „absolut sicher“ im Irak „festgestellt“ worden
waren. Unter diesem Vorwand begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA
und ihrer Verbündeten gegen den Irak, die Invasion und Besatzung sowie die
„Festnahme“ des rechtmäßigen irakischen Präsidenten und dessen „Aburteilung“ in
einer „Gerichtsverhandlung“ durch die Sattrappen der Amis sowie dessen
Hinrichtung durch Erhängen.
Hinterher stellte sich natürlich heraus, daß es selbstverständlich gar keine
„Massenvernichtungsmittel“ im Irak gegeben hatte.
Stolz-Prozeß,
Neuauflage – Tag 6 vom 21. April 2009
Beim Gerichtsgebäude keine Polizeiautos. Nur 4
Polizisten im Einsatz. – Vor dem Saal die übliche Kontrolle. Zwei Neulinge
handhaben das Ganze pedantischer. Da der Zuhörerandrang nicht zu groß ist,
leider, geht es dennoch recht schnell.
Im Saal vor Beginn etwa 20 Personen, d. h. der
„harte Kern“; im Laufe des Tages ab und zu mehr, aber nie unter 20. – Keine „staschu“-Vertreter!
Im Saal 2 Uniformierte + die beiden Gerichtsdiener. Natürlich alle bewaffnet! -
Medien 1 x, die „cat“ vom MM, die in der
MM/WN-Ausgabe vom 22. April in einem Einspalter einiges berichtet: „Stolz-ProzeßLautes Wortgefecht am Landgericht --- Mannheim. Am Landgericht
Mannheim legt die verurteilte Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz derzeit einen
absurden Auftritt hin. Gestern nutzte die 45Jährige die juristische Bühne für
einen heftigen Wutausbruch. Weil das Gericht ihre aussichtslosen Anträge immer
wieder ablehnte, beschimpfte sie wild die Kammer um den Vorsitzenden Richter
Olaf Rinio. Man wolle sie mit kriminellen Methoden
mundtot machen, brüllte (1) Stolz trotzig und wies mit ausgestrecktem Arm auf Rinio.
Deutlich um Gelassenheit bemüht, versuchte der Vorsitzende, Stolz in ihre
Schranken zu beweisen. Am Ende stellte man ihr das Mikrofon ab und unterbrach
die Sitzung. Später beklagte sich Stolz über „Lynchjustiz“. – Für ihr Verhalten
als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel
verurteilte das Landgericht (2) Stolz 2008 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen Volksverhetzung. Dem folgte
der Bundesgerichtshof, verlangte aber eine Kürzung der Haftzeit. Dafür hatten
die Mannheimer Richter einen Tag veranschlagt. Gestern endete bereits der
sechste.
Nach
nunmehr über 21-monatiger Haft in Wien zerrte man den international renommierten
Dichter und bekannten Revisionisten Gerd Honsik erneut vor ein demokratisches
Terrortribunal.
Wie es in
Österreich üblich ist übernahm auch nicht der Staatsanwalt, abgesehen vom
gestotterten Wiedergeben des ohnehin in Schriftform vorliegenden Textes, die
Tätigkeit der Anklage, sondern konnte dies ruhig und unbesehen dem Vorsitzenden
Richter des Geschworenensenates überlassen. Diese Form der
Inquisitionsgerichtsbarkeit hat im Land an der Donau schon ekelige Tradition. So
gebärdete sich auch der diesmalige Richter Größenwahn.
Anstatt dem Doyen
der Wiener Strafverteidiger Dr. Schaller, der überlegen und in Ruhe versuchte
den Geschworenen die grundsätzliche Problematik des Verbotsgesetzes
klarzumachen, indem er den Strafrechtslehrer Univ. Prof. Dr. Theodor Rittler
über den § 3g des Verbotsgesetzes zitierte „Ein Strafgesetz von größter
Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle
rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der
Strafdrohung“, ausreden und ausführen zu lassen, unterbrach er ständig.
Im
Außenbereich keine sichtbare Anwesenheit der Polizei. – Kontrolle im Innern
(Saaleingang) wie gehabt, aber sehr locker; nur 4 Uniformierte + 1
Gerichtsdiener im Einsatz.
Die Verhandlung ist auf 9 Uhr angesetzt; sie beginnt um 9.16 Uhr. Frau Stolz
wird einige Minuten vorher aus dem „Kellerverließ“ in den Saal geführt; RA Bock
ist in ihrer Begleitung.
Das Gericht in der bisherigen Besetzung; die Staatsanwaltschaft wird wieder
durch Grossmann vertreten.
Ein
Brief von Horst Mahler, eingegangen am 04.04.2009 an G. Deckert vom 30.03.2009
Horst Mahler
JVA München - Stadelheim
Stadelheimer Straße 12
81548 München
München, den 30. März
2009
Lieber Herr Deckert,
Ihr Brief vom 19. März hat mich mit den Beilagen mit dem heutigen 30.03.
erreicht. Herzlichen Dank!
Ihr Prozeßbericht lag nicht bei. Bisher hat mich niemand vom Ergebnis in
Kenntnis gesetzt. Von Sylvia habe ich seit dem 19. Februar 2009 nichts mehr
gehört. Ich bin beunruhigt!
Wien: Am 20. April um 9 Uhr beginnt vor dem
Landesgericht Wien (3. Stock, Zimmer 303) ein neuer Prozeß gegen den Dissidenten
Gerd Honsik. Honsik gehört zu den bekanntesten Revisionisten, außerdem ist er
auch Verfasser zahlreicher Balladen, die sich mit deutsch-österreichischer
Geschichte befassen. Bekannt wurde er vornehmlich durch sein Buch „Freispruch
für Hitler?“, in dem er zahlreiche Zeugen zum Thema „Holocau$t“ zu Worte kommen
ließ und anhand von deren Zitaten zu Schlüssen kam, die im Widerspruch zur
offiziellen Geschichtsdoktrin in Deutschland und Österreich stehen.
Während das Buch in Deutschland sofort indiziert wurde, begnügte man sich in
Österreich nicht mit dem bloßen Verbot des Buches. So verurteilte man Honsik
1992 zu 18 Monaten Haft. Dieser entzog sich jedoch seiner Verhaftung durch die
Flucht nach Spanien, wo er bis 2007 im Exil lebte und seine publizistische
Arbeit fortsetzte.
Eines
der Hauptprobleme, welches Personen davon abhält Inhaftierten zu schreiben, ist,
dass sie es nicht gewohnt sind einer fremden Person zu schreiben. Leute glauben
nicht zu wissen, was sie sagen sollen; sie glauben es gäbe Dinge, über die sie
nicht reden können oder denken, dass Gefangene nicht daran interessiert seien, was sie zu
sagen haben. Nun, es handelt sich dabei um ein Problem, das die meisten von uns
überwinden müssen und deshalb haben wir hier einige Vorschläge zusammengestellt.
Natürlich handelt es sich nicht um
starre Richtlinien und es wird keinesfalls vorgegeben, alle Probleme gelöst zu haben.
Unterschiedliche Kameraden schreiben eben auch unterschiedliche Briefe.
Hoffentlich werden diese Ratschläge hier doch einige Nationalisten anregen, in
Briefkontakt mit nationalen Gefangenen zu treten.
Horst
Mahler, der wegen verschiedener Meinungsdelikte zu einer weiteren Haftstrafe von
5 Jahren vom Landgericht Potsdam verurteilt wurde, befindet sich momentan in
Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim.
Seine Adresse lautet:
Horst Mahler
JVA München-Stadelheim
Stadelheimer Str.12
D-81549 München
Es wird darum gebeten ihm
aufmunternde Briefe mit einen angehefteten 5 T€uro Schein zu schicken, da sein
Konto wegen der Gerichts-
und Anwaltskosten gepfändet wird, wenn es einen gewissen Betrag übersteigt. Des
weiteren werden Mahler drei 55 Cent Briefmarken ausgehändigt, die ihm im
Umschlag mitgeschickt werden sollen. Bitte vermerkt die genaue Bargeldsumme
und die Anzahl der Briefmarken deutlich im Brief!
Bedenkt in euren Briefen, dass Horst Mahler einer
strengen Postüberwachung unterliegt. Daher sind
allzu politische und revisionistische Aussagen zu unterlassen.
Sechsjährige Kerkerstrafe für Horst
Mahler
Auch am heutigen siebten Verhandlungstag fanden sich wieder
zahlreiche Prozessbeobachter, unter anderem auch die Gattin des Angeklagten, im
Sitzungssaal 266 des Amtsgerichts München ein, um dem Verhandlungsfinale gegen
Horst Mahler beizuwohnen. Natürlich tummelten sich darunter auch wieder etliche
BRD-treue und antinationale Schmierfinken, welche wie immer in den üblichen
Boulevardblättern kein gutes Haar an Mahler lassen werden.
Nach den - bei solch einem "Schwerverbrecher" üblichen - ZWEI
Sicherheitskontrollen konnte Horst Mahler mit seinen Ausführungen um 9.10 Uhr
loslegen, die er mit einem Zitat aus Arnold Gehlens Buch "Moral und Hypermoral"
begann: "Teuflisch ist, wer das Reich der Lüge aufrichtet und andere zwingt
darin zu leben. Das geht über die Demütigung der geistigen Abtrennung noch
hinaus ...". Zusätzlich brachte er die Worte des ehemaligen Reichsministers Dr.
Joseph Goebbels: "Eine Lüge muss groß gehalten und immer wiederholt werden,
damit man sie für die Wahrheit hält" in den Kontext.
Am 20. Februar 2009 entschied das höchste Gericht in
Dänemark (entspricht etwa dem Verfassungsgericht in Deutschland), dass der
Fall der Kameraden Stephan Günther und Flemming Christiansen nicht
zugelassen wird. Das Gericht machte es sich sehr einfach und nahm den Fall
Gerry Lauck als Grundlage für die getroffene Entscheidung. Gerry Lauck der
Urlaub in Dänemark machte wurde wegen Meinungsdelikten an die brd
ausgeliefert. Doch ist der Fall Lauck in keinster Weise vergleichbar mit dem
Fall der beiden Kameraden. Denn nun wird erstmalig ein dänischer
Staatsbürger an ein ihm völlig fremdes EU-Land ausgeliefert, für ein ihm
vorgeworfenes Vergehen, das nicht bewiesen ist und in Dänemark keine
Straftat darstellt.
Am
19. Februar 2009 sollte der Prozess gegen die beiden Kameraden Daniel und
Dirk fortgesetzt werden. Gegen 8 Uhr morgens holten wir nun also die
zugereisten Kameraden am Bahnhof ab, um uns gemeinsam auf den Weg zum
Amtsgericht Ahlen zu machen. Hier angelangt
konnten sich auch die Kameraden aus anderen Städten ein Bild örtlicher
antifaschistischer Strukturen machen. Während wir uns direkt vor dem
Amtsgericht aufhielten bespähten uns aus ausreichend Entfernung drei
Genossinnen der Antifa-Ahlen, welche sich gegenüber vom Antifatreffpunkt
“Bürgerzentrum, Schuhfabrik” postierten.
Nachdem die Anwälte nun zu uns stießen betraten wir
geschlossen, in einer ca. 15 köpfigen Gruppe das Gebäude. Die
Personenkontrolle, ließ wie bei den vergangenen Verhandlungstagen zu
wünschen übrig. Wenn man bedenkt das Ahlener Antifaschisten selbst mit
Skateboards auf Andersdenkende losgehen, wirkt diese Personenkontrolle
ohnehin überflüssig.
Weshalb es keinen Kampf gab -
der Fall von George Loeb
Stets
habe ich Leute dazu ermutigt Fragen in Bezug zu meinem Fall zu stellen.
Neuerlich klingen ein paar der Fragen eher wie Anklagen. Ich bin dazu gezwungen
für mich allein zu antworten, als ein Repräsentant der „Church of the Creator“
und für all jene, die Zweifel daran haben weshalb es soweit gekommen ist.
Eine Frau schrieb mich an und
fragte: „Warum kamst Du nicht aus dem Auto heraus und hast gekämpft?“
Da diese Frage meinen Charakter und
meinen Mut angreift, will ich dieser vor allen anderen antworten.
In Bezug auf den Fall „zu kämpfen
oder nicht zu kämpfen“, lasst mich bitte damit beginnen, daß es für mich dabei
keinerlei Verpflichtung – weder vom Gesetz oder von der Ehre her - zu einem
Faustkampf gegen zwei mörderische Schwarze gab, von denen einer noch mit einem
Backstein herumfuchtelte.
Im
Gespräch mit den Betreibern der Solidaritätsseite für die beiden Ahlener
Kameraden
Vor einigen Tagen verwiesen wir auf eine
Solidaritätsseite für zwei Kameraden aus Ahlen, da beiden derzeitig aufgrund
ihrer politischen Aktivitäten vor dem Ahlener brd-Amtsgericht der Prozess
gemacht wird. Nachfolgend veröffentlichen wir nun ein kurzes Gespräch mit den
Seitenbetreibern dieser Solidaritätsseite.
1. Ihr betreibt eine
Weltnetzseite auf der ihr zur Solidarität mit zwei Kameraden aus Ahlen
(Nordrhein-Westfalen), welche derzeitig vor Gericht stehen, aufruft. Bitte
stellt euch hierzu kurz vor.
Die ANA
(Autonome Nationalisten Ahlen) ist eine freie, nationale und sozialistische
Aktionsgruppe aus Ahlen, die seit 2005 (vorher unter anderem Namen) immer wieder
mit Aktionen auf Missstände in diesem System aufmerksam macht. Des Weiteren
unterstützt die ANA im gesamten Bundesgebiet Aktionsgruppen bei ihrer Arbeit.
Schwerpunkte waren im letzten Jahr die Demo in Stolberg, die Demo am 1. Mai in
Hamburg, der Trauermarsch in Bad Nenndorf, für den wir die Mobilisierungsvideos
anfertigten und bei der Organisation halfen und der Antikriegstag in Dortmund,
bei dem wir dem Nationalen Widerstand auch bei den Vorbereitungen halfen.
Auch beteiligten sich Aktivisten der ANA aktiv am Demo-Sanidienst.
Im Jahre 2009 besuchten Aktivisten der ANA Kameraden des BGNS (Bulgarischer
Nationalbund) und beteiligten sich am traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren
von General Hristo Lukov.
Seit
längerer Zeit befindet sich im Weltnetz eine
[Solidaritätsseite]
für zwei Ahlener Kameraden, welche sich
derzeitig vor dem Ahlener brd-Amtsgericht verantworten müssen. Da beiden
Verstöße gegen die Besatzerparagraphen 130, 86a und Verstöße gegen Pressegesetze
vorgeworfen werden, mussten sie bis jetzt zwei
Verhandlungstage über sich ergehen lassen.
Neben
[aktuellen
Informationen] findet ihr auf der Soliseite verschiedenste
[Werbemittel] die bestellt werden sollen, um die betroffenen Kameraden
zu unterstützen. Die Seitenbetreiber weisen ebenfalls daraufhin, dass ein
Teil der finanziellen Einnahmen der [HNG]
zugute kommt und inhaftierte Kameraden unterstützt werden sollen.
Stahlhelm Unterstützer T-Hemd
Das offizielle Unterstützer T-Hemd des Magazins Stahlhelm
[www.national-socialism.org] - Marken T-Hemd mit kurzen Ärmeln.
Hochwertig und aufwendig bedruckt. 100% Ringspinn Baumwolle Single Jersey.
Rundhalsbündchen aus 1x1 Rippe mit Elasthan. Verstärkendes Nackenband.
Doppelnähte an den Säumen, ohne Seitennähte.
Größen: S, M, L, XL, XXL
Der Preis pro Hemd beträgt 14 T€uro zuzüglich Porto und Versand.
Beim Kauf einem T-Hemdes geht ein Teil des Erlöses zur [HNG].
Wir haben alle
Urteile vorliegen, die in "Mäxchen Treuherz - Rechtsratgeber" genannt sind, -
und darüber hinaus noch weitere zu anderen Rechtsgebieten. Uns liegen zur Zeit
mehr als 2.700 Urteile vor.
Bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten wollen oder wenn
gegen Sie ein Verfahren eröffnet wird, können Sie sich bei uns erkundigen, ob zu
dieser Rechtsfrage bereits Urteile oder Gerichtsverfahren vorliegen.
Wenn Sie einzelne Urteile haben möchten, senden Sie uns bitte
1,44 € Porto. Wir schicken Ihnen dann Kopien der Urteile. Sie können sie dann
vor Gericht vorlegen. Oftmals hat die Vorlage von erfreulichen Urteilen einen
weiteren Freispruch oder ein weiteres erfreuliches Urteil nach sich gezogen.
Gesamtspielzeit von etwa 23 Minuten zum Preis von 7 T€uro zuzüglich Versand
Bestellungen an: JVA-Report; Postfach 2121; 26403 Wittmund oder
jva-report@web.de
Der
komplette Erlös dieser CD geht an die vier betroffenen niederländischen
Kameraden der NSA. Nähere Informationen zur Vorgeschichte findest du
[hier].
Eine Auslieferung erfolgt nur gegen Vorkasse!
Übersetzung aus dem
Beiheft der CD
Diese Soli-CD wurde
speziell herausgegeben, um die nationalistische Hausbesetzerbewegung in den
Niederlanden zu unterstützen und die Diskussion über den Nutzen des Besetzens
ausgehend von nationalen Strukturen anzuheizen.
Seit den 90ern wurde durch
die nationale Bewegung regelmäßig besetzt, aber mit der Besetzung der Kaserne in
Eindhoven Anfang Dezember 2000 war die erste nationale befreite Zone in den
Niederlanden ein Fakt. Die Kaserne bewies, dass sofern unter der richtigen
Führung, besetzte Häuser einen großen Beitrag für den politischen nationalen
Kampf in den Niederlanden leisten können. Über Jahre hinweg wurden politische
Veranstaltungen, ein Café, Konzerte und Saisonfeste abgehalten in einer Umgebung
in der Nationalisten aller Schattierungen/Richtungen sich heimisch fühlen
konnten. Leider kam für die "Kaza" Ende 2005 das Aus.
Wieder einmal neigt
sich ein Jahr dem Ende zu und in wenigen Tagen feiern wir das Julfest. Seit
jeher ist das Julfest für und ein Fest der Gemeinschaft und daher feiern wir das
Julfest mit unseren Familien und Kameraden.
Jedoch ist es in der
heutigen Zeit leider nicht jedem unserer Kameraden möglich, das Julfest mit dem
engsten Kreis zu feiern, weil sie von dem asozialen brd-System inhaftiert
wurden. Daher sollte es für uns alle „da draußen“ die Pflicht sein, gerade in
dieser Zeit den inhaftierten Kameraden unsere Verbundenheit zu zeigen. Es müssen
keine großen Sachen sein, über die sich ein Inhaftierter freut. Es reichen eine
Karte oder ein Brief mit einigen aufbauenden Worten oder solidarischen Grüßen
und evtl. ein paar beigelegten Briefmarken vollkommen aus. Dies ist kein großer
Aufwand und mit geringen Kosten verbunden, so dass es jedem von uns möglich sein
sollte, z. B. zehn Gefangenen seine Grüße zum Julfest zukommen zu lassen.
Folgend veröffentlichen wir eine Gefangenenliste mit allen uns bekannten
Adressen von inhaftierten Kameraden:
Der
Süd-Australier Friedrich Töben ist nach Adelaide zurückgekehrt, nachdem er vor
kurzem einen deutschen Versuch vereitelt hatte, ihn von Großbritannien aus
ausliefern zu lassen. Die Polizei hatte ihn Anfang Oktober auf der Bitte
Deutschlands in London festgenommen, da er sich einer Anklage, er sei ein
Holocaust-Leugner, stellen sollte. Das Auslieferungsersuchen wurde vom Gericht
abgewiesen und die deutschen Behörden haben seitdem das Auslieferungsersuchen
zurückgezogen.
Nach seiner Ankunft in Adelaide sagte Töben, Menschen hätten in Australien mehr
Freiheitsrechte. "Das ist das Schöne an Australien oder den Ländern des gemeinen
Rechts. Sie stellen bis jetzt Gedanken nicht unter Strafe", sagte er. "Im
europäischen Recht können ihre Gedanken strafbewehrt sein. Wir haben das noch
nicht in den Ländern des gemeinen Rechts."
Herr Töben, der sich auf einem Flug von den Vereinigten Staaten nach Dubai
befand, sagte, er glaube nun, er wäre auch an seinem Endziel verhaftet worden.
"Ich war auf Durchreise und wurde aus dem Flugzeug in Heathrow
herausgezerrt", sagte er. "Wäre ich nach Dubai geflogen, hätte mich dort der
europäische Haftbefehl getroffen. Sie hatten ihn und ich hätte keine Chance
gehabt, zu überleben, wie es in England der Fall war, wo die Rechtsmannschaft
ihre Arbeit machen konnte".
Heidelberg,
10. November 2008. Betritt man die Justizvollzugsanstalt, wird der Besucher an
einer mit Panzerglas geschützten Theke nach seinem Personalausweis und der
Besuchserlaubnis gefragt. Auch das Mobiltelefon muß abgegeben werden. Alles wird
in einer Schublade verschlossen. Dann wird man eine Treppe hinauf in einen engen
Warteraum geführt, wo Mantel und Geldbeutel in einem Schließfach deponiert
werden müssen. Durch einen Zwischenraum wird man schließlich ins Gesprächszimmer
geführt. Die zuständige Beamtin ist dabei korrekt, ja vielleicht sogar
sympathisch. Sie setzt sich an ihr Tischchen in eine Ecke des Raumes.
Kurz darauf betritt Sylvia Stolz, deren Aussehen mir durch
die inzwischen zahlreichen Abbildungen in der Presse geradezu vertraut ist, in
einem dunklen Rock den Raum. Das offene Gesicht, die klare, mädchenhafte Stimme.
Dem äußeren Anschein nach erscheint sie ganz ruhig und ausgeglichen. Ein kurzes
Händeschütteln, dann trennen wir uns beidseitig des langen Tisches.
Unwillkürlich muß ich wieder daran denken, und jeder sollte es sich vor Augen
halten: hier wird eine Frau wegen der Äußerung verbotener Gedanken für
dreieinhalb Jahre inhaftiert. Von einer deutschen Justiz, die sich nicht scheut,
selbst bei Totschlag - wenn er denn von Ausländern an Deutschen
begangen wird - eine deutlich mildere Strafe zu verhängen. In einem Interview
hat die Rechtsanwältin Stolz sich dazu folgendermaßen geäußert: "Die Deutschen
an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen." Angesichts der von Zionisten und
deutschen "Gutmenschen" gebetsmühlenartig verbreiteten antideutschen Propaganda
lohnt es sich, über diese Meinung auch im geschichtlichen Zusammenhang
nachzudenken.
Anm.: Mittlerweile wurden alle der inhaftierten
Kameraden gegen Auflagen wieder freigelassen. Der Rechtskampf wird natürlich
fortgeführt und kostet Geld. Wer finanzielle Unterstützung leisten möchte,
überwiese bitte seine Spende auf folgendes Konto:
IBAN: NL21 RABO 0351 6223 49
BIC: RABONL2U
Name: C. C. Molendijk
Wohnort: Hellevoetsluis, Niederlande
Verwendungszweck: soli
Freiheit für unsere Kameraden!
Im September besetzten Kameraden
der NSA in Monster-Niederlande eine seit Jahren leerstehende Villa. In den
Niederlanden DARF man leerstehende Häuser besetzen, wenn diese mindestens 1 Jahr
ungenutzt sind. Dies, um den Spekulanten, die alte Häuser aufkaufen, um diese
dann verrotten zu lassen, um so eine Abrissgenehmigung zu bekommen und
Luxusappartementen in der gewollten Lage bauen zu können, die Suppe zu
versalzen. In den Niederlanden herrscht nämlich eine Wohnungsnot, wie man sie in
der Alt-brd allenfalls in den 80ern kannte. Die Wartezeit auf eine bezahlbare
Wohnung beträgt im Schnitt 7 Jahre!!!
Besonders für junge Volksgenossen
ist es schwierig bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, Abzocke ist an der
Tagesordnung, man kann dann kleine Zimmer in WGs mieten (z. B. 10 m² für 300
€/Monat), wobei man sich noch Küche und Sanitär mit Unbekannten teilen muss.
- und die
bundesdeutsche Presse hüllt sich in Schweigen
von
Dr. Claus Nordbruch
Am 1.
Oktober ist der deutsch-australische Akademiker Dr. Friedrich Töben, der
tagesschau zufolge, »eine zentrale Figur im Netzwerk der internationalen
Revisionisten-Szene«, in London verhaftet worden. Bereits die Umstände seiner
Festnahme sind kurios: Aufgrund des sogenannten Europäischen Haftbefehls war
Töben, von den USA nach Dubai kommend, am 1. Oktober 2008 während einer
Zwischenlandung auf dem Londoner Flughafen Heathrow von englischen
Polizeibeamten in der Maschine verhaftet worden. Hintergrund ist ein
Auslieferungsgesuch der BRD, genauer gesagt der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Am 05.11.08 wurden alle fünf Angeklagten
im österreichischen "Patrioten-Prozess" in allen Punkten freigesprochen.
In diesem Prozess sollten fünf junge
Aktivisten öffentlich politisch hingerichtet werden. Die Angeklagten, welche
seit den Festnahmen im März 2007 nicht wussten wie ihre Zukunft aussehen wird
und ob sie diese in Freiheit verbringen werden, haben sich bis zum Schluss als
Nicht Schuldig bekannt, aus tiefer Überzeugung nichts unrechtes getan zu haben.
Drei junge Männer saßen etwa sechs Monate im Gefängnis.
Gegen 21.00 Uhr wurden alle Angeklagten von
den Geschworenen in allen Punkten freigesprochen.
Unser
Kamerad Wolfgang Fröhlich befindet sich noch immer in Untersuchungshaft weil er
seine beruflichen Kenntnisse mutig dafür genutzt hat diverse Geschichtspunkte zu
hinterfragen!
Das Urteil ist bekannt! Bei seiner letzten Verhandlung wurde ein Strafmaß von 4
Jahren verkündet!
Dazu hingerechnet werden muß auch seine zur Bewährung ausgesetzte vergangene
Strafzeit!
Da, wie es in einer Demokratie üblich ist sämtliche Konten eingefroren wurden,
steht nun seine geliebte Frau Elfriede vor einem Dilemma!
Ihr fehlt das Geld für die lebensnotwendigen Heizkosten!
Laut Einschätzungen belaufen sich die nicht aufbringbaren Kosten auf etwa 2000€!
Meine Bitte an jeden von euch:
Wer in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit einige Euro für die Frau von
Wolfgang Fröhlich erübrigen kann, der sollte dies auch bitte tun!
Solidarität ist eine Waffe und auch Kleinvieh macht Mist!
Erklärung von Wolfgang
Fröhlich aus der Haftanstalt Wien
ABSCHRIFT:
Dipl.Ing. Wolfgang Fröhlich
politischer Gefangener der Republik Österreich
JA Wien Josefstadt; H.Nr. 46 484; AZ 406 Hv 3/07d
A-1080 Wien, Wickenburggasse 18-22
An das Präsidium des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien
Frau Dr. Ulrike Psenner
Wien, 8.9.2008
HAUSPOST
Betrifft: Amtsmißbrauch prolongiert!
Sehr geehrte Frau Präsident!
Nach der gewaltsamen Verhinderung meines Volksbegehrens gegen den §3h des
Verbotsgesetzes durch die politische Justiz (siehe Strafanzeige v. 30.6.08),
meiner rechtswidrigen Verurteilung zu 6 Jahren Haft (Niederschrift der
Geschworenen: "Er hat die Holocaustlüge öffentlich gröblich verharmlost" -
wörtlich!) und der nunmehr schon 13 Monate andauernden Freiheitsberaubung,
setzen sich die Rechtsbrüche der Justiz fort:
Im Frühjahr diesen Jahres wurden in Deutsch-Südtirol etwa 100
Wohnungen von Deutschen durchsucht und es kam zu einer Verhaftungswelle von 16
deutschen Nationalisten. Die Gründe hierfür waren u. a., die Betroffenen würden
Kontakte zu Kameraden aus der brd, Ostmark und Schweiz pflegen.
Wie wir nun erfahren haben bietet der Bund Frankenland
verschiedene Materialien an, um auf das Schicksal der betroffenen deutschen
Kameraden und die historischen Hintergründe von Deutsch-Südtirol aufmerksam zu
machen.
Materialangebote sowie weitere Informationen sind
[hier] zu
finden.
4. Verhandlungstag, Montag, 18. Aug. 08
Ein persönlicher Erlebnisbericht aus Wels,
Oberösterreich vom großen [www.patrioten-prozess.net] (eröffnet
zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem
„NS-Verbotsgesetz” zu begründen)
9:00 Uhr Heute war
der Tag der Zeugen (z. T. von Anklage, z. T. von der
Verteidigung beantragt), und - um es gleich vorweg zu sagen -
sie machten alle einen glaubwürdigen Eindruck und eine für die
Angeklagten überwiegend positive Aussage.
Mit einer Ausnahme:
Frau N. - Sch., die Brückenwirtin in St. Johann (Land Salzburg).
Dort wurde im März 2007 ein Saal für 80 Personen für eine Tagung
reserviert. Bei der Vorbesichtigung hatte sie den Eindruck, es
handle sich um ein landwirtschaftliches Seminar, beim Eintreffen
der Gäste jedoch wirkten diese suspekt, sie hatte den Eindruck
rechtsradikal („Kleidung gemischt: normal, Lack und Leder,
Skinheads - alles dabei”); sie hätte sich aber durch ihr
Aussehen und die Aussage „Das kann aber ein rauer Abgang werden”
bedroht gefühlt und das Mittagessen geduldet. Nachher hätten
alle ihr Haus verlassen.
3. Verhandlungstag im großen “NS-Prozess”
(Neufassung)
Ein persönlicher
Erlebnisbericht aus Wels, Oberösterreich vom großen
www.patrioten-prozess.net
eröffnet zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem
"NS-Verbotsgesetz" zu begründen)
8:45:
Fortsetzung der Einvernahme von Stefan M.
Es beginnt lehrreich:
Die
Kornblume, blau als Sinnbild von Treue und Hoffnung, schon 1848 ein Symbol
im Freiheitskampf, also schon 70 Jahre vor der NSDAP von
national-freiheitlichen Demokraten verwendet -
und 1980 begann die kommunistische Hetzpropaganda: "Ein
Symbol der illegalen Nazi" - und das wurde von Medien und Politikern
aufgegriffen, es folgten Anzeigen...
Der unbefangene Zuhörer findet die Frage
ziemlich läppisch, ob eine
symbolische Blume im BfJ-Heft etwa eine Kornblume darstellt, und ob so
etwas in Österreich etwa verboten ist, doch der Staatsanwalt klärt
weiterhin langwierig und langweilig in seiner Befragung eine Unmenge an
“wichtigen” Details ab.
Und immer wieder bezieht er sich
nicht auf das,
was tatsächlich geschehen ist, sondern auf irgendwelche privaten Notizen
aus der beschlagnahmten Zettel- und Datenflut. Und über dies war von all
diesen Nichtigkeiten vieles für den Staatsanwalt eher kontraproduktiv:
durch die ausgiebigen, klaren und gekonnten Erläuterungen des Angeklagten wirkte alles eher
entlastend als
belastend und zeigte, dass nichts handfestes, keine echte Straftat
vorliegt.
Neueste Meldungen zu Vincent Reynouard (Bericht
aus Belgien)
Zwei Polizeibeamte haben sich
zum Haus von Vincent Reynouard am Donnerstag, den 4. September 2008 um 11 Uhr
begeben. Glücklicherweise war Vincent nicht anwesend. Sie haben das Haus
durchsucht, aber recht locker, und waren korrekt. Marina Reynouard hat ihnen
gesagt, ihr Mann sei im Ausland. Sie wollten ihr glaubhaft machen sie kämen nur,
um ihn zu befragen und es sei nur eine Sache von einer Viertelstunde. Marina hat
ihnen geantwortet, daß sie wüßte, warum sie kommen würden. Sie würden ihn ins
Gefängnis bringen wollen. Sie haben geantwortet, daß sie immer häufiger
wiederkommen würden und eines Tages würden sie bestimmt zu zehnt kommen, gegen 5
Uhr morgens, mit einem Schlüsseldienst um ihn zu stellen. Sie haben sie gewarnt,
daß dies für die Kinder sehr traumatisierend sein würde (also sei es besser,
wenn er sich ergeben würde). Ihr Besuch hat ungefähr eine halbe Stunde gedauert.
Das war's. Die Jagd geht also weiter. Bis wann wohl?
Deux inspecteurs se sont rendus
au domicile de Vincent Reynouard le jeudi 4 septembre 2008 à 11 h. Heureusement,
Vincent était absent. Ils ont fouillé la maison, mais assez mollement, et ont
été corrects. Marina Reynouard leur a dit que son mari était à l'étranger. Ils
ont voulu lui faire croire qu'ils venaient juste pour l'interroger et que ce
serait l'affaire d'un quart d'heure maximum. Marina leur a répondu qu'elle
savait pourquoi ils venaient, que c'était pour le mettre en prison. Ils ont
répondu qu'ils reviendraient de plus en plus souvent et qu'un jour, ils
viendraient à dix, à 5 h du matin, avec un serrurier pour l'appréhender. Ils
l'ont avertie que ce serait traumatisant pour les enfants (donc qu'il valait
mieux qu'il se rende). Leur visite a duré environ une demi-heure. Voilà. La
chasse continue donc. Jusqu'à quand?
Neues Video von Vincent Reynouard
Übersetzung:
Text:
Meine Gegner...
wollen mich zum schweigen bringen. VR: Meine Gegner wollen mich zum schweigen bringen. Sie wollen, daß ich
meine Aktivitäten beende. Ich bin dazu bereit. Aber unter einer Bedingung.
Zuerst solle eine Debatte organisiert werden zwischen Revisionisten und
Anti-Revisionisten. Diese Debatte würde vor einer Jury von 100
französischen, zufällig ausgewählten Bürgern abgehalten. Sie würde sechs
Stunden dauern. Sechs Stunden, in denen die Revisionisten und die
Anti-Revisionisten in fairer Weise ihren Standpunkt vortragen könnten. Am
Ende dieser Debatte würde diese Jury befragt, um zu wissen, welches von den
beiden Lagern am überzeugendsten gewesen wäre. Wenn mehrheitlich diese Jury
antworten würde, die Anti-Revisionisten seien die überzeugenderen gewesen,
dann würde ich mich von der Bühne zurückziehen und ich würde jegliche
revisionistische Tätigkeiten einstellen.
90 Minuten bei Ernst Zündel - Ein Besuch
in der JVA Mannheim
Was
hatte ich nicht alles schon gelesen und gehört von Ernst Zündel. Ein
gefährlicher, rassistischer Agitator sei er, ein Hetzer und Brandstifter, der
alles Jüdische hassen würde. Von anderen hörte ich, er sei ein Märtyrer des
Deutschen Reiches, ein freiheitsliebender, bescheidener und sympathischer
Menschenfreund, ein Diener seines deutschen Volkes. Bei solch gegensätzlichen
Aussagen war es wohl mehr als folgerichtig, daß in mir der Wunsch entstand,
diesen Mann einmal persönlich kennen zu lernen. Dies auch nach dem Urteilsspruch
Anfang 2007 vom Landgericht Mannheim, als Ernst Zündel mit der Höchststrafe von
5 Jahren Haft belegt wurde, wobei ihm weder seine zwei Jahre in Abschiebehaft in
Kanada angerechnet wurden noch das Mannheimer Gericht es zuließ, daß nach
Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haft diese auf Bewährung ausgesetzt werden
könne. In den Augen des Gerichtes mußte dieser Mann also wirklich ein
Schwerstverbrecher und Menschenfeind erster Güte sein, das stand also fest.
Ich gestehe, daß ich Menschen mit solchen Strafen noch nicht
kennen gelernt habe, so daß ich doch mehr als neugierig war, wie denn mein
persönlicher Eindruck von diesem Herrn Zündel sein würde. So machte ich mich
also auf den Weg, ihn in Mannheim zu besuchen, in der Justizvollzugsanstalt zu
Mannheim, in der Herzogenriedstraße 111.
Gedächnisprotokoll der ehemaligen inhaftierten
südtiroler Kameraden
Teil 2:
Die Kameraden befinden sich
in Einzelhaft. Im Fernseher laufen gerade die Nachrichten; es wird von der
Verhaftungswelle gegen 16 mutmaßliche Neonazis berichtet. Plötzlich hören die
jungen Männer draußen auf den Gängen die ausländischen Häftlinge toben. „Nazis
wir bringen euch um!“ erschalt aus den anderen Zellen. Ein Marokkaner geht zur
Zellentür eines Kameraden und schlägt so lange drauf ein, bis seine Hand
gebrochen ist. Am Nachmittag kommt ein Wärter und öffnet einen Kameraden die
Zellentür und begleitet ihn in den Verhörraum. Als er an den Zellen der
Ausländer vorbeigeht, wird der junge Kamerad bespuckt, beleidigt und bedroht.
Im Verhörraum lässt es sich
ein Kamerad nicht nehmen, und fragt die Staatsanwältin, ob es eigentlich keine
Meinungsfreiheit gäbe, darauf schlägt die Staatsanwältin auf den Tisch und sagt:
„Ich stelle hier die fragen! Du hast nur mit Ja oder Nein zu antworten!“
An die Leser von
"Ohne Konzessionen" und an andere...
Liebe Leserin, lieber Leser, lieber Sympathisant,
wenn auch diese Ausgabe der "Ohne Konzessionen" [Sans Concession] gedruckt und
versandt werden kann, so wird sie wahrscheinlich die letzte sein, die Sie auf
weiteres bzw. die nächsten 18 oder 24 Monate bekommen werden.
Seit dem 19. Juni ist nämlich gegen mich ein belgischer Haftbefehl ausgestellt
worden, der seitdem bestimmt in einen europäischen Haftbefehlt umgewandelt
worden ist. Seit dem 19. Juni irre ich außerhalb Belgiens umher. Meine einzige
Sorge lag darin, diese Ausgabe des "Ohne Konzessionen" zu beenden. Sie ist im
Untergrund hergestellt worden und enthält weniger Abbildungen. Was hingegen
meine Auseinandersetzung mit einem "Anti-Nazi" betrifft, so mußte ich diese
augenblicklich unterbrechen, als ich fliehen mußte. Deswegen werden Sie meinen
letzten Brief nicht lesen können. Wir werden ihn zu einem späteren Datum
veröffentlichen, wenn Gott uns dazu die Gelegenheit gibt.
Aux lecteurs de
"Sans Concession" et aux autres...
Chère Lectrice, Cher Lecteur, Chers Sympathisants, Si ce numéro de "Sans
Concession" peut être imprimé et expédié, ce sera sans doute le dernier que vous
recevrez avant neuf, voire dix-huit ou vingt-quatre mois.
Depuis le 19
juin, en effet, un mandat d'arrêt belge a été lancé contre moi, qui a
certainement été depuis lors converti en mandat d'arrêt européen. Depuis le 19
juin, j'erre hors de la Belgique. Mon unique souci a été de terminer ce "Sans
Concession". Ce numéro ayant été rédigé dans la clandestinité, il contient moins
d'illustrations. Quant à ma controverse avec un "antinazi", j'ai dû
l'interrompre brutalement lorsque j'ai fui; voilà pourquoi vous ne pourrez lire
ma dernière lettre. Nous la publierons plus tard, si Dieu nous en donne
l'occasion.
Gedächnisprotokoll der ehemaligen inhaftierten
südtiroler Kameraden
Teil 1:
Donnerstag, der 16. April 2008, früh Morgens.
An der Tür unserer Kameraden klopft es. Es sind die Herrschaften der DIGOS
(„Divisione investigazioni generali e operazioni speciali“ , politische
Staatspolizei Italiens). Man überreicht ihnen den von der Bozner
Staatsanwaltschaft ausgestellten Durchsuchungsbefehl. Einige von ihnen werden
gebeten das „ganze Zeug“ freiwillig herauszurücken, ansonsten müsse man die
ganze Wohnung auseinander nehmen. Die Beamten fangen an zu stöbern und werden
fündig. Jedes Kleidungsstück, jede Kleinigkeit, jeder noch so kleine Aufkleber
wird protokolliert, es handelt sich schließlich um Beweismaterial. Die jungen
Männer werden gebeten etwas anzuziehen, da sie jetzt mit ihnen mit gehen müssen.
Mit Säcken voller Beweismaterial und den verhafteten jungen Männern verlassen
sie deren Wohnsitz.
Sie werden in verschieden Gefängnisse gebracht. Zunächst werden sie in
Einzelhaft gesperrt.
Vincent Reynouard auch in Kollmar zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt;
Flucht und Spendenaufruf
Je mehr
der Revisionismus auf der Ebene der historischen und wissenschaftlichen
Forschung obsiegt (siehe z. B. R. Faurisson, "[Die
Siege des Revisionismus]" [Teheran, 11. und 12. Dezember 2006, 22 Seiten],),
desto mehr erhöht sich, wie man erwarten durfte, die Unterdrückung, die seit so
vielen Jahren gegen die Revisionisten herrscht. Des weiteren, je unsicherer der
jüdische Staat seine Zukunft einschätzt, desto mehr verlangt er von seinen
Freunden und Verbündeten, daß sie jede Form von Äußerungen einer Gedankenschule
unterbinden, die nachgewiesen hat, daß der "Holocaust", die Nummer 1-Waffe der
Propaganda Israels, eine einträgliche Hochstapelei ist.
Plus le
révisionnisme remporte de victoires sur le plan de la recherche historique et
scientifique (voy., par exemple, R. Faurisson, "Les Victoires du révisionnisme"
[Téhéran, 11-12 décembre 2006, 22 pages]), plus, comme on pouvait s'y attendre,
la répression qui s'exerce depuis tant d'années contre les révisionnistes tend à
s'aggraver. Par ailleurs, plus l'Etat juif se sent incertain de l'avenir, plus
il exige de ses amis et alliés qu'ils répriment toute forme d'expression d'une
école de pensée qui a prouvé que "l'Holocauste", arme n°1 de la propagande
d'Israël, est une juteuse imposture.
(Dies ist die Erklärung von Vincent Reynouard nach dessen
Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung durch die 61. Brüsseler
Strafkammer. Vom Französischen ins Deutsche übersetzt.)
Erklärung von Vincent Reynouard
Am 19.
Juni 2008 hat uns, Siegfried Verbeke und mich selbst, die 61. Strafkammer in
Brüssel wegen "Bestreitens von Verbrechen gegen die Menschheit" zu einem Jahr
Gefängnis ohne Bewährung und 25.000 Euro Strafzahlung, verschiedenen Gebühren
und Zahlung von Schadenersatz verurteilt... Sie hat unter anderem die sofortige
Festsetzung von Siegfried Verbeke angeordnet und wahrscheinlich auch von mir
selbst (ein gemeinsamer Freund von uns, der im Gerichtssaal war, sagt Nein, aber
die Pressemitteilungen besagen das Gegenteil; die Antwort von der
Geschäftsstelle des Gerichtes haben wir noch nicht bekommen können). Wie zu
erwarten hatte das Gericht alle unsere Argumente zurückgewiesen, vor allem
jenes, das den Artikel 120 der belgischen Verfassung betraf und eine Verhandlung
vor einem Schwurgericht verlangte.
In den letzten
Wochen berichteten wir desöfteren über die Verhaftungswelle von 16 Nationalisten
in Südtirol. [Hier]
ein älterer Bericht darüber.
Mittlerweile
müssten sich noch drei Kameraden in Haft befinden, wie ein Kamerad aus Südtirol
berichtet. Es ist für die Kameraden in Südtirol nur sehr schwer an genauere
Informationen zu kommen, zudem müssen sie aufpassen, dass sie nicht selbst ins
Visier der "Ermittler" geraten.
Da die bisherige
Medienhetze nicht ausreichte, wurde nun seitens des "Deutschen Bundesamtes für
Verfassungsschmutz" und der Landesberufsschule für das Gastgewerbe "Savoy" in
Meran eine Ausstellung über Rechtsextremismus und NS-Propaganda organisiert.
In der letzten
Woche wurden 5 weitere unserer Kameraden in den Hausarrest entlassen, es sitzen
also "nur" noch 5 andere Kameraden im Knast.
Mittlerweile geht die
Hetzkampagne seitens der Systemmedien weiter! Allen voran die neue Südtiroler
Tageszeitung mit ihren linken „Journalisten“ (Name bekannt!), die am Sonnabend
den 10.05.08 Telefongespräche unserer Kameraden samt Namen veröffentlichte. Am
Dienstag den 13.05.08 und gestern am 14.05.08 folgten weitere Hetzartikel. Auch
heute wieder! Auch die „Dolomiten“ Zeitung (von der italien-treuen Südtiroler
Volkspartei (SVP) gesteuert) sparte nicht mit „Lob“ über unsere Kameraden.
Schluss mit
der Medienhetze! Hoch die nationale Solidarität!
Zeitungsartikel aus der Tageszeitung:
Nationalistenverfolgung in Südtirol!
Am 21.04.08
veröffentlichten wir einen uns zugeschickten Bericht über eine Verhaftungswelle von 16
Nationalisten im immer noch italienisch besetzten Südtirol.
Nun haben wir erfahren,
dass man 5 von
16 unserer Kameraden in den Hausarrest entlassen hat. Diese Woche sollen noch
weitere Verhöre stattfinden und es sollen sich weitere Gefängnistore öffnen. Den
Angehörigen der Inhaftierten wurde jetzt erstmals ermöglicht, die Inhaftierten
zu besuchen. Einige unserer Kameraden haben bereits ihre Arbeit verloren.
Am Donnerstag, den 16. April 2008, kam es
im immer noch italienisch besetzten Südtirol zu 16 Festnahmen von jungen
Menschen. Die konzentrierte Aktion gegen die 17 bis 27jährigen heimatverbundenen
Deutschen wurde unter dem perfiden Decknamen "Odessa" von den italienischen
Besatzungspolizisten durchgeführt. In diesem Zusammenhang kam es auch in
Österreich, unter zuhilfenahme eines "Rechtshilfeabkommens", zu
Hausdurchsuchungen. Dabei waren skandalöserweise auch italienische Ermittler in
den Wohnungen der dort Betroffenen zugegen.
Obwohl auch in Österreich nur lediglich die Wohnräume des Beschuldigten
durchsucht werden dürfen, in denen er lebt und zu denen er auch tatsächlich
Zugang hat, wurden auf Geheiß der italienischen Beamten auch andere
Räumlichkeiten durchsucht. Die festgenommenen Deutschen wurden mit Namen, Alter
und Wohnort in der Südtiroler Systemjournaille denunziert.
Da gerade die letzten Wochen und Monate in Südtirol mehrfach deutschfreundliche
Plakate und Gräber von deutschen Freiheitskämpfern geschändet wurden, zeigt sich
deutlich, daß italienischen Faschisten durch die Nichtermittlungen des dortigen
Regimes gedeckt werden. Hingegen werden Deutsche in Südtirol nach wie vor
gnadenlos und mit allen Mitteln verfolgt und inhaftiert.
In Südtirol ist jeder italienischen Besatzerregierung seit der
völkerrechtswidrigen Annexion des deutschen Landes jedes unrechtsstaatliche
Mittel Recht, gegen jegliche Strömungen des deutsch-nationalen Gedankengutes
vorzugehen. Daß sich mittlerweile aber auch die österreichische Justiz zum
Büttel des italienischen Staatsterrorismus macht, ist eine neue Qualität der
Unterdrückung der Deutschen in Südtirol und über die Grenzen hinaus.
Mehr als 100 Personen sollen laut Medienberichten seit Monaten von der
italienischen Gesinnungsjustiz bespitzelt, gefilmt und verfolgt worden sein.
Auch die Teilnahme einiger Deutschen aus Südtirol am Trauermarsch im Februar
2008 in Dresden wird dabei permanent als kriminalisierende Handlung erwähnt.
Rechtsanwälte prüfen nun die rechtliche Situation dieser Aktion.
Wir bitten Euch daher, kreative Aktionen und Spendensammlungen für die
betroffenen Südtiroler Kameraden durchzuführen. Solidarität ist eine Waffe und Südtirol ist nicht Italien!
-Bund Frankenland-
Von einem Wilden attackiert –
hintergangen von den Behörden
In
Folge eines Autounfalls wurde Reverend George Loeb von einem anderen Autofahrer,
ein so genannter Afro-Amerikaner names Harold Mansfield, auf das übelste
beleidigt. Loeb wurde als Wilder, Spinner und „Motherf***er“ bezeichnet.
Durch das Eingreifen seiner Frau zog es Loeb vor nicht auf die Beleidigungen zu
reagieren.
Gut gelaunt setzten die Loebs die Fahrt daraufhin zu einem nahe gelegenen
Einkaufsladen fort. In der Zwischenzeit war der andere Fahrer auf dem Weg in
sein Zuhause. Ein paar Minuten später tauchte er wieder, zusammen mit einem
Komplizen und einem Backstein, den er aus einem benachbarten Garten entwendet
hatte, auf. Als die Loebs in ihr Auto stiegen, bremste das andere Auto direkt
vor ihnen und versperret ihnen so den Ausweg. Der Fahrer, Harold Mansfield,
sprang aus dem Auto und schrie, daß er Loebs Kopf zerschmettern werde. Er ging
auf Loeb mit dem Backstein los, der ihm – mit der kleinen 25er seiner Frau – in
den Bauch schoss. Da sich nun der Komplize nieder bückte, schoss Loeb einige
Warnschüsse ab und fuhr dann fort, um in Sicherheit zu gelangen.
Von
seiner Frau Ingrid Rimland und einer französischen Unterstützerin.
Seit fünf Jahren ist Ernst Zündel nun im
Gefängnis! Niemals ein Wort der Klage, niemals nur der Ansatz des geringsten
Widerrufes. Er wird noch bis zum 1. März 2010 warten müssen, bis er wird in
Freiheit sein können…
Obwohl er im selben Bereich des Mannheimer Gefängnisses bleibt, hat er nun seine
Zelle gewechselt und befindet sind jetzt in der 4. Etage. Er kann nun – endlich
– mit seiner Frau in den USA telefonieren. Er erzählt ihr, und das immer in
seiner humorvollen Art, wie er jetzt nach seiner täglichen Runde – jeden Tag
geht er einmal im Gefängnishof spazieren und dann seine Post holen - vollkommen
außer Atem oben am Ende der Treppe ankommt. Ernst wird jetzt nämlich, geboren am
24. April 1939, 69 Jahre alt sein.
Er ist also nun im
Rentenalter, und das müßte ihm normalerweise das Recht verleihen, in das
Gefängnis in Singen verlegt zu werden, wo die Kontakte zwischen Häftlingen
lockerer sind und diese manchmal sogar das Recht haben, in der Stadt spazieren
zu gehen, natürlich stets nur in Begleitung eines Gefängniswärters. Aber dieses
Recht ist ihm gerade von der JVA Singen verwehrt worden. Begründung: unter den
Häftlingen, die er begegnen könnte, könnte sich auch ein Überlebender des
Holocausts befinden!
Cinq ans que Ernst
Zündel est en prison! Et jamais un mot de plainte, jamais l'amorce de la moindre
rétractation. Et il va lui falloir attendre encore jusqu'au 1er mars 2010 pour
être libéré...Tout en restant dans le même quartier de la prison de Mannheim il
a changé de cellule et se trouve désormais au 4e étage. Il a désormais la
possibilité - enfin! - de téléphoner à sa femme aux Etats-Unis. C'est toujours
en plaisantant qu'il lui a expliqué qu'à chacun de ses déplacements - pour la
promenade quotidienne dans la cour, pour aller chercher son courrier, etc. - il
arrive en haut des marches en soufflant comme un boeuf...
C'est que, né en 1939 (le 24 avril: bientôt son aniversaire!), Ernst va avoir 69
ans. Il a donc l'âge de la retraite, ce qui, normalement, lui donne le droit à
être transféré à la prison de Singen, dans le sud de l'Allemagne (30 km au
nord-ouest de Constance), où les contacts entre prisonniers sont plus faciles et
où ces derniers ont même parfois le droit d'aller en ville, à condition, bien
sûr, d'être accompagnés d'un gardien.
Mais ce droit à la prison de Singen vient de lui être refusé. Motif:
parmi les prisonniers qu'il serait amené à côtoyer Il pourrait se trouver un
survivant de l'Holocauste!
Angriff
des OMF-BRD-Gerichtes auf den Rechtsstaat hält an
Tagesmittelpunkt: Eine Tür
Fortsetzung am
26. März
Der
zweite Tag der Berufungsverhandlung des 1. Bernauer Auschwitzprozesses vor dem
Land“gericht“ Frankfurt (Oder) begann mit der Verlesung durch Richter Gräbert,
daß der am ersten Tag gegen ihn gestellte Befangenheitsantrag als unzulässig
verworfen worden ist mit der Begründung, er stelle eine Prozeßverzögerung dar.
Der weitere Verlauf des Tages wurde durch Stellung folgender Anträge der
Bernauer Viererbande geprägt:
1. Antrag auf Einstellung des Auschwitzverfahrens wegen Verjährung.
2. Antrag, eine gasdichte Luftschutztür bezüglich der Bezugstat zu § 130 (3)
BRD-StGB („Nationalsozialistische Verbrechen“) als Beweisstück in Augenschein zu
nehmen. (Vgl. Anlagen: 1. die Tür, die den Besuchern von Auschwitz als
Gaskammertür „verkauft“ wird und 2. eine gasdichte Tür aus einem Keller eines
Hauses in Berlin-Prenzlauer Berg. Das Beweisstück „Gasdichte Tür“ in den
Gerichtssaal zu bringen, wurde durch ein Großaufgebot von Polizeieinheiten
verhindert).
Zweite
Instanz des ersten Bernauer „Auschwitz-Prozesses“ eröffnet
von Gerd Walther
Großangriff des
OMF-BRD-Gerichtes auf den Rechtsstaat abgefangen
Die „Viererbande“
hält Stellung auch ohne SS - Kräfte für den Gegenschlag zusammengezogen
Am Montag, dem 25. Februar 2008, begann vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) die
Berufungsverhandlung des 1. Bernauer Auschwitz-Prozesses gegen die „Bernauer
Viererbande“. Sie entwickelte sich zu einem neunstündigen Kampf um die
Lufthoheit, in dessen Verlauf Richter Gräbert für einige Sekunden k. o.
ging.
Offenkundig hatte Herr Gräbert vor Beginn des Gefechtes die Schlagkraft der
Bernauer „Viererbande“ ohne die nach der Strafprozeßordnung vorgesehene
Rechtsanwältin Sylvia Stolz (SS), die zur Zeit von der Holocaustjustiz in
Mannheim in Kriegsgefangenschaft gehalten wird, unterschätzt.
JN-Kreisvorsitzender Stefan Hartung wegen "Perplex"-Verteilung verurteilt
Das heute ergangene Urteil
gegen den Vorsitzenden der "Jungen Nationaldemokraten" im Kreis
Aue-Schwarzenberg, Stefan Hartung, bezeichnete der NPD-Fraktionsvorsitzende und
innenpolitische Sprecher der NPD, Holger Apfel, als skandalös. Hartung war heute
vom Amtsgericht Aue zur Zahlung von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er im
September 2007 die JN-Schülerzeitung "perplex" verteilt hatte. Das Gericht will
darin einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sehen.
Der
NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, der persönlich bei der Verhandlung
anwesend war, sagte heute zu dem Urteil:
"Heute mußten wir in Aue
einen politischen Prozeß miterleben, in dem es nicht darum ging, verbotenes
Verhalten aufzudecken, sondern die Meinungsäußerung einer Partei zu
unterdrücken.
Deshalb hat das Gericht es
wohl auch vermieden, mit nur einem Wort auf die Inhalte der JN-Zeitschrift
einzugehen, indem man einfach eine angebliche "Offenkundigkeit" der
Jugendgefährdung konstatierte. Auch war das Gericht nicht bereit oder
schlichtweg überfordert, die verfassungsrechtliche Dimension des Falles zu
erkennen, die in der Gefährdung des Prinzips der Meinungsfreiheit liegt, wenn
solche Urteile Schule machen. Das Thema der Ausländerkriminalität, das
beispielsweise der Wahlkämpfer Roland Koch Tag für Tag in Hessen ansprach, mußte
im Fall der JN-Zeitschrift "perplex" als "Beweis" für eine angebliche
"offenkundige" schwerwiegende Jugendgefährdung herhalten.
Angesichts einer solch
skandalösen Beweisführung unterstützen wir den Entschluß von Stefan Hartung,
gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen."
19.02.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
Für
Professor Faurisson : Polizeigewahrsam und Hausdurchsuchung
Robert
Faurisson, Professor im Ruhestand, wohnt in Vichy. Für den 24. Januar 2008, 9
Uhr morgens, wurde er in die Polizeidienststelle seiner Stadt einbestellt. Er
war gerade dort angekommen, als ihm die drei Beamten der Justizpolizei, die am
Vortage aus Paris gekommen waren, eröffneten, daß er in Polizeigewahrsam
genommen würde und bei ihm zu Hause eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden
würde.
Jacques Chirac,
damals Präsident der französischen Republik, hatte im Dezember 2006 öffentlich
darum gebeten, daß eine gerichtliche Untersuchung hinsichtlich der Beteiligung
von Faurisson an der Holocaust-Konferenz in Teheran eröffnet werden solle (diese
fand am 11. und 12. Dezember 2006 statt).
Ausschnitte
eines Briefes von Germar Rudolf an Paul Grubach, zusammengefaßt von einer
Französin; schnell übersetzt. AVL
Anhand
der Berichte des US-amerikanischen Revisionisten Paul Grubach fassen wir hier
einige Neuigkeiten bezüglich des Chemikers Germar Rudolf zusammen, Autor des
berühmten „Rudolf-Berichtes“, der aus den USA ausgewiesen wurde und seit dem 15.
November 2005 in Deutschland in Haft ist, also seit 800 Tagen.
Nachdem
er Probleme an einem Zeh, an der Achilles-Ferse und an der Schulter hatte, geht
es Germar wieder gut. Er achtet sehr auf seine körperliche Verfassung, macht
weiter seine Bodenübungen, spielt jeden Montag Volley-Ball, läuft 5km am Tag in
einer halben Stunde, und er liest viel – wissenschaftliche Bücher, aber auch
große englischsprachige Autoren. Er besucht weiterhin Englisch-Kurse, um sein
Englisch zu verbessern und er singt jetzt in der Kirche, was ihm einige
zusätzliche Apfelsinen vom Pastor einbringt. Und was den Joghurt angeht, so
stellt er diesen regelmäßig selbst her [dank eines Rezeptes einer unserer Leser,
AdV].
Die „große Stunde“ der 4. Strafkammer des
Landgerichtes Mannheim,
der Herren Berufsrichter Glenz
(Kammervorsitzender), Dr. Bock und Lindenthal
Stolz-Prozeß, letzter Tag, 14. Januar 2008
„Im Namen des Volkes“ ****
RAin Sylvia Stolz zu 3,5 Jahren Haft mit
fünfjährigem vorläufigen Berufsverbot verurteilt und noch im Gerichtssaal nach
Verlesung des 7seitigen Haftbefehls festgenommen.
Vorbemerkung – Auch jetzt noch, Stunden
später, kann ich es noch immer nicht richtig begreifen, was ich heute Mittag
zwischen 13 und 14 Uhr miterleben mußte. Ich bin zweifelsohne hart im Nehmen.
Doch das, was diese 3 brddr-(Berufs-) Richter mit Frau Stolz gemacht haben,
hätte ich mir nie träumen lassen.
Die Anzahl der Polizeifahrzeuge (3
Mannschaftswagen) vor dem Gerichtsgebäude gegenüber dem Mannheimer
kurfürstlichen Schloß, heute Universität und Amtsgericht, erklärte ich mir mit
dem größeren Andrang an Zuhörern wie Medienvertretern, denn es wurde ja das
Urteil erwartet. Der Hauptgrund für den Polizeiaufmarsch war jedoch die
geplante Verhaftung von Frau Stolz nach der Urteilsverkündung.
Vorbemerkung: In einigen hiesigen Zeitungen
sowie in den ARD-Netznachrichten fanden sich am 09.01.08 Veröffentlichungen;
am ausführlichsten wohl im Mannheimer Morgen (MM) und seinen Nebenausgaben. –
Wie kommt man an solche Artikel? Entweder über „google“ und Sylvia Stolz
eingeben oder über
[www.paperball.de].
1 Polizeiwagen (neuer Benz Vito) sichtbar vor
dem Gebäude. Heute 10 Uniformierte im Einsatz, darunter 2 Sie, eine davon eine
Türkin mit einem Paß der brddr. – Wieder im großen Saal 1. Kontrolle mit
„Röntgengerät“ und dem Üblichen. Dennoch alles recht zügig und verhältnismäßig
locker. Hatte ein kleines Problem ohne jede Folgen... – heute hatte ich
vergessen, zuvor mein Taschenmesser aus der „Herrentasche“ zu nehmen und im
Schließfach unterzubringen. Das „unbestechliche Röntgenauge“ entdeckte die
„Waffe“. Indes keine (!) Aufregung bei den Polizisten. Ich mußte es nur bei
der Kontrolle hinterlegen und bekam es natürlich wieder zurück.
Im Saal 2x „staschu“ – die bekannten Gestalten;
am Nachmittag durch einen Dritten („Frischling/Neuling“?) verstärkt – sowie 5
(!), zeitweise auch 7 (!) bewaffnete Polizisten, darunter immer eine Sie. Sie
sollten wohl bei Bedarf die Personalien der Lacher und Beifallsklatscher
feststellen, damit sie einer „Bestrafung zugeführt werden konnten“.
(v.l.n.r.:
Wolfgang Fröhlich, Dr. Herbert Schaller,
Teheran, Dezember 2006, Holo...-Konferenz)
Am Montag, den
14.01.2008 um 9.00 Uhr findet im Saal 203 des Landesgericht Wien, 108
Landesgerichtsstraße der Prozeß gegen Dipl. Ing. Fröhlich statt.
Hauptanklagepunkt: er habe Unterschriften zur Abschaffung des NS-Gesetzes
gesammelt.
Zusatzinformation: Wie verlautet, gibt es im Fall Fröhlich außer dem
Hauptanklagepunkt die Vermutung der Staatsanwaltschaft, aus dem Aufruf zur
Unterschriftensammlung gegen das NS-Verbostgesetz sei ein Zweifel an der
H....-These herauszulesen gewesen. Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich ist demnach
auch angeklagt, weil er in seinem Aufruf den Holocaust geleugnet haben soll.
Wer Herrn Fröhlich unterstützen möchte, kann ihm einen Brief mit einem
Geldschein schicken; kommt an: Frau Elfriede Fröhlich; Mauerbachstr. 37/13;
A - 1140 Wien.
Die direkte Anschrift lautet:
Wolfgang Fröhlich; JVA-Josefs Str./Wikenburggasse 18-22; A-1082 Wien;
Österreich
Schickt Briefe und Grußkarten!
Prozeß von Sylvia Stolz Teil
IV
Stolz-Prozeß, Tag 13, 08.01.2008
“Die Stunde von Staatsanwalt (StA)
Grossmann”
(Siehe auch Sondermeldung vom 8.1.2008)
Kein Polizeiwagen vor dem Gebäude. - Die
Vierertruppe, darunter eine Sie, kam aus dem nahe gelegenen Polizeirevier.
Wieder recht lockere Kontrolle am Eingang für den kleinen Saal 5.
Offizieller Beginn 9.00 Uhr, tatsächlicher
Beginn 9.08 Uhr. - Das Gericht in der bekannten Besetzung. - StA Grossmann
(ohne Leibwächter). - Frau Stolz + die beiden Anwälte; die Pflichtanwältin
war nach der Mittagspause nicht mehr anwesend.
Im Saal 2 bewaffnete Uniformierte sowie 2 x
“staschu”, darunter “Spitzmausgesicht Mohr” (?); nach der Mittagspause
nicht mehr anwesend. - Keine Justizbeamten.
Medien: Anfangs - dpa-Blondine + Schreiber
für MM/BILD (?) - in der heutigen BILD-Ausgabe Rhein-Neckar findet sich
folgender Kurzartikel: “Nazi-Anwältin pöbelt gegen Richter”
Schon wieder Ärger um Nazi-Anwältin Sylvia Stolz (44). Die Verlobte
des rechtsextremen Juristen Horst Mahler ust weder Volksverhetzung
angeklagt. Sie stellte zahlreiche Anträge, verschleppte somit den Prozess.
Zudem pöbelte sie gegen den Richter, behauptete, sein Urteil würde schon
feststehen. Im Publikum johlten zahlreiche rechtsradikale Zuschauer.
Sylvia Stolz droht, ihre Zulassung als Anwältin zu verlieren. -
Kein Hinweis, wer diese neu-deutsche Geistesleitung verbrochen hat...
- Auch in der heutigen Ausgabe der Wormser Zeitung - Worms am Rhein, alter
Kaiserdom, Stadt der Nibelungen, liegt etwa 30 km nordwestlich von
Mannheim; im MM stand NICHTS!
Vor dem Gerichtsgebäude 1 Polizeiwagen
(Mercedes Sprinter) - im Einsatz 4 Uniformierte, darunter eine Sie; alle
bewaffnet.
Erneut kleiner Saal - lockere Kontrolle;
kein “Röntgengerät”, nur “Torbogen”. --- Die Vierergruppe war schon
häufig im Einsatz und hat so mitbekommen, daß die Besucher weder zu
einem deutschen “Dschihad” noch zu Al Kaida noch zu ....
gehören.
Der Andrang heute größer, auch bei den
Medienvertretern, da angenommen wurde, daß der “Staat brddr” über seinen
Vertreter Grossmann das ins Auge gefaßte Strafmaß verkünden werde.
Offizieller Beginn 9.30 Uhr, tatsächlicher
Beginn 9.34 Uhr (!)
Das Gericht in der bekannten Besetzung. -
StA Grossmann (in Anzug mit Krawatte) - Frau Stolz und die beiden
Verteidiger. - Im Saal auch 2 Uniformierte, darunter die Sie. - Keine
Vertreter der polit. Polizei (“staschu”)
Stolz-Prozeß, Tag 9, 18.12., Tag 10,
19.12. und Tag 11, 20.12.2007
Tag 9, 18.12.2007
2 Polizeiwagen (PKW) vor dem
Gerichtsgebäude; 4 Polizisten im Einsatz. – Wieder kleiner Saal. Kein
„Röntgengerät“ für Taschen usw., jedoch elektrischer „Torborgen“
(Lichtschranke).
Die „Matadoren“: Das Gericht in der
bekannten Besetzung. – StA Grossmann; „Leibwächter“ sitzt nicht bei
ihm. – 2 x polit. Polizei; Grossmann-Leibwächter sitzt bei ihnen auf
der letzten Bank an der Wand neben dem Eingang/Ausgang. - Frau Stolz
mit den beiden Verteidigern.
Medien: nur Mack (1) vom MM, in der 1.
Reihe, rechts versetzt vor mir.
Zuhörer: immer um die 20, wechselnd;
unter ihnen logischerweise Horst Mahler und aus der Reichshauptstadt
Berlin Andreas K.
Offizieller Beginn 9.00 Uhr,
tatsächlicher Beginn 9.35 Uhr. – Im Saal 2 Polizisten in Uniform,
bewaffnet, kein Gerichtsdiener.
"The evil of tyranny are rarely
seen but by him who resists it." -- John Hay
"Political correctness is a form
of bigotry behind which cowards hide." - James Von Brunn
Fantastic doctrines require
unanimity of belief. One dissenter casts doubt on the creed of
millions. Thus the fear and the hate; thus the torture chamber,
the iron stake, the gallows, the labor camp, the psychiatric
ward. --Edward Abbey
"As long as the world shall last
there will be wrongs, and if no man objected and no man rebelled,
those wrongs would last forever" - Clarence Darrow
"The giant oak is an acorn that
held its ground." -- Anonymous
------------------------------------------------
The following is a direct appeal
from Order POW, political prisoner and LibRA member Gary Yarbrough.
You may write to Gary at:
Das nun Folgende ist ein
direkter Aufruf des POWs von “The Order”, dem politischen
Gefangenen und LibRA-Mitglied Gary Yarbrough. Ihr könnt Gary
auch schreiben:
Gary Yarbrough, 09883-016
USP Admax
PO Box 8500
Florence, CO81226
USA
“Wie einige von Euch wissen
werden, wurde ich von Gefängnisangestellten attackiert und
geschlagen, während ich im US-Gefängnis, Atlanta, GA inhaftiert
war. Dies war eine Vergeltungsmaßnahme für zahlreich
eingereichte behördliche Beschwerden gegen die widrigen
Bedingungen in dem Gefängnis, und zugleich war es eine Revanche,
da ich mich widersetzte gewaltsam “integriert” zu werden. Ich
wurde mehrmals mit einem Zellenschlüssel geschlagen, während ich
mich in Handschellen angekettet befand. Drei der genannten
Beschwerden waren gerade wegen solchem Vorgehen, d. h. dass
schwarze Beamte weiße Inhaftierte angreifen und schlagen, die
nicht mit Nicht-Weißen zusammen eingesperrt sein wollen.
des Holo...-/Shoah-Prozesses
gegen Rechtsanwältin (RAin) Sylvia Stolz
am 15. November vor dem
Landgericht (LG) Mannheim, 4. Strafkammer (StK),
Vorsitzender Richter Glenz (1);
Beisitzer Dr. Bock und Lindenthal; Schöffen Askani und Haaß;
Mit Ausnahme eines Beisitzers
alle über 50 Jahre; der Kammervorsitzende Glenz könnte auf die
60 zugehen.
Offizieller Beginn 9 Uhr;
tatsächlicher Beginn 9.52 Uhr. Das aus den Prozessen gegen EZü
und GRu bekannte Kontrollverfahren. Polizei mit etwa 15
Uniformierten vertreten. Großer Andrang, Saal voll besetzt.
Medieninteresse schwächer als bei EZü und GRu, 2 Fotografen,
1 Kameramann, 8 Journalisten, darunter, mit Gerichtszeichner,
V. Zastrow von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der
Mannheimer Morgen (MM) Schreiber Mack, der “Gorilla” von BILD
Rhein-Neckar, die blonde Mitdreißigerin von dpa (Deutsche
Presse-Agentur), der aus den anderen Verfahren bekannte
taz-Hetzer (taz = Tageszeitung, Berlin, linksradikal /KPlastig),
1 Vertreter der Zeitung (Zt.) “Die Rheinpfalz/Ludwigshafen.”
Im Saal 1 Gerichtsdiener sowie 4
Polizisten; alle bewaffnet. Keine bekannten Gesichter der
Politischen Polizei (“staschu” = Staatsschutz; in der Ex-SBZ/DDR
hieß diese Abteilung Staatssicherheit, Abkürzung
“stasi/Stasi”).
Das Gepäck der 19-Jährigen bei der
Haftentlassung war schwer, doch niemand dachte sich etwas
dabei. Die Wärter verabschiedeten sie ein letztes Mal,
Stunden später brach große Aufregung aus. Die junge Frau
hatte offenbar eine Mitgefangene aus dem Jugendknast
geschmuggelt.
Es ist fast wie im Film: In einem
Koffer hat eine 19-Jährige bei ihrer Haftentlassung eine
andere Gefangene aus dem Jugendgefängnis in Neustadt am
Rübenberge (Niedersachsen) geschmuggelt. In der
Sicherheitsschleuse sei am Freitagabend lediglich
aufgefallen, dass der Lederkoffer der Frau ungewöhnlich
schwer war, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Der österreichische Dichter, Autor und
Geschichtsforscher Gerd Honsik wurde am 23. August 2007
nach fünfzehn Jahren Exil in seinem Haus in der Nähe von
Málaga (Spanien) festgenommen und in Auslieferungshaft
nach Madrid verbracht, wo er sich seither befindet.
Die Verhaftung erfolgte im Auftrag des österreichischen
Justizministeriums mit Hilfe des von der BRD erfundenen
und initiierten Europäischen Haftbefehls. Danach steht
nicht mehr das Delikt im Vordergrund, sondern nur das
Auslieferungsbegehren. Es wird nach dieser Regelung
vorausgesetzt, dass die EU-Mitgliedsstaaten
rechtsstaatlich handeln, weshalb eine Fallprüfung durch
das Auslieferungsland nicht mehr notwendig sein soll.
Im Auslieferungsfall Honsik ging es zunächst um seine
erstinstanzliche Verurteilung vor dem Schwurgericht Wien
1992. Dort war der Dichter wegen seines Buches
"Freispruch für Hitler?" angeklagt und zu eineinhalb
Jahren Gefängnishaft verurteilt worden. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, da Gerd Honsik vor dem
Ausschöpfen der Rechtsmittel sich für einen Aufenthalt
im spanischen Exil entschied.
Paris - In vielen Ländern platzen die
Gefängnisse aus allen Nähten. Die größte Zellennot
herrscht in Griechenland - dort melden die
Haftanstalten einen Auslastungsgrad von 180 Prozent.
Auch Italien, Mexico, Ungarn und Spanien zählen bis
zu 40 Prozent mehr Häftlinge, als sie offiziell
unterbringen können. In Deutschland dagegen halten
sich Zellenangebot und -nachfrage bei einem
Auslastungsgrad von 97 Prozent knapp die Waage. Mit
der Überbelegung der Gefängnisse ist nicht zu
spaßen, denn sie birgt die Gefahr von
Gewaltausbrüchen und sorgt nicht für gute
Bedingungen zur Resozialisierung. Nimmt man die Zahl
der Gefangenen, dann sind die USA unangefochtene
Hochburg der Kriminalität. Fast 2,2 Millionen
US-Bürger sitzen ein; auf je 100 000 Einwohner
kommen 737 Inhaftierte - sage und schreibe 500 mehr
als beim zweitplazierten Polen und gut
zweieinhalbmal so viele wie im Durchschnitt aller
OECD-Länder, der bei 276 Gefängnisinsassen liegt. Im
Vergleich dazu ist die Bevölkerung in Deutschland
geradezu redlich: Je 100 000 Einwohner gibt es nur
94 Häftlinge.