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"Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein." ---Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Schriftsteller, Dichter, Wissenschaftler, 1749-1832---

Todesnachricht von Bruce Pierce

Am frühen Morgen des 16.08.10 starb das "The Order"-Mitglied Bruce Pierce im Hochsicherheitsgefängnis von Allenwood in Pennsylvania. Bruce Pierce wurde 1985 verhaftet und wegen Mordes an dem jüdischen Radiomoderator Allen Berg zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt 252 Jahren verurteilt. Zuvor befand er sich auf der Flucht und stand auf der Liste der meistgesuchtesten Männer vom FBI in den USA.

2001 erschien im amerikanischen "Resistance-Magazin" ein Interview mit Bruce Pierce, welches später im Fahnenträger in deutscher Sprache veröffentlicht wurde. Aus gegebenem Anlass werden wir das deutsche Gespräch nochmals veröffentlichen.

[Zum Gespräch]

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Russische Gefangene

Da sich in den russischen Kerkern unzählige gefangene Kameraden befinden, beginnen wir damit unseren Lesern einige Gefangene vorzustellen.

Wer sich mit der [russischen Bewegung] beschäftigt, dem fällt auf, dass die dortigen Nationalisten einen weitaus offeneren Kampf führen. An oberster Stelle steht in Russland die Vernichtung der Volksfeinde, was zielstrebig umgesetzt wird. Sofern die Kameraden gefasst und verurteilt werden, drohen den meisten jahrzehntelange Haftstrafen. Trotz miserabler Haftsituationen durch mangelnde Hygiene und Versorgung, Justizterror, Schläge und Arbeitssklaverei bewahren die Kameraden dennoch den eisernen Willen auch im Kerker für den Schutz des russischen Volkes zu kämpfen. Als Beispiel dienen uns hierfür einige Mitglieder der "SPAS"-Einheit, die die Gelegenheit im Kerker dazu nutzten, um die kaukasische Mafia zu bekämpfen.

Wir rufen alle Kameraden auf Briefe und Grußkarten in die russischen Kerker zu schicken. Die wenigsten Russen verstehen vermutlich deutsch oder englisch und von daher sollten wir auf aussagekräftige Bilder und Motive zurückgreifen, durch die die Kameraden unsere Solidarität spüren.

[zur Gefangenenliste]

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Repression in Spanien - brutaler Polizeiübergriff auf private Feier

Am Sonnabend, den 12.Juni, sollte eine private Feier im so genannten Skinhouse in der südlichen spanischen Region Katalonien stattfinden. Das Tagesprogramm sollte mit verschiedenen Aktivitäten wie einem Fußballturnier, Grillen, Konferenzen, einer Ausstellung von historischem Material und einem Konzert gestaltet werden. Dies alles sollte auf einem Privatgrundstück mit Zeltplatz und Schwimmbad stattfinden, welches sich im Besitz des Aktivisten Enrique Valls befindet.

Um 15.30 Uhr, kurz vor dem Mittagessen vom Grill, griff eine Spezialeinheit der regionalen Polizei Kataloniens das Gebäude und die sich auf dem Gelände befindlichen Personen mit den Methoden einer Anti-Terror-Einheit an. Sie kamen in gepanzerten Fahrzeugen und waren mit Helmen, 9mm Maschinenpistolen, Pistolen, Schlagstöcken, kugelsicheren Westen, Tasern und dergleichen ausgerüstet. Allen Personen außerhalb des Hauses wurde befohlen sich auf den Boden zu legen, sich nicht zu bewegen und die Mobiltelefone weg zu legen. Die Personen im Inneren des Hauses wurden mit Gewalt auf den Boden gedrückt und mit Kabelbindern gefesselt. Einem Gast in der oberen Etage wurde die Maschinenpistole an den Kopf gehalten um ihn gefügig zu machen.

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Bekanntgabe der Solidaritätsseite für Kay Diesner

Auf diesem Weg möchten wir auf die neue Weltnetz-Präsenz für den zu 3-mal lebenslanger Haftstrafe verurteilten inhaftierten Kameraden Kay Diesner [www.kay-diesner.info] aufmerksam machen. Diese Weltnetzseite versteht sich als Aufklärungsportal über den Fall Kay Diesner. Die Durchführung dieses Projektes ist in unseren Augen nötig, da uns immer wieder auffällt, wie viele Menschen, gerade in unseren Reihen, entweder Kay Diesner überhaupt nicht, oder nur die brd-Lügen-Medien-Berichte über ihn kennen. Folgt man der öffentlichen Meinung, so handelt es sich bei Kay um einen wahnsinnigen Kriminellen, eine Gefahr für jeden Bürger. Es ist schlimm, dass die Menschen, die behaupten, sie hätten das Lügengebilde dieses Systems durchschaut, auf einmal in dem Fall Diesner ihre Informationen einzig und allein aus den allseits als Lügenmonopol bekannten Systemmedien beziehen und diesen auch noch Glauben schenken. Leider hat Kay keine Möglichkeit sich gegen all die Vorwürfe zu wehren, deswegen ist es unsere Pflicht, dies für ihn zu tun. Es muss eine Gegenöffentlichkeit zu den Systemmedien geben, nur so wird es möglich sein, dass Kay endlich die ihm verdiente Beachtung in unseren Reihen erhält. Er ist kein Held, kein Märtyrer, er ist ein idealistischer deutscher Kämpfer, der sich wehrte, gegen hinterlistige linke Lüge, Hetze und Gewalt. Nicht mehr und nicht weniger. Das, wovon viele in unseren Reihen groß und breit sprechen, das hat Kay durchgezogen. Es ist heuchlerisch sein Handeln im Nachhinein als krank, falsch, dumm oder ähnliches zu bezeichnen, später ist man immer schlauer und keiner von uns hat sich in Kays Lage befunden. Uns liegt am Herzen, dass diese Unterstützungsseite Verbreitung findet, so dass der ein oder andere doch noch die Gelegenheit hat, sich ein neues Bild von Kay zu verschaffen und Kay so ein paar Unterstützer mehr erhält.

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Mord in der JVA-Remscheid

Mit lauter Entsetzen konnte die breite Masse Mitte April den Systemmedien entnehmen, dass ein verurteilter Kindermörder und -schänder in der JVA-Remscheid während der Besuchszeit seine mehr oder weniger Lebensgefährtin innerhalb der Anstalt ermordete.

Ob das Entsetzen berechtigt ist, sei dahingestellt, denn wer sich einigermaßen mit dem Vollzugssystem der brd auskennt, weiß, dass derartige Verbrecher sämtliche Vorzüge innerhalb bundesrepublikanischer JVAs genießen. In zahlreichen Anstalten ist es so, dass „normale“ Strafgefangene nichts zu melden haben, da Sexualstraftäter in der Mehrheit sind und von „oben“ beschützt werden. Es ist daher nichts Ungewöhnliches für einen normalen Strafgefangenen, wenn er Sprüche hört, nachdem er sich gegen Kinderschänder ausgesprochen hat, wie „Wieso, Kinder ficken ist doch geil!“.

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Urteil im Prozess um Josué nun rechtskräftig

Im letzten Jahr berichteten wir mehrmals über die Prozessgeschehnisse um Josué Estebanez de la Hija, der sich 2007 in einer Madrider U-Bahn gegen etwa 50 Antifaschisten wehrte. Da ein Antifaschist dabei zu Tode kam und ein anderer verletzt wurde, wurde Josué vom höchsten spanischen Gericht zu einer 26-jährigen Gefängnisstrafe wegen Mordes verurteilt.

Wie uns mitgeteilt wurde, wurde  am 04. Mai Josué Estebanez‘s Berufungsverhandlung vom obersten spanischen Gericht abgelehnt. Als Grund für die Ablehnung der Berufungsverhandlung wurde erwähnt, dass Josué seine „Tat“ aus ideologischen Gründen begangen haben soll und er illegale Waffen bei sich trug und einsetzte. Josué soll seine Tat zudem vorsätzlich begangen haben in Form seiner „plötzlich unerwarteten und unvorhersehbaren Aggression“. Das Gericht fügte hinzu, dass es übereinstimmende Zeugenaussagen gab und Beweise von Sachverständigen, die den Tathergang detailliert beschreiben. Die Bewertungen dieser „Beweise“ können laut Gericht nicht als willkürlich eingestuft werden, da der tödliche Stich von Carlos Palomino beabsichtigt und von mehreren Zeugen bestätigt wurde.

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Amtsgericht (AG) Regensburg, 16. April 2010,

 

Verhandlung gegen Bischof Williamson, London,

 

wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)

 

Vorbemerkung:

 

Der Anlaß wie auch das Ergebnis der AG-Verhandlung wird durch die ausführliche Berichterstattung in den System-Medien als bekannt vorausgesetzt, so daß ich darüber nicht mehr umfangreich berichte.

 

Es handelt sich beim nachfolgenden Bericht um keine wortwörtliche Mitschrift. Es handelt sich vielmehr um einen Stimmungsbericht aus meiner rein persönlichen Sicht.

 

Das AG befindet sich im gleichen Gebäude wie das Landgericht im Anschluß an das U(untersuchungs)-Gefängnis.

 

Die Eingangskontrolle wie bei den Mannheimer „Ketzerprozessen“, d. h. elektrische Schranke (wie auf den Flughäfen), Kontrolle des Inhaltes aller Taschen. – Nur 2 Beamte (ein Pärchen) im Einsatz; Kontrolle daher schleppend. – Erneute Kontrolle beim Betreten des größten Saales, wiederum durch ein Pärchen. – Die Medienvertreter wurden nicht (!) kontrolliert!

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Neuerscheinung: Politische Verfolgung in Österreich

 

Entstehung und Anwendung des sog. "NS-Verbotsgesetzes"

von Andreas Thierry


 

Das Thema "Politische Verfolgung in Österreich" ist ein ebenso umfangreiches wie vielschichtiges, daß es schier unglaublich ist, daß es bis zu diesem Werk keine Gesamtschau zu diesem Thema gab. Schon dieser Umstand allein dürfte eine Antwort auf die Frage sein, warum die politische Verfolgung Andersdenkender in Österreich effizienter ist, als irgendwo sonst auf der Welt: Die Tatsache, daß es sie gibt, ist außerhalb der Kreise der Betroffenen, weder bekannt noch von Interesse. Hunderte von Prozessen, die es allein seit Nivellierung des verfassungswidrigen "NS-Verbotsgesetzes" 1992 gab, wurden im stillen Kämmerlein, abseits der öffentlichen Wahrnehmung geführt.

 

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Hausdurchsuchungen bei Bürger der Stadt Oldenburg/Niedersachsen

Am 05.03.2010 gegen 8.15 Uhr hatte ein Bürger der Stadt Oldenburg einen nicht so erfreulichen Besuch.

Als es gegen 8.15 Uhr an seiner Wohnungstür schellte und er nicht sofort die Tür öffnete, hörte er schon "Hier ist die Polizei wir haben ein Durchsuchungsbeschluss, öffnen Sie die Tür!" Als er daraufhin die Tür öffnete stürmten schon die Beamten der Polizei Oldenburg in seine Wohnung. Der Betroffene war erst einmal perplex und wollte seinen Rechtsanwalt anrufen, dieses wurde jedoch im ersten Moment nicht zugelassen. Somit beugte er sich der Polizeiwillkür und hörte sich an was die Beamten zu sagen hatten. Als der Durchsuchungsbeschluss dann ausgehändigt wurde, bat er darum einen von ihn benannten Zeugen dazu zu holen, welches aus Sicht der Beatmen nicht von Nöten wäre, da ein Zeuge von der Stadt Oldenburg anwesend war, somit wurde auch dieses verneint! Und schon machte sich die Polizei zielsicher an die Computer von dem Betroffenen. Es wurden beim Beschuldigten zwei neuwertige Laptops, zwei Computer, eine Digitalkamera, eine Daten-CD sowie 13 Aufkleber "Belegexemplare" sichergestellt.

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Video von der Entlassung Ernst Zündels aus der JVA-Mannheim am 01.03.10

 

 

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Haftentlassung von Ernst Zündel

 

Nach seinem 7-jährigen Kerkeraufenthalt dürfen wir den Kameraden Ernst Zündel wieder in der "Freiheit" begrüßen. Zündel wurde heute morgen, den 01.03.10, gegen 08.15 Uhr aus der JVA-Mannheim entlassen und von seiner Rechtsanwältin, einigen Weggefährten und zahlreichen Journalisten empfangen.

 

Seine Frau schrieb folgendes zur Entlassung:

An alle unsere Freunde in der ganzen Welt!

Unser "Kriegsgefangener", der weltweit berühmte Freiheitskämpfer Ernst Zündel,  ist heute nach sieben Jahren aus dem Mannheimer Gefängnis entlassen worden! Um 2:45 morgens erhielt ich einen  Anruf von unserer britischen Freundin, Lady Michele Renouf, die mir sagte:  "Wir haben Ernst im Auto! Alles ist in Ordnung!"

Ich konnte dann ein paar Worte mit meinem Mann sprechen.  Er sagte mir, daß er in Sicherheit ist und daß er mich ein bißchen später noch einmal anrufen wird, um mir weitere Details zu sagen.

Eine halbe Stunde später erhielt ich eine Nachricht per Fax von seiner Anwältin, Alexandra Rittershaus, die mir kurz mitteilte: "Ernst ist in Freiheit!  Es waren einige Menschen da, aber alles war friedlich. Ich hatte keine Gelegenheit, mit ihm zu sprechen, aber er sah glücklich aus!"

Später hoffe ich noch mehr berichten zu können.  Das Wichtigste ist:  Ernst ist in Freiheit - und es gab keine Schwierigkeiten oder Zwischenfälle!

Hier ist Ernst mit seinem treuen Anwalt, Dr. Herbert Schaller, der hart um seine Rechte gekämpft hat!

Mit den herzlichsten Grüßen -

Ingrid Zündel

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FREISPRUCH

AUCH IM INNSBRUCKER PATRIOTENPROZESS!

 

URTEIL DER GESCHWORENEN VON RICHTER AUFGEHOBEN!

 

Trotz massiver Hetze seitens der DÖW und der "KLEINEN ZEITUNG" der junge Manuel Schmisrauter im Innsbrucker Patriotenprozess von den Geschworenen - und zwar eindeutig - FREIGESPROCHEN.

 

Die drei Schuldfragen wurden mit 6:2, 7:1 und 7:1eindeutig verneint - der FREISPRUCH also klar. Was äußerst selten und wohl nur in politischen Prozessen geschieht: Die Berufsrichter haben den FREISPRUCH aufgehoben.

 

Der Prozess wird also wiederholt.

 

Wie oft man dieses Spiel treiben wird ist unbekannt.

 

Die [KOMMENTARE] werden in einer Sonderausgabe über diesen Fall berichten.

 

DER MEINUNGSFREIHEIT EINE GASSE!

 

Nachfolgend mehrere Zeitungsartikel aus der Systempresse:

 

Kronenzeitung, 20.2.2010

 

Tiroler Tageszeitung, 24.2.2010

 

Kärntner Krone, 24.2.2010

 

Kleine Zeitung, 24.2.2010

 

Kärntner Krone, 24.2.2010

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Gesinnungsterror in Osttirol!

 

Am 23. Februar findet vor einem Innsbrucker Schwurgerichtstribunal ein politischer Schauprozeß gegen einen von mehreren volkstreuen Aktivisten aus Osttirol statt.

 

Dem 24 jährigen nationalen Aktivisten Manuel Schmisrauter wird vorgeworfen, sich im nationalsozialistischem Sinne "wiederbetätigt" zu haben, da er es wagte, Gleichgesinnten völkisches Info- und Bildungsmaterial zur Verfügung zu stellen, dessen Inhalte aus legal erhältlichen Schriftwerken herauskopiert und im gesetzlichen Rahmen der verbrieften Gedanken-, Meinungs- und Informationsfreiheit verbreitet wurden.

Doch da in Österreich die Uhren des politischen Verfolgungsapparats bekanntermaßen mit verächtlicher Härte ticken, wird dem Osttiroler bspw. sogar die Mitgliedschaft im legal existierenden Verein der HNG oder die ermöglichte Einsichtnahme von Zitaten amerikanischer Nationalisten, welche sich auf rechtlich absolut legitime Inhalte wie das Überleben und die Sicherung der Zukunft unseres Volkes stützen, zur Last gelegt!

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Julfestgrüße an Gefangene

Auch in diesem Jahr möchten wir euch gerade jetzt zur Julzeit an unsere weggesperrten Kameraden erinnern. Unsere völkische Gemeinschaft zeichnet sich durch den starken Zusammenhalt untereinander aus, denn wir kennen noch Tugenden wie Treue, Freundschaft, Aufopferung und viele andere. Jeder, der sich unserer Gemeinschaft zugehörig fühlt, sollte diese Werte in sich tragen und vor allem danach handeln. 

Unsere inhaftierten Kameraden, die sich in irgendeiner Form für unser Deutschland einsetzten und dafür vom deutschenverachtenden System brd eingekerkert wurden, sind bis auf ein paar Ausnahmen ganz allein hinter Gittern. Sie sind auf uns „da draußen“ angewiesen. Ohne unsere Unterstützung ist für sie die Julzeit eine Zeit wie jede andere. Es gibt kaum einen Unterschied zum allgemeinen Haftalltag. Wir mögen es uns nicht vorstellen können über die Feiertage allein zu sein, für die Inhaftierten ist dies unweigerlich Tatsache. Sie haben niemanden zum Reden, da der Großteil der Mitinsassen Abschaum ist, so dass die Inhaftierten lieber alleine sind, als sich mit solchen Leuten abzugeben. 

Besorgt euch daher einige Julfestkarten - oder fertigt selber welche an - und schickt diese dann einigen inhaftierten Kameraden als Aufmerksamkeit zu. In Gedanken sind wir bei ihnen, das sollten wir ihnen auch zeigen!

[zu den Adressen]

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DENKEN MACHT FREI Teil 3

Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System. Aber jede Krise hat ihr Gutes: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die angeblichen Lösungen, die uns nun die Politik anbietet, keine Lösungen sind, sondern nur Maßnahmen, um das System am Leben zu erhalten. Zu Recht breitet sich der Verdacht aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine weitere gigantische Umverteilungsaktion von Geld und Macht in die Hände weniger ist.

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Einige Neuigkeiten über Josué:

Josué bleibt in Schutzhaft wegen angeblicher Fluchtgefahr.

Josué Estebanez de la Hija, der ehemalige Soldat, der in Spanien zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er sich gegen etwa 50 Antifaschisten in der U-Bahnstation von Madrid wehrte, welche ihn zuvor attackierten, bleibt vorerst weiterhin in Schutzhaft. Die spanische Justiz vermutet, dass Josué versuchen würde, sich der Haftstrafe zu entziehen. Darüber hinaus wird nun behauptet, dass Josué ein großes Vorstrafenregister hat und er weitere Straftaten begehen würde.

Die Familie des kommunistischen Carlos P. und private Zeugen appellierten an den höchsten spanischen Gerichtshof, Josués Untersuchungshaftzeit solange zu verlängern, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist.

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Haftende von Richard Kemp

Nach fast 25 Jahren in Gefangenschaft ist es endlich Zeit für Richard Kemp, seine Füße als freier Mensch außerhalb der Gefängnismauern zu stellen. Als jüngstes Mitglied der US-amerikanischen nationalen Organisation Bruder Schweigen hat er mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht.

Hintergrund:

 

Richard Kemp wurde am 9. Dezember 1964 geboren. In seinen frühen Jahren und während seiner Jugend, kümmerte er sich vorbildlich um seine Schulzeit. Dies verband er mit einer Vielzahl von Sportarten, unter anderem trainierte er während seiner Grundschulzeit Basketball und in einem Jugendverband Softball.

Während des ersten Jahres im College kam Kemp in Berührung mit einem Flugblatt der nationalen Organisation National Alliance, das großes Interesse in ihm geweckt hat an der Arbeit für unser Volk. Ein guter Freund von ihm gab ihm verschiedene Zeitungen wie "The Rockwell Report", "National Vanguard", "Siege" und andere, die zu einer Radikalisierung von Kemp führten.

 

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Staatsanwaltschaft Leipzig

SOKO Neonazi

Staatsanwalt Ricardo Schulz

Postfach 225

04002 Leipzig

 

 

 

Offener Brief

 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Ricardo Schulz,

in der Dresdener Morgenpost vom 24.10.2009 auf Seite 10 unter der Überschrift "SOKO ermittelt ..." werden Sie von einem Reporter mit dem Synonym "-bi.- wie folgt zitiert:

 

"WIR GEHEN ZUNÄCHST DAVON AUS, DASS ALLE VERDÄCHTIG SIND, UND MÜSSEN NUN ERMITTELN,..."

 

Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

- wurde Ihre Aussage in dem zitierten Artikel richtig wiedergegeben?

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Urteil im Josué Prozess gefällt

Das Gericht von Madrid befand Josué Estebanez des Mordes an einem Antifahooligan, aus ideologischen Hassdenken, für schuldig. Der Soldat, welcher in Notwehr vor 2 Jahren den Antifaschisten Carlos P. erstach, wurde nun zu 19 Jahren Haft wegen des tödlichen Stiches sowie weitere 7 Jahre Haft wegen versuchten Mordes an dem Freund von Carlos P. verurteilt.

Josué verneinte immer wieder aus politischen Motiven gehandelt zu haben oder „Neonazi“ zu sein. Das Gericht schloss sich jedoch der Meinung der Anklägeranwälte (darunter ein einschlägig bekannter Linksradikaler) an und begründete die „Tat“ als vorsätzlich.

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Mittel zur Gefangenenhilfe

Viele Kameraden verbinden die Gefangenenhilfe nur mit Briefe schreiben, doch tatsächlich ist das Tätigkeitsfeld sehr viel größer. Dieser Bericht soll zum Einen mehr Mittel aufweisen und zum anderen dazu anregen, die Gefangenenhilfe und die Solidarität mit den inhaftierten Kameraden weiter auszubauen.

Der erste Kontakt zum inhaftierten Kameraden kommt meistens durch den Briefkontakt zustande, es sei denn, man kennt den Kameraden bereits von draußen, vor seiner Haftzeit. Es müssen hierbei keine Romane geschrieben werden, sondern manchmal reichen bereits wenige Worte, um dem Kameraden zu zeigen, dass er nicht vergessen ist. Worauf ist beim Briefe schreiben aber grundsätzlich zu achten? Du musst stets daran denken, dass dein Brief an den Inhaftierten von anderen, wie der Anstaltsleitung, gelesen werden kann und bei etlichen Kameraden gelesen und festgehalten wird. Daher dürfen von dir keine vertraulichen Daten im Brief erwähnt werden. Im Brief dürfen keine „strafbaren“ Inhalte enthalten sein. Es kann sein, dass dein Brief sofort an die örtliche Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, sofern du beispielsweise etwas „Verfassungsfeindliches“ schreibst. Auch wenn der inhaftierte Kamerad das Futhark lesen und schreiben kann, können Briefe oder nur Passagen in dieser Schreibweise an dich zurückgeschickt werden oder dem Gefangenen zur Habe gelegt werden, weil die Anstaltsleitung dahinter irgendwelche „Codes“ vermuten kann. Sowas kommt zum Teil in den USA vor, dass Briefe aus dem Grund nicht ausgehändigt werden. Du solltest vorerst auf Grußformeln wie „Heil Dir!“, „88!“ usw. verzichten, da dies auch dazu beitragen kann, dass dein Brief zurückgeschickt wird. Verziere den Brief vorerst auch nicht mit irgendwelchen Symbolen oder Zahlencodes, sondern verschaffe dir erstmal einen Überblick über die Kerkersituation des Kameraden. Wenn der Kamerad dir antwortet, wird er dir mitteilen, worauf beim Kontakt mit ihm zu achten ist. Du musst bedenken, dass die Anstaltsleitung stets die Möglichkeit hat ein Kontaktverbot zu verhängen, wenn die davon ausgehen, dass du einen „schädlichen“ Einfluss auf den Gefangenen ausübst.

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Letzter Tag im Josué Prozess

Gestern (22.09.2009) war der 5. und damit letzte Tag im Prozess um Josué Estebanez, es war an der Zeit für abschließende Worte von Kläger und Verteidiger sowie letzte Worte von Josué.

Enrique Martin, Verteidiger von Josué, plädierte auf Freispruch, da er es als bewiesen sieht, dass Josué in Angst um sein Leben, aus Notwehr handelte. Die Verteidigung wiederholte die Erklärung von Josué, der aussagte, dass er wahnsinnige Angst hatte, als die Antifas ihn im Wagon umzingelten. Er widerlegte die Aussage der Staatsanwaltschaft, Josué hätte rein aus ideologischer Motivation heraus agiert, da Josué weder militant noch Aktivist in irgendeiner Organisation oder Partei des rechten Flügels ist, sondern einfach nur „unpolitisch“.

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Tag 4 im Josué Prozess

Gestern wurden im 4. Prozesstag die Berichte der Kläger und Ankläger gehört. Raquel Muñoz, die Staatsanwältin im Josué-Prozess, hat heute ihre Höchststrafe für Josué, 30 Jahre, im Anklagepunkt um das Versterben von Carlos P. gefordert. Grund dafür ist ihre Annahme, dass Josué, aus knallharter politischer Motivation heraus, agiert haben soll. Dies begründet sie mit seiner rechten Kleidung, der Marke „Three Stroke“, seiner allgemeinen, angeblichen, politischen Motivation, dem Umstand, dass er aus der U-Bahn heraus geschrieen hat und dem versuchten „Mord“ an einem weiteren Linksextremisten. Sie ist der festen Überzeugung, dass Josué aus ideologischer Diskriminierung heraus auf Carlos P. einstach. Sie schloss sich der Aussagen der Linksextremisten an, sagte aus das „Three Stroke“ eine typische Neonazimarke ist, Josué den Hitlergruß in der U-Bahn machte und seine Angreifer als guarros (dreckige Schweine) beleidigte, was ihrer Auffassung nach, nur Rechte zu Linken sagen.

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Tag 3 im Josué Prozess

Freitag, der 3. Prozesstag. Heute wurden 9 Zeugen gehört: 2 Zivilpolizisten die Josué festnahmen, ein Polizeikommissar sowie der Sicherheitschef der U-Bahn. Weitere Zeugen waren ein ecuadorianischer Soldat, welcher mit Josué in einer Einheit diente sowie weitere 4 hochrangige Soldaten: ein Oberst, ein Oberstleutnant, ein Leutnant sowie ein Mitglied einer Kampfbrigade. Diese 4 Zeugen „berichteten“ über Josué in seiner Zeit bei der Armee, und andere Dinge, so zum Beispiel ob das Messer wirklich von der Armee gestellt wurde und dessen Sachverhalt.

Der Polizeikommissar der XXI. Nationalpolizei, spezialisiert auf Bandenmitglieder und ideologische Extremisten, wurde als rechtlich, anerkannter Experte eingesetzt. Vielleicht noch interessant zu erwähnen ist,  dass der Polizeikommissar 12 Jahre Erfahrung hat. Nachdem er die Bilder des Angeklagten vom Vorfall in der U-Bahn sah, äußerte er sich prompt mit: Das ist ein Neonazi Skin. Seine Aussage basierte auf der Grundlage des Pullovers, der Marke „Three Stroke“, und der Tatsache, dass Josué nicht viele Haare auf dem Kopf hat. Der Kommissar gab an, dass es oftmals möglich ist, einen ideologischen Extremisten aufgrund seiner Ästhetik auszumachen (Die Soldaten der spanischen Armee MÜSSEN rasierte Köpfe, was schnell mit Skinheads zu verwechseln ist, tragen sowie militärische Uniform oder militärische Ausgehuniform mit der spanischen Flagge auf der Seite genäht… irgendwie einleuchtend).

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Tag 2 im Josué Prozess

Gestern (Mittwoch) fand nun der 2. Tag im Josué Prozess, im Regional Court of Madrid, statt, mit den Aussagen einiger Zeugen. Im Vorfeld fand mal wieder eine Kundgebung der Antifa mit Bannern und allerlei Reden statt. Ebenso wurden in etlichen Städten Spaniens die Wasserbrunnen mit einer roten Lösungen versehen, in Erinnerung an Carlos P.

Die meisten angehörten Zeugen waren Freunde des verstorbenen Carlos P. oder Antifas, die mit in der U-Bahn waren. Damit war also abzusehen wie objektiv ihre Aussagen sein würden. Insgesamt sprachen 17 Zeugen, 10 von Ihnen waren “geschützte Zeugen”.

Die Freunde von Carlos sagten aus, dass er ohne irgendeinen Wortwechsel mit Josué erstochen wurde. Er hätte keine Zeit gehabt zu reagieren, wäre also überrascht von der Attacke gewesen.

Er hatte keine Zeit zu reagieren. Josué ging direkt auf ihn zu und stach auf ihn ein“ – erzählte einer der Zeugen, ein Freund von Carlos P. Er erzählte, dass Josué alle mit den Worten: „Ich bring euch alle um, ihr roten Wichser“ bedrohte, die versuchten ihn zu entwaffnen, gleichzeitig schrie er noch „Sieg Heil“ und machte den Hitlergruß.

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Tag 1 im Josué Prozess

Heute begann der Prozess gegen Josué Estebanez wegen „Mordes“ an dem Antifaschisten Carlos Palomino und „versuchten Mordes“ an einem Genossen von Carlos Palomino. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Haft für den Mord an Carlos Palomino, weitere 12 Jahre für den versuchten Mord an dessen Freund.

Gesamt werden 37 Jahre Haft gefordert – 20 Jahre Haft für den Mord, 10 weitere für versuchten Mord und 4 Jahre Haft für Bedrohung und letztendlich 3 Jahre für illegalen Waffenbesitz. Diese absurden Forderungen werden aufgrund des Drucks der Antifa hin aufgestellt, aufgrund der angeblichen politischen Ausrichtung von Josué und der „agressiven ideologisch-politischen Motivation“.

Nach dem ersten Prozesstag heute, wird der Prozess am 24. September zwischen 09:00 und 12:00 Uhr fortgesetzt.

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Neufassung DENKEN MACHT FREI

Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System. Aber jede Krise hat ihr Gutes: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die angeblichen Lösungen, die uns nun die Politik anbietet, keine Lösungen sind, sondern nur Maßnahmen, um das System am Leben zu erhalten. Zu Recht breitet sich der Verdacht aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine weitere gigantische Umverteilungsaktion von Geld und Macht in die Hände weniger ist.

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Die Ursache von Vlastimil Pechanec - Mörder oder Opfer des Systems?

Am 20.7.2001 wurde der Zigeuner Otto Absolon von unbekannten Personen in einer Diskothek in Syitavy angestochen. Er kam daraufhin ins nächste Krankenhaus, wo er in der Unfallstation am nächsten Morgen um 9.25 Uhr verstarb. Vlastimil Pechanec war damals 21 Jahre alt und mit seinen Freunden in der gleichen Diskothek als der Mord geschah. Die örtliche Polizei verdächtigte ihn sofort als Täter, Vlastimil wurde verhört und die Polizisten behaupteten, der Mord hatte einen rassistischen Hintergrund. Vlastimil Pechanec war als Skinhead gekleidet, was den Verdacht bestärkte.

Am 17.10.2002 erfolgte die Verhandlung und Vlastimil Pechanec wurde am 29.02.2002 wegen rassistischen Mordes zu einer 13-jährigen Kerkerstrafe von der Regionalbehörde verurteilt. Pechanec legte gegen die Entscheidung beim Gericht in Prag Berufung ein, doch daraufhin wurde er zu einer Haftstrafe von 17 Jahren mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen verurteilt. Seitdem befindet er sich in der Haftanstalt „Plzeň-Bory“.

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Horst Mahler in Not

Anm.: Mittlerweile konnte das Konto von Horst Mahler, mit Spendengeldern wieder ausgeglichen werden!

Horst Mahler, der sich derzeitig im Münchener Kerker befindet, benötigt dringend finanzielle Unterstützung. Da er auferlegte Geldstrafen nicht bezahlen kann, wird nun sein Anstaltskonto gepfändet, was für ihn bedeutet, dass er nicht mal mehr im anstaltsinternen Kaufladen einkaufen kann. In einer weitergeleiteten Nachricht von Urusula Haverbeck heißt es:

"Liebe Freunde

Dies ist ein weitergeleiteter Hilferuf von Horst Mahler, der mich heute, den 17. Juli 2009, erreichte.

Er schreibt:

"Meine Haftbedingungen sind durch die Pfändung (des Anstaltkontos) auf das denkbar niedrigste Niveau versetzt."

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Sein eigenes Leben zu schützen ist kein Verbrechen!

Am 11. November 2007 wurde der junge Soldat Josué Estebanez de la Hija von mehr als 50 Antifaschisten in der U-Bahnstation von Madrid attackiert. Er war allein, ohne Freunde und ohne Bekannte. Er verteidigte lediglich sein eigenes Leben, wobei ein aus der angreifende Antifaschist Carlos Javier Palomino durch einen Stich ins Herz getötet und ein weiterer Antifaschist durch einen Stich in die Lunge verletzt wurde.

Seitdem befindet sich Josué im Gefängnis und die Staatsanwaltschaft forderte für diese Notwehrsituation insgesamt 29 Jahre Haft wegen Mordes und versuchten Mordes sowie zusätzlich 300 000 € Schadensersatz für die Eltern des verstorbenen Antifaschisten.

 

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Der Trauermarsch von Bad Nenndorf -

Im Gespräch mit dem Gedenkbündnis Bad Nenndorf

 

“demokratische“ Befreiung - gestern und heute

 

Dieses Jahr am 01. August nähert sich der vierte Trauermarsch durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf, bei Hannover. Das Motte dafür lautet: Gefangen - Gefoltert - Gemordet! Damals wie heute - Besatzer raus!

 

Hintergrund:

 

Niedersachsen zählte zur britischen Besatzungszone. Am 01. April 1945 wurde die Kleinstadt von den Briten übernommen und sofort begannen die Besatzer viele hundert Einwohner zu vertreiben und beschlagnahmten deren Eigentum. Den Einwohnern wurde eine Frist von 90 Minuten gegeben, um sich zu nehmen, was sie konnten und anschließend ihr Heim zu verlassen. Wer der Aufforderung nicht nachkam, dem drohten harte Strafen. Kurz darauf bekam Bad Nenndorf den Titel „Das verbotene Dorf“, weil eine Sicherheitszone um den Ort herum gebildet wurde und es nur bestimmten Personen gestattet war, diese zu betreten. Im Ortskern befindet sich das Wincklerbad, welches dem britischen Geheimdienst unterstellt und zum alliierten Folterzentrum umfunktioniert wurde. Dort drinnen wurden Deutsche zusammengefasst, die dem britischen Nachrichtendienst von Interesse sein konnten.

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Zwei Jahre Haft für österreichischen Dissidenten Herbert Schweiger

Klagenfurt / Kärnten: Das Landgericht in Klagenfurt verurteilte gestern den österreichischen Dissidenten Herbert Schweiger zu zwei Jahren unbedingter Haft. Dem 85jährigen war vorgeworfen worden, gegen das sogenannte NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Gegenstand der Anklage waren u. a. seine Bücher „Wahre dein Antlitz“ und „Deutschlands neue Idee“, obwohl diese Bücher noch nicht einmal in der Bundesrepublik beanstandet wurden. Zwar gab es in Deutschland mal einen Versucht das Buch „Deutschlands neue Idee“ zu indizieren, doch wurde dieser Versuch von den zuständigen Behörden zurückgewiesen. Ungeachtet dessen sah man in Österreich in den Büchern eine Verherrlichung des NS und die Glorifizierung Adolf Hitlers.
Der Prozeß hatte am 27. Mai begonnen.

Am ersten Verhandlungstag ging es u. a. auch um eine angebliche Äußerung Schweigers, die dieser im Oktober 2004 bei einer Veranstaltung in Kärnten getan haben soll und in der er von den Juden als „ewigen Feind, der ausgemerzt gehört“ gesprochen haben soll. In einem Prozeßbericht von Alpen-Donau.info hieß es seinerzeit dazu:

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Ernst Zündel – Briefauszug vom 05.03.2009

 

„[…] Die Stockswerksbeamten verlangen, daß wir, nachdem sie unsere Zellentüren um 6 Uhr morgens öffnen, zu ihrem Büro vorkommen, um dort unsere Briefe geöffnet vorzulegen. Die schauen dann zur Kontrolle kurz rein, oder schauen diese vielleicht auch kurz durch; aber warum und für was tun sie das?! Ich weiß es nicht – aber so ist diese Routine eben. Es heißt dann, daß sechs bis sieben Leute vor dem Büro mit ihrer Post und Antragsformularen stehen und wenn man nicht pünktlich um kurz nach 6 Uhr in der Warteschlange steht, dann geht der Brief eben erst am nächsten Tag raus…

 

Ich will dann noch wenigstens eine Frage in Bezug zu der verrohten Jugend beantworten!

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Das heidnisch-christliche Schisma innerhalb der weißen, völkischen Bewegung

(von Gary Lee Yarbrough)

Seit dem Jahr 1976 diente ich aktiv unserer völkischen Sache. Ich habe diese Sache erfahren und eingehend studiert, so daß ich vielleicht gut daran tue jene, die folgen werden, zu beraten auf dass diese unsere Sache und die damit verbundene Aufgabe weiter vorantreiben. Mein Beginn war als ein Klansman / Nationalsozialist, jedoch wuchs bald darauf mein Interesse für die „Identity“-Bewegung [GLY meint hier die „Christian Identity“-Bewegung – Anm. d. Übersetzers]. Es schien mir so, als ob „Identity“ die bestmögliche Plattform und der am besten geeignete Austragungsort für unseren völkischen Sieg sei. Wie dem auch sei; ich bemerkte, daß es dort verschiedene Trennlinien zwischen den verschiedensten Gruppen gibt, die den „Identity“-Gedanken vertraten. Also studierte ich die Bereiche hinter diesen Trennlinien, um hierdurch Aussöhnung zu erreichen, denn ich glaube an den alten Grundsatz, der besagt: „ein geteiltes Haus kann nicht herrschen.“ Ich nehme mir Matthäus 5:9 zu Herzen und sehe mich selbst als einen friedliebenden Menschen an. Ein Hauptstreitpunkt bestand in der zweifachen Nachkommenschaftsslehre aus Genesis 3:15 und eben jenen, die sich dagegen stellten. Ich entdeckte bald, daß beide Seiten falsch lagen und die Wahrheit irgendwo dazwischen zu finden sei.

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Der 23. Mai – ein unbekannter Gedenktag:

 

Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.

Seither sind die Deutschen unfrei.

 

Wir wollen endlich:

FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND

FREIHEIT FÜR EUROPA

Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der „Terrorbekämpfung” immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.

 

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Aus den USA abgeschobener John Demjanjuk heute in München angekommen

München: Der auf zionistisches Betreiben hin, aus den USA nach Deutschland abgeschobene Ukrainer John Demjanjuk ist heute gegen 9:20 auf dem Münchener Flughafen gelandet. Nach seiner formellen Festnahme wurde Demjanjuk ins Gefängnis Stadelheim gebracht. Dort sitzt derzeit auch der in verschiedenen Verfahren wegen Meinungsdelikten zu insgesamt rund elf Jahren Gefängnis verurteilte deutsche Dissident Horst Mahler.

Demjanjuk war gestern von der US-Einwanderungsbehörde aus seinem Haus in Seven Hill (Ohio) nach Cleveland gebracht worden, wo man ihn ins Flugzeug nach Deutschland setzte. Versuche seiner Familie und seiner Anwälte sich auf juristischem Wege gegen diese Abschiebung zur Wehr zu setzen, waren gescheitert.

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DENKEN MACHT FREI

Hier kannst du das Flugblatt „Denken macht frei“ als PDF-Datei herunterladen. Der Herausgeber informiert mit diesem Flugblatt die eigenen Kameraden, aber auch den uninformierten Bürger über die immer weiter eingeschränkte Meinungsfreiheit innerhalb der brd. Lesen – drucken – verteilen!

Direkte Flugblattbestellungen bitte an:

 

RK Druck und Vertrieb, Postfach 1824, 58018 Hagen

[www.ruediger-kahsner.de]

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Der 8. Mai 1945:

Tag der

GEFANGENSCHAFT

 

1. Was bedeutet der 8. Mai eigentlich?

Das Wichtigste zuerst: 12 Millionen Deutsche werden mit dem 8. Mai zu Kriegsgefangenen. Die Sieger machen dabei aus ihrer Einstellung gegenüber den Deutschen keinen Hehl: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke der Befreiung, sondern als besiegte Feindnation.“

 

2. Das Mißverständnis vom 8. Mai:

KEIN KRIEGSENDE - Kein Ende der GEWALT

Die offiziellen Kampfhandlungen enden erst am 8. Mai 1945, weil Stalin, Roosevelt und Churchill seit 1943 jede Art von Verhandlungen über einen Waffenstillstand ablehnen und Deutschland bis zur „bedingungslosen Unterwerfung“ (unconditional surrender) niederkämpfen wollen. Da seit 1941 Pläne zur Vernichtung des deutschen Volkes verbreitet werden, sehen viele Deutsche sich gezwungen, bis zum letzten zu kämpfen. - Der 8. Mai bedeutet nicht das Ende der Feindseligkeiten. Nur die deutsche Seite legt die Waffen nieder, die andere Seite setzt ihre Eroberung mit uneingeschränkter Gewalt fort.

 

3. Gefangenschaft heißt WEHRLOS SEIN

12 Millionen deutsche Männer, vom Knaben bis zum Greis, sind vom 8. Mai an fremder Willkür gnadenlos ausgeliefert. Von den Rheinwiesen-Lagern der Amerikaner bis in die Wälder Sibiriens erstreckt sich das große Sterben. Sind im Kriege von 1939 bis 1945 etwa 3 Millionen deutsche Soldaten gefallen, so kommen in der Gefangenschaft nochmals etwa 3,2 Millionen um. Mehr als sechs Millionen deutsche Soldaten sterben, davon die Hälfte nach dem 8. Mai. Der 8. Mai 1945 ist der Tag, an dem sie dem Tod ausgeliefert wurden. Am 8. Mai sollten wir ihrer gedenken.

 

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Lüge und Willkür bei Generalbundesanwalt und Bundesgerichtshof?

 

Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an die „aus den Brutkästen herausgerissenen und zerschmetterten Säuglinge“ in Kuwait, wie dies von einer „Krankenschwester“ tränenüberströmt via Fernsehschirm in alle US-amerikanischen Haushalte getragen und damit die „moralische Begründung“ geschaffen wurde, völkerrechtswidrig die Wiedereingliederung der abtrünnigen Provinz Kuwait in den Irak gewaltsam rückgängig zu machen (und den USA damit weiterhin Zugang zum kuwaitischen Oel zu sichern. Tatsächlich war es keine Krankenschwester, sondern eine Angehörige des feudalistischen Kleinherrschers von Kuwait, die hier in Zusammenarbeit mit den westlichen Geheimdiensten auf die Tränendrüse gedrückt hatte.

Selbstverständlich gab es gar keine von irakischen Soldaten aus den Brutkästen gerissenen und zerschmetterten Säuglinge.

 

Eher im Gedächtnis aber ist den meisten wohl noch die Propaganda von den „Massenvernichtungswaffen“, die „absolut sicher“ im Irak „festgestellt“ worden waren. Unter diesem Vorwand begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak, die Invasion und Besatzung sowie die „Festnahme“ des rechtmäßigen irakischen Präsidenten und dessen „Aburteilung“ in einer „Gerichtsverhandlung“ durch die Sattrappen der Amis sowie dessen Hinrichtung durch Erhängen.

Hinterher stellte sich natürlich heraus, daß es selbstverständlich gar keine „Massenvernichtungsmittel“ im Irak gegeben hatte.

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Stolz-Prozeß, Neuauflage – Tag 6 vom 21. April 2009

Beim Gerichtsgebäude keine Polizeiautos. Nur 4 Polizisten im Einsatz. – Vor dem Saal die übliche Kontrolle. Zwei Neulinge handhaben das Ganze pedantischer. Da der Zuhörerandrang nicht zu groß ist, leider, geht es dennoch recht schnell.

Im Saal vor Beginn etwa 20 Personen, d. h. der „harte Kern“; im Laufe des Tages ab und zu mehr, aber nie unter 20. – Keine „staschu“-Vertreter! Im Saal 2 Uniformierte + die beiden Gerichtsdiener. Natürlich alle bewaffnet! - Medien 1 x, die „cat“ vom MM, die in der MM/WN-Ausgabe vom 22. April in einem Einspalter einiges berichtet: Stolz-Prozeß  Lautes Wortgefecht am Landgericht --- Mannheim. Am Landgericht Mannheim legt die verurteilte Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz derzeit einen absurden Auftritt hin. Gestern nutzte die 45Jährige die juristische Bühne für einen heftigen Wutausbruch. Weil das Gericht ihre aussichtslosen Anträge immer wieder ablehnte, beschimpfte sie wild die Kammer um den Vorsitzenden Richter Olaf Rinio. Man wolle sie mit kriminellen Methoden mundtot machen, brüllte (1) Stolz trotzig und wies mit ausgestrecktem Arm auf Rinio. Deutlich um Gelassenheit bemüht, versuchte der Vorsitzende, Stolz in ihre Schranken zu beweisen. Am Ende stellte man ihr das Mikrofon ab und unterbrach die Sitzung. Später beklagte sich Stolz über „Lynchjustiz“. – Für ihr Verhalten als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel verurteilte das Landgericht (2) Stolz 2008 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen Volksverhetzung. Dem folgte der Bundesgerichtshof, verlangte aber eine Kürzung der Haftzeit. Dafür hatten die Mannheimer Richter einen Tag veranschlagt. Gestern endete bereits der sechste.

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Prozeßbericht 20.04.2009

Nach nunmehr über 21-monatiger Haft in Wien zerrte man den international renommierten Dichter und bekannten Revisionisten Gerd Honsik erneut vor ein demokratisches Terrortribunal.

Wie es in Österreich üblich ist übernahm auch nicht der Staatsanwalt, abgesehen vom gestotterten Wiedergeben des ohnehin in Schriftform vorliegenden Textes, die Tätigkeit der Anklage, sondern konnte dies ruhig und unbesehen dem Vorsitzenden Richter des Geschworenensenates überlassen. Diese Form der Inquisitionsgerichtsbarkeit hat im Land an der Donau schon ekelige Tradition. So gebärdete sich auch der diesmalige Richter Größenwahn.

Anstatt dem Doyen der Wiener Strafverteidiger Dr. Schaller, der überlegen und in Ruhe versuchte den Geschworenen die grundsätzliche Problematik des Verbotsgesetzes klarzumachen, indem er den Strafrechtslehrer Univ. Prof. Dr. Theodor Rittler über den § 3g des Verbotsgesetzes zitierte „Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung“, ausreden und ausführen zu lassen, unterbrach er ständig.

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Stolz-Prozeß, Neuauflage, Tag 5 am 14. April 2009

Im Außenbereich keine sichtbare Anwesenheit der Polizei. – Kontrolle im Innern (Saaleingang) wie gehabt, aber sehr locker; nur 4 Uniformierte + 1 Gerichtsdiener im Einsatz.

 

Die Verhandlung ist auf 9 Uhr angesetzt; sie beginnt um 9.16 Uhr. Frau Stolz wird einige Minuten vorher aus dem „Kellerverließ“ in den Saal geführt; RA Bock ist in ihrer Begleitung.

 

Das Gericht in der bisherigen Besetzung; die Staatsanwaltschaft wird wieder durch Grossmann vertreten.

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Post von Horst Mahler

Ein Brief von Horst Mahler, eingegangen am 04.04.2009 an G. Deckert vom 30.03.2009

Horst Mahler
JVA München - Stadelheim
Stadelheimer Straße 12

81548 München

München, den 30. März 2009

Lieber Herr Deckert,

Ihr Brief vom 19. März hat mich mit den Beilagen mit dem heutigen 30.03. erreicht. Herzlichen Dank!

Ihr Prozeßbericht lag nicht bei. Bisher hat mich niemand vom Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Von Sylvia habe ich seit dem 19. Februar 2009 nichts mehr gehört. Ich bin beunruhigt!

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Prozeßbeginn gegen Gerd Honsik

am 20. April in Wien

Wien: Am 20. April um 9 Uhr beginnt vor dem Landesgericht Wien (3. Stock, Zimmer 303) ein neuer Prozeß gegen den Dissidenten Gerd Honsik. Honsik gehört zu den bekanntesten Revisionisten, außerdem ist er auch Verfasser zahlreicher Balladen, die sich mit deutsch-österreichischer Geschichte befassen. Bekannt wurde er vornehmlich durch sein Buch „Freispruch für Hitler?“, in dem er zahlreiche Zeugen zum Thema „Holocau$t“ zu Worte kommen ließ und anhand von deren Zitaten zu Schlüssen kam, die im Widerspruch zur offiziellen Geschichtsdoktrin in Deutschland und Österreich stehen.
 
Während das Buch in Deutschland sofort indiziert wurde, begnügte man sich in Österreich nicht mit dem bloßen Verbot des Buches. So verurteilte man Honsik 1992 zu 18 Monaten Haft. Dieser entzog sich jedoch seiner Verhaftung durch die Flucht nach Spanien, wo er bis 2007 im Exil lebte und seine publizistische Arbeit fortsetzte.

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Wie schreibe ich politischen Gefangenen?

Eines der Hauptprobleme, welches Personen davon abhält Inhaftierten zu schreiben, ist, dass sie es nicht gewohnt sind einer fremden Person zu schreiben. Leute glauben nicht zu wissen, was sie sagen sollen; sie glauben es gäbe Dinge, über die sie nicht reden können oder denken, dass Gefangene nicht daran interessiert seien, was sie zu sagen haben. Nun, es handelt sich dabei um ein Problem, das die meisten von uns überwinden müssen und deshalb haben wir hier einige Vorschläge zusammengestellt.

Natürlich handelt es sich nicht um starre Richtlinien und es wird keinesfalls vorgegeben, alle Probleme gelöst zu haben. Unterschiedliche Kameraden schreiben eben auch unterschiedliche Briefe. Hoffentlich werden diese Ratschläge hier doch einige Nationalisten anregen, in Briefkontakt mit nationalen Gefangenen zu treten.

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Sechsjährige Kerkerstrafe für Horst Mahler

Auch am heutigen siebten Verhandlungstag fanden sich wieder zahlreiche Prozessbeobachter, unter anderem auch die Gattin des Angeklagten, im Sitzungssaal 266 des Amtsgerichts München ein, um dem Verhandlungsfinale gegen Horst Mahler beizuwohnen. Natürlich tummelten sich darunter auch wieder etliche BRD-treue und antinationale Schmierfinken, welche wie immer in den üblichen Boulevardblättern kein gutes Haar an Mahler lassen werden.

Nach den - bei solch einem "Schwerverbrecher" üblichen - ZWEI Sicherheitskontrollen konnte Horst Mahler mit seinen Ausführungen um 9.10 Uhr loslegen, die er mit einem Zitat aus Arnold Gehlens Buch "Moral und Hypermoral" begann: "Teuflisch ist, wer das Reich der Lüge aufrichtet und andere zwingt darin zu leben. Das geht über die Demütigung der geistigen Abtrennung noch hinaus ...". Zusätzlich brachte er die Worte des ehemaligen Reichsministers Dr. Joseph Goebbels: "Eine Lüge muss groß gehalten und immer wiederholt werden, damit man sie für die Wahrheit hält" in den Kontext.

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Auslieferung nach Deutschland

Am 20. Februar 2009 entschied das höchste Gericht in Dänemark (entspricht etwa dem Verfassungsgericht in Deutschland), dass der Fall der Kameraden Stephan Günther und Flemming Christiansen nicht zugelassen wird. Das Gericht machte es sich sehr einfach und nahm den Fall Gerry Lauck als Grundlage für die getroffene Entscheidung. Gerry Lauck der Urlaub in Dänemark machte wurde wegen Meinungsdelikten an die brd ausgeliefert. Doch ist der Fall Lauck in keinster Weise vergleichbar mit dem Fall der beiden Kameraden. Denn nun wird erstmalig ein dänischer Staatsbürger an ein ihm völlig fremdes EU-Land ausgeliefert, für ein ihm vorgeworfenes Vergehen, das nicht bewiesen ist und in Dänemark keine Straftat darstellt.

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Von Verhandlungstagen und Presselügen

Am 19. Februar 2009 sollte der Prozess gegen die beiden Kameraden Daniel und Dirk fortgesetzt werden. Gegen 8 Uhr morgens holten wir nun also die zugereisten Kameraden am Bahnhof ab, um uns gemeinsam auf den Weg zum Amtsgericht Ahlen zu machen. Hier angelangt konnten sich auch die Kameraden aus anderen Städten ein Bild örtlicher antifaschistischer Strukturen machen. Während wir uns direkt vor dem Amtsgericht aufhielten bespähten uns aus ausreichend Entfernung drei Genossinnen der Antifa-Ahlen, welche sich gegenüber vom Antifatreffpunkt “Bürgerzentrum, Schuhfabrik” postierten.

Nachdem die Anwälte nun zu uns stießen betraten wir geschlossen, in einer ca. 15 köpfigen Gruppe das Gebäude. Die Personenkontrolle, ließ wie bei den vergangenen Verhandlungstagen zu wünschen übrig. Wenn man bedenkt das Ahlener Antifaschisten selbst mit Skateboards auf Andersdenkende losgehen, wirkt diese Personenkontrolle ohnehin überflüssig.

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Weshalb es keinen Kampf gab - der Fall von George Loeb

Stets habe ich Leute dazu ermutigt Fragen in Bezug zu meinem Fall zu stellen. Neuerlich klingen ein paar der Fragen eher wie Anklagen. Ich bin dazu gezwungen für mich allein zu antworten, als ein Repräsentant der „Church of the Creator“ und für all jene, die Zweifel daran haben weshalb es soweit gekommen ist.

Eine Frau schrieb mich an und fragte: „Warum kamst Du nicht aus dem Auto heraus und hast gekämpft?“

Da diese Frage meinen Charakter und meinen Mut angreift, will ich dieser vor allen anderen antworten.

In Bezug auf den Fall „zu kämpfen oder nicht zu kämpfen“, lasst mich bitte damit beginnen, daß es für mich dabei keinerlei Verpflichtung – weder vom Gesetz oder von der Ehre her - zu einem Faustkampf gegen zwei mörderische Schwarze gab, von denen einer noch mit einem Backstein herumfuchtelte.

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Im Gespräch mit den Betreibern der Solidaritätsseite für die beiden Ahlener Kameraden

Vor einigen Tagen verwiesen wir auf eine Solidaritätsseite für zwei Kameraden aus Ahlen, da beiden derzeitig aufgrund ihrer politischen Aktivitäten vor dem Ahlener brd-Amtsgericht der Prozess gemacht wird. Nachfolgend veröffentlichen wir nun ein kurzes Gespräch mit den Seitenbetreibern dieser Solidaritätsseite.

1. Ihr betreibt eine Weltnetzseite auf der ihr zur Solidarität mit zwei Kameraden aus Ahlen (Nordrhein-Westfalen), welche derzeitig vor Gericht stehen, aufruft. Bitte stellt euch hierzu kurz vor.

Die ANA (Autonome Nationalisten Ahlen) ist eine freie, nationale und sozialistische Aktionsgruppe aus Ahlen, die seit 2005 (vorher unter anderem Namen) immer wieder mit Aktionen auf Missstände in diesem System aufmerksam macht. Des Weiteren unterstützt die ANA im gesamten Bundesgebiet Aktionsgruppen bei ihrer Arbeit.
Schwerpunkte waren im letzten Jahr die Demo in Stolberg, die Demo am 1. Mai in Hamburg, der Trauermarsch in Bad Nenndorf, für den wir die Mobilisierungsvideos anfertigten und bei der Organisation halfen und der Antikriegstag in Dortmund, bei dem wir dem Nationalen Widerstand auch bei den Vorbereitungen halfen.
Auch beteiligten sich Aktivisten der ANA aktiv am Demo-Sanidienst.
Im Jahre 2009 besuchten Aktivisten der ANA Kameraden des BGNS (Bulgarischer Nationalbund) und beteiligten sich am traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov.

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Solidarität mit den Ahlener Kameraden

Seit längerer Zeit befindet sich im Weltnetz eine [Solidaritätsseite] für zwei Ahlener Kameraden, welche sich derzeitig vor dem Ahlener brd-Amtsgericht verantworten müssen. Da beiden Verstöße gegen die Besatzerparagraphen 130, 86a und Verstöße gegen Pressegesetze vorgeworfen werden, mussten sie bis jetzt zwei Verhandlungstage über sich ergehen lassen.

Neben [aktuellen Informationen] findet ihr auf der Soliseite verschiedenste [Werbemittel] die bestellt werden sollen, um die betroffenen Kameraden zu unterstützen. Die Seitenbetreiber weisen ebenfalls daraufhin, dass ein Teil der finanziellen Einnahmen der [HNG] zugute kommt und inhaftierte Kameraden unterstützt werden sollen.

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Urteilsarchiv des Deutschen Rechtsbüros

Wir haben alle Urteile vorliegen, die in "Mäxchen Treuherz - Rechtsratgeber" genannt sind, - und darüber hinaus noch weitere zu anderen Rechtsgebieten. Uns liegen zur Zeit mehr als 2.700 Urteile vor.

Bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten wollen oder wenn gegen Sie ein Verfahren eröffnet wird, können Sie sich bei uns erkundigen, ob zu dieser Rechtsfrage bereits Urteile oder Gerichtsverfahren vorliegen.

Wenn Sie einzelne Urteile haben möchten, senden Sie uns bitte 1,44 € Porto. Wir schicken Ihnen dann Kopien der Urteile. Sie können sie dann vor Gericht vorlegen. Oftmals hat die Vorlage von erfreulichen Urteilen einen weiteren Freispruch oder ein weiteres erfreuliches Urteil nach sich gezogen.

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Neue Videobotschaft von Dr. Töben

 

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Töben fliegt nach Hause in die "Freiheit"

Der Süd-Australier Friedrich Töben ist nach Adelaide zurückgekehrt, nachdem er vor kurzem einen deutschen Versuch vereitelt hatte, ihn von Großbritannien aus ausliefern zu lassen. Die Polizei hatte ihn Anfang Oktober auf der Bitte Deutschlands in London festgenommen, da er sich einer Anklage, er sei ein Holocaust-Leugner, stellen sollte. Das Auslieferungsersuchen wurde vom Gericht abgewiesen und die deutschen Behörden haben seitdem das Auslieferungsersuchen zurückgezogen.

Nach seiner Ankunft in Adelaide sagte Töben, Menschen hätten in Australien mehr Freiheitsrechte. "Das ist das Schöne an Australien oder den Ländern des gemeinen Rechts. Sie stellen bis jetzt Gedanken nicht unter Strafe", sagte er. "Im europäischen Recht können ihre Gedanken strafbewehrt sein. Wir haben das noch nicht in den Ländern des gemeinen Rechts."

Herr Töben, der sich auf einem Flug von den Vereinigten Staaten nach Dubai befand, sagte, er glaube nun, er wäre auch an seinem Endziel verhaftet worden. "Ich war auf Durchreise und wurde aus dem Flugzeug in Heathrow
herausgezerrt", sagte er. "Wäre ich nach Dubai geflogen, hätte mich dort der europäische Haftbefehl getroffen. Sie hatten ihn und ich hätte keine Chance gehabt, zu überleben, wie es in England der Fall war, wo die Rechtsmannschaft ihre Arbeit machen konnte".

Quelle: [ABC News]

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Besuch eines Ausländers bei Sylvia Stolz

Heidelberg, 10. November 2008. Betritt man die Justizvollzugsanstalt, wird der Besucher an einer mit Panzerglas geschützten Theke nach seinem Personalausweis und der Besuchserlaubnis gefragt. Auch das Mobiltelefon muß abgegeben werden. Alles wird in einer Schublade verschlossen. Dann wird man eine Treppe hinauf in einen engen Warteraum geführt, wo Mantel und Geldbeutel in einem Schließfach deponiert werden müssen. Durch einen Zwischenraum wird man schließlich ins Gesprächszimmer geführt. Die zuständige Beamtin ist dabei korrekt, ja vielleicht sogar sympathisch. Sie setzt sich an ihr Tischchen in eine Ecke des Raumes.

Kurz darauf betritt Sylvia Stolz, deren Aussehen mir durch die inzwischen zahlreichen Abbildungen in der Presse geradezu vertraut ist, in einem dunklen Rock den Raum. Das offene Gesicht, die klare, mädchenhafte Stimme. Dem äußeren Anschein nach erscheint sie ganz ruhig und ausgeglichen. Ein kurzes Händeschütteln, dann trennen wir uns beidseitig des langen Tisches. Unwillkürlich muß ich wieder daran denken, und jeder sollte es sich vor Augen halten: hier wird eine Frau wegen der Äußerung verbotener Gedanken für dreieinhalb Jahre inhaftiert. Von einer deutschen Justiz, die sich nicht scheut, selbst bei Totschlag - wenn er denn von Ausländern an Deutschen
begangen wird - eine deutlich mildere Strafe zu verhängen. In einem Interview hat die Rechtsanwältin Stolz sich dazu folgendermaßen geäußert: "Die Deutschen an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen." Angesichts der von Zionisten und deutschen "Gutmenschen" gebetsmühlenartig verbreiteten antideutschen Propaganda lohnt es sich, über diese Meinung auch im geschichtlichen Zusammenhang nachzudenken.

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Anm.: Mittlerweile wurden alle der inhaftierten Kameraden gegen Auflagen wieder freigelassen. Der Rechtskampf wird natürlich fortgeführt und kostet Geld. Wer finanzielle Unterstützung leisten möchte, überwiese bitte seine Spende auf folgendes Konto:

IBAN: NL21 RABO 0351 6223 49
BIC: RABONL2U
Name: C. C. Molendijk
Wohnort: Hellevoetsluis, Niederlande
Verwendungszweck: soli

Freiheit für unsere Kameraden!

Im September besetzten Kameraden der NSA in Monster-Niederlande eine seit Jahren leerstehende Villa. In den Niederlanden DARF man leerstehende Häuser besetzen, wenn diese mindestens 1 Jahr ungenutzt sind. Dies, um den Spekulanten, die alte Häuser aufkaufen, um diese dann verrotten zu lassen, um so eine Abrissgenehmigung zu bekommen und Luxusappartementen in der gewollten Lage bauen zu können, die Suppe zu versalzen. In den Niederlanden herrscht nämlich eine Wohnungsnot, wie man sie in der Alt-brd allenfalls in den 80ern kannte. Die Wartezeit auf eine bezahlbare Wohnung beträgt im Schnitt 7 Jahre!!!

Besonders für junge Volksgenossen ist es schwierig bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, Abzocke ist an der Tagesordnung, man kann dann kleine Zimmer in WGs mieten (z. B. 10 m² für 300 €/Monat), wobei man sich noch Küche und Sanitär mit Unbekannten teilen muss.

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Festnahme von Dr. Friedrich Töben in London

Dramatische Entwicklungen

- und die bundesdeutsche Presse hüllt sich in Schweigen

von Dr. Claus Nordbruch

Am 1. Oktober ist der deutsch-australische Akademiker Dr. Friedrich Töben, der tagesschau zufolge, »eine zentrale Figur im Netzwerk der internationalen Revisionisten-Szene«, in London verhaftet worden. Bereits die Umstände seiner Festnahme sind kurios: Aufgrund des sogenannten Europäischen Haftbefehls war Töben, von den USA nach Dubai kommend, am 1. Oktober 2008 während einer Zwischenlandung auf dem Londoner Flughafen Heathrow von englischen Polizeibeamten in der Maschine verhaftet worden. Hintergrund ist ein Auslieferungsgesuch der BRD, genauer gesagt der Staatsanwaltschaft Mannheim.

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Freispruch im Patrioten-Prozess am 05.11.08

Am 05.11.08 wurden alle fünf Angeklagten im österreichischen "Patrioten-Prozess" in allen Punkten freigesprochen.

In diesem Prozess sollten fünf junge Aktivisten öffentlich politisch hingerichtet werden. Die Angeklagten, welche seit den Festnahmen im März 2007 nicht wussten wie ihre Zukunft aussehen wird und ob sie diese in Freiheit verbringen werden, haben sich bis zum Schluss als Nicht Schuldig bekannt, aus tiefer Überzeugung nichts unrechtes getan zu haben. Drei junge Männer saßen etwa sechs Monate im Gefängnis.

Gegen 21.00 Uhr wurden alle Angeklagten von den Geschworenen in allen Punkten freigesprochen.

Ausführlichere Berichte sollten in nächster Zeit auf [www.patrioten-prozess.net] folgen.

Weitere Informationen auch auf [www.nvp.at].

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Finanzielle Unterstützung für Elfriede Fröhlich

Unser Kamerad Wolfgang Fröhlich befindet sich noch immer in Untersuchungshaft weil er seine beruflichen Kenntnisse mutig dafür genutzt hat diverse Geschichtspunkte zu hinterfragen!
Das Urteil ist bekannt! Bei seiner letzten Verhandlung wurde ein Strafmaß von 4 Jahren verkündet!
Dazu hingerechnet werden muß auch seine zur Bewährung ausgesetzte vergangene Strafzeit!
 
Da, wie es in einer Demokratie üblich ist sämtliche Konten eingefroren wurden, steht nun seine geliebte Frau Elfriede vor einem Dilemma!
Ihr fehlt das Geld für die lebensnotwendigen Heizkosten!
Laut Einschätzungen belaufen sich die nicht aufbringbaren Kosten auf etwa 2000€!
 
Meine Bitte an jeden von euch:
 
Wer in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit einige Euro für die Frau von Wolfgang Fröhlich erübrigen kann, der sollte dies auch bitte tun!
Solidarität ist eine Waffe und auch Kleinvieh macht Mist!
 
Elfriede Fröhlich
IBAN: AT 8432 0000 0005 2127 09
BIC: RLNWATWW
Konto Nr.: 5212709
BLZ: 32000

EVA

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Erklärung von Wolfgang Fröhlich aus der Haftanstalt Wien

ABSCHRIFT:

Dipl.Ing. Wolfgang Fröhlich
politischer Gefangener der Republik Österreich
JA Wien Josefstadt; H.Nr. 46 484; AZ 406 Hv 3/07d
A-1080 Wien, Wickenburggasse 18-22

An das Präsidium des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien
Frau Dr. Ulrike Psenner

Wien, 8.9.2008

HAUSPOST

Betrifft: Amtsmißbrauch prolongiert!

Sehr geehrte Frau Präsident!

Nach der gewaltsamen Verhinderung meines Volksbegehrens gegen den §3h des Verbotsgesetzes durch die politische Justiz (siehe Strafanzeige v. 30.6.08), meiner rechtswidrigen Verurteilung zu 6 Jahren Haft (Niederschrift der Geschworenen: "Er hat die Holocaustlüge öffentlich gröblich verharmlost" - wörtlich!) und der nunmehr schon 13 Monate andauernden Freiheitsberaubung, setzen sich die Rechtsbrüche der Justiz fort:

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Solidaritätskampagne für Deutsch-Südtirol!

Im Frühjahr diesen Jahres wurden in Deutsch-Südtirol etwa 100 Wohnungen von Deutschen durchsucht und es kam zu einer Verhaftungswelle von 16 deutschen Nationalisten. Die Gründe hierfür waren u. a., die Betroffenen würden Kontakte zu Kameraden aus der brd, Ostmark und Schweiz pflegen.

Wie wir nun erfahren haben bietet der Bund Frankenland verschiedene Materialien an, um auf das Schicksal der betroffenen deutschen Kameraden und die historischen Hintergründe von Deutsch-Südtirol aufmerksam zu machen.

Materialangebote sowie weitere Informationen sind [hier] zu finden.

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4. Verhandlungstag, Montag, 18. Aug. 08

Ein persönlicher Erlebnisbericht aus Wels, Oberösterreich vom großen [www.patrioten-prozess.net] (eröffnet zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem „NS-Verbotsgesetz” zu begründen)

9:00 Uhr  Heute war der Tag der Zeugen (z. T. von Anklage, z. T. von der Verteidigung beantragt), und - um es gleich vorweg zu sagen - sie machten alle einen glaubwürdigen Eindruck und eine für die Angeklagten überwiegend positive Aussage.

Mit einer Ausnahme: Frau N. - Sch., die Brückenwirtin in St. Johann (Land Salzburg). Dort wurde im März 2007 ein Saal für 80 Personen für eine Tagung reserviert. Bei der Vorbesichtigung hatte sie den Eindruck, es handle sich um ein landwirtschaftliches Seminar, beim Eintreffen der Gäste jedoch wirkten diese suspekt, sie hatte den Eindruck rechtsradikal („Kleidung gemischt: normal, Lack und Leder, Skinheads - alles dabei”); sie hätte sich aber durch ihr Aussehen und die Aussage „Das kann aber ein rauer Abgang werden” bedroht gefühlt und das Mittagessen geduldet. Nachher hätten alle ihr Haus verlassen.

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3. Verhandlungstag im großen “NS-Prozess” (Neufassung)

Ein persönlicher Erlebnisbericht aus Wels, Oberösterreich vom großen www.patrioten-prozess.net eröffnet zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem "NS-Verbotsgesetz" zu begründen)

8:45: Fortsetzung der Einvernahme von Stefan M.

Es beginnt lehrreich:

Die Kornblume, blau als Sinnbild von Treue und Hoffnung, schon 1848 ein Symbol im Freiheitskampf, also schon 70 Jahre vor der NSDAP von national-freiheitlichen Demokraten verwendet - und 1980 begann die kommunistische Hetzpropaganda: "Ein Symbol der illegalen Nazi" - und das wurde von Medien und Politikern aufgegriffen, es folgten Anzeigen...

 

Der unbefangene Zuhörer findet die Frage ziemlich läppisch, ob eine symbolische Blume im BfJ-Heft etwa eine Kornblume darstellt, und ob so etwas in Österreich etwa verboten ist, doch der Staatsanwalt klärt weiterhin langwierig und langweilig in seiner Befragung eine Unmenge an “wichtigen” Details ab.

Und immer wieder bezieht er sich nicht auf das, was tatsächlich geschehen ist, sondern auf irgendwelche privaten Notizen aus der beschlagnahmten Zettel- und Datenflut. Und über dies war von all diesen Nichtigkeiten vieles für den Staatsanwalt eher kontraproduktiv: durch die ausgiebigen, klaren und gekonnten Erläuterungen des Angeklagten wirkte alles eher entlastend als belastend und zeigte, dass nichts handfestes, keine echte Straftat vorliegt.

 

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deutsch/french:

Neueste Meldungen zu Vincent Reynouard (Bericht aus Belgien)

Zwei Polizeibeamte haben sich zum Haus von Vincent Reynouard am Donnerstag, den 4. September 2008 um 11 Uhr begeben. Glücklicherweise war Vincent nicht anwesend. Sie haben das Haus durchsucht, aber recht locker, und waren korrekt. Marina Reynouard hat ihnen gesagt, ihr Mann sei im Ausland. Sie wollten ihr glaubhaft machen sie kämen nur, um ihn zu befragen und es sei nur eine Sache von einer Viertelstunde. Marina hat ihnen geantwortet, daß sie wüßte, warum sie kommen würden. Sie würden ihn ins Gefängnis bringen wollen. Sie haben geantwortet, daß sie immer häufiger wiederkommen würden und eines Tages würden sie bestimmt zu zehnt kommen, gegen 5 Uhr morgens, mit einem Schlüsseldienst um ihn zu stellen. Sie haben sie gewarnt, daß dies für die Kinder sehr traumatisierend sein würde (also sei es besser, wenn er sich ergeben würde). Ihr Besuch hat ungefähr eine halbe Stunde gedauert. Das war's. Die Jagd geht also weiter. Bis wann wohl?

Deux inspecteurs se sont rendus au domicile de Vincent Reynouard le jeudi 4 septembre 2008 à 11 h. Heureusement, Vincent était absent. Ils ont fouillé la maison, mais assez mollement, et ont été corrects. Marina Reynouard leur a dit que son mari était à l'étranger. Ils ont voulu lui faire croire qu'ils venaient juste pour l'interroger et que ce serait l'affaire d'un quart d'heure maximum. Marina leur a répondu qu'elle savait pourquoi ils venaient, que c'était pour le mettre en prison. Ils ont répondu qu'ils reviendraient de plus en plus souvent et qu'un jour, ils viendraient à dix, à 5 h du matin, avec un serrurier pour l'appréhender. Ils l'ont avertie que ce serait traumatisant pour les enfants (donc qu'il valait mieux qu'il se rende). Leur visite a duré environ une demi-heure. Voilà. La chasse continue donc. Jusqu'à quand?

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Neues Video von Vincent Reynouard

 

Übersetzung:

Text:

Meine Gegner...

wollen mich zum schweigen bringen.
VR:
Meine Gegner wollen mich zum schweigen bringen. Sie wollen, daß ich meine Aktivitäten beende. Ich bin dazu bereit. Aber unter einer Bedingung. Zuerst solle eine Debatte organisiert werden zwischen Revisionisten und Anti-Revisionisten. Diese Debatte würde vor einer Jury von 100 französischen, zufällig ausgewählten Bürgern abgehalten. Sie würde sechs Stunden dauern. Sechs Stunden, in denen die Revisionisten und die Anti-Revisionisten in fairer Weise ihren Standpunkt vortragen könnten. Am Ende dieser Debatte würde diese Jury befragt, um zu wissen, welches von den beiden Lagern am überzeugendsten gewesen wäre. Wenn mehrheitlich diese Jury antworten würde, die Anti-Revisionisten seien die überzeugenderen gewesen, dann würde ich mich von der Bühne zurückziehen und ich würde jegliche revisionistische Tätigkeiten einstellen.

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90 Minuten bei Ernst Zündel - Ein Besuch in der JVA Mannheim

Was hatte ich nicht alles schon gelesen und gehört von Ernst Zündel. Ein gefährlicher, rassistischer Agitator sei er, ein Hetzer und Brandstifter, der alles Jüdische hassen würde. Von anderen hörte ich, er sei ein Märtyrer des Deutschen Reiches, ein freiheitsliebender, bescheidener und sympathischer Menschenfreund, ein Diener seines deutschen Volkes. Bei solch gegensätzlichen Aussagen war es wohl mehr als folgerichtig, daß in mir der Wunsch entstand, diesen Mann einmal persönlich kennen zu lernen. Dies auch nach dem Urteilsspruch Anfang 2007 vom Landgericht Mannheim, als Ernst Zündel mit der Höchststrafe von 5 Jahren Haft belegt wurde, wobei ihm weder seine zwei Jahre in Abschiebehaft in Kanada angerechnet wurden noch das Mannheimer Gericht es zuließ, daß nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haft diese auf Bewährung ausgesetzt werden könne. In den Augen des Gerichtes mußte dieser Mann also wirklich ein Schwerstverbrecher und Menschenfeind erster Güte sein, das stand also fest.

Ich gestehe, daß ich Menschen mit solchen Strafen noch nicht kennen gelernt habe, so daß ich doch mehr als neugierig war, wie denn mein persönlicher Eindruck von diesem Herrn Zündel sein würde. So machte ich mich also auf den Weg, ihn in Mannheim zu besuchen, in der Justizvollzugsanstalt zu Mannheim, in der Herzogenriedstraße 111.

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Neuigkeiten von Vincent Reynouard

An die Leser von "Ohne Konzessionen" und an andere...

Liebe Leserin, lieber Leser, lieber Sympathisant,

wenn auch diese Ausgabe der "Ohne Konzessionen" [Sans Concession] gedruckt und versandt werden kann, so wird sie wahrscheinlich die letzte sein, die Sie auf weiteres bzw. die nächsten 18 oder 24 Monate bekommen werden.

Seit dem 19. Juni ist nämlich gegen mich ein belgischer Haftbefehl ausgestellt worden, der seitdem bestimmt in einen europäischen Haftbefehlt umgewandelt worden ist. Seit dem 19. Juni irre ich außerhalb Belgiens umher. Meine einzige Sorge lag darin, diese Ausgabe des "Ohne Konzessionen" zu beenden. Sie ist im Untergrund hergestellt worden und enthält weniger Abbildungen. Was hingegen meine Auseinandersetzung mit einem "Anti-Nazi" betrifft, so mußte ich diese augenblicklich unterbrechen, als ich fliehen mußte. Deswegen werden Sie meinen letzten Brief nicht lesen können. Wir werden ihn zu einem späteren Datum veröffentlichen, wenn Gott uns dazu die Gelegenheit gibt.

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Nouveautés Vincent Reynouard

Aux lecteurs de "Sans Concession" et aux autres...

Chère Lectrice, Cher Lecteur, Chers Sympathisants, Si ce numéro de "Sans Concession" peut être imprimé et expédié, ce sera sans doute le dernier que vous recevrez avant neuf, voire dix-huit ou vingt-quatre mois.

Depuis le 19 juin, en effet, un mandat d'arrêt belge a été lancé contre moi, qui a certainement été depuis lors converti en mandat d'arrêt européen. Depuis le 19 juin, j'erre hors de la Belgique. Mon unique souci a été de terminer ce "Sans Concession". Ce numéro ayant été rédigé dans la clandestinité, il contient moins d'illustrations. Quant à ma controverse avec un "antinazi", j'ai dû l'interrompre brutalement lorsque j'ai fui; voilà pourquoi vous ne pourrez lire ma dernière lettre. Nous la publierons plus tard, si Dieu nous en donne l'occasion.

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Gedächnisprotokoll der ehemaligen inhaftierten südtiroler Kameraden

Teil 1:

Donnerstag, der 16. April 2008, früh Morgens.

An der Tür unserer Kameraden klopft es. Es sind die Herrschaften der DIGOS („Divisione investigazioni generali e operazioni speciali“ , politische Staatspolizei Italiens). Man überreicht ihnen den von der Bozner Staatsanwaltschaft ausgestellten Durchsuchungsbefehl. Einige von ihnen werden gebeten das „ganze Zeug“ freiwillig herauszurücken, ansonsten müsse man die ganze Wohnung auseinander nehmen. Die Beamten fangen an zu stöbern und werden fündig. Jedes Kleidungsstück, jede Kleinigkeit, jeder noch so kleine Aufkleber wird protokolliert, es handelt sich schließlich um Beweismaterial. Die jungen Männer werden gebeten etwas anzuziehen, da sie jetzt mit ihnen mit gehen müssen. Mit Säcken voller Beweismaterial und den verhafteten jungen Männern verlassen sie deren Wohnsitz.

Sie werden in verschieden Gefängnisse gebracht. Zunächst werden sie in Einzelhaft gesperrt.

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deutsch/french:

Vincent Reynouard auch in Kollmar zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt; Flucht und Spendenaufruf

Je mehr der Revisionismus auf der Ebene der historischen und wissenschaftlichen Forschung obsiegt (siehe z. B. R. Faurisson, "[Die Siege des Revisionismus]" [Teheran, 11. und 12. Dezember 2006, 22 Seiten],), desto mehr erhöht sich, wie man erwarten durfte, die Unterdrückung, die seit so vielen Jahren gegen die Revisionisten herrscht. Des weiteren, je unsicherer der jüdische Staat seine Zukunft einschätzt, desto mehr verlangt er von seinen Freunden und Verbündeten, daß sie jede Form von Äußerungen einer Gedankenschule unterbinden, die nachgewiesen hat, daß der "Holocaust", die Nummer 1-Waffe der Propaganda Israels, eine einträgliche Hochstapelei ist.

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Plus le révisionnisme remporte de victoires sur le plan de la recherche historique et scientifique (voy., par exemple, R. Faurisson, "Les Victoires du révisionnisme" [Téhéran, 11-12 décembre 2006, 22 pages]), plus, comme on pouvait s'y attendre, la répression qui s'exerce depuis tant d'années contre les révisionnistes tend à s'aggraver. Par ailleurs, plus l'Etat juif se sent incertain de l'avenir, plus il exige de ses amis et alliés qu'ils répriment toute forme d'expression d'une école de pensée qui a prouvé que "l'Holocauste", arme n°1 de la propagande d'Israël, est une juteuse imposture.

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(Dies ist die Erklärung von Vincent Reynouard nach dessen Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung durch die 61. Brüsseler Strafkammer. Vom Französischen ins Deutsche übersetzt.)

Erklärung von Vincent Reynouard

Am 19. Juni 2008 hat uns, Siegfried Verbeke und mich selbst, die 61. Strafkammer in Brüssel wegen "Bestreitens von Verbrechen gegen die Menschheit" zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung und 25.000 Euro Strafzahlung, verschiedenen Gebühren und Zahlung von Schadenersatz verurteilt... Sie hat unter anderem die sofortige Festsetzung von Siegfried Verbeke angeordnet und wahrscheinlich auch von mir selbst (ein gemeinsamer Freund von uns, der im Gerichtssaal war, sagt Nein, aber die Pressemitteilungen besagen das Gegenteil; die Antwort von der Geschäftsstelle des Gerichtes haben wir noch nicht bekommen können). Wie zu erwarten hatte das Gericht alle unsere Argumente zurückgewiesen, vor allem jenes, das den Artikel 120 der belgischen Verfassung betraf und eine Verhandlung vor einem Schwurgericht verlangte.

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Neues aus Deutsch-Südtirol!

In den letzten Wochen berichteten wir desöfteren über die Verhaftungswelle von 16 Nationalisten in Südtirol. [Hier] ein älterer Bericht darüber.

Mittlerweile müssten sich noch drei Kameraden in Haft befinden, wie ein Kamerad aus Südtirol berichtet. Es ist für die Kameraden in Südtirol nur sehr schwer an genauere Informationen zu kommen, zudem müssen sie aufpassen, dass sie nicht selbst ins Visier der "Ermittler" geraten.

Da die bisherige Medienhetze nicht ausreichte, wurde nun seitens des "Deutschen Bundesamtes für Verfassungsschmutz" und der Landesberufsschule für das Gastgewerbe "Savoy" in Meran eine Ausstellung über Rechtsextremismus und NS-Propaganda organisiert.

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Neues aus Südtirol

In der letzten Woche wurden 5 weitere unserer Kameraden in den Hausarrest entlassen, es sitzen also "nur" noch 5 andere Kameraden im Knast.

Mittlerweile geht die Hetzkampagne seitens der Systemmedien weiter! Allen voran die neue Südtiroler Tageszeitung mit ihren linken „Journalisten“ (Name bekannt!), die am Sonnabend den 10.05.08 Telefongespräche unserer Kameraden samt Namen veröffentlichte. Am Dienstag den 13.05.08 und gestern am 14.05.08 folgten weitere Hetzartikel. Auch heute wieder! Auch die „Dolomiten“ Zeitung (von der italien-treuen Südtiroler Volkspartei (SVP) gesteuert) sparte nicht mit „Lob“ über unsere Kameraden.

 

Schluss mit der Medienhetze! Hoch die nationale Solidarität!

 

Zeitungsartikel aus der Tageszeitung:

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Nationalistenverfolgung in Südtirol!

Am 21.04.08 veröffentlichten wir einen uns zugeschickten Bericht über eine Verhaftungswelle von 16 Nationalisten im immer noch italienisch besetzten Südtirol.

Nun haben wir erfahren, dass man 5 von 16 unserer Kameraden in den Hausarrest entlassen hat. Diese Woche sollen noch weitere Verhöre stattfinden und es sollen sich weitere Gefängnistore öffnen. Den Angehörigen der Inhaftierten wurde jetzt erstmals ermöglicht, die Inhaftierten zu besuchen. Einige unserer Kameraden haben bereits ihre Arbeit verloren.

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Nationalistenverfolgung in Südtirol!

Am Donnerstag, den 16. April 2008, kam es im immer noch italienisch besetzten Südtirol zu 16 Festnahmen von jungen Menschen. Die konzentrierte Aktion gegen die 17 bis 27jährigen heimatverbundenen Deutschen wurde unter dem perfiden Decknamen "Odessa" von den italienischen Besatzungspolizisten durchgeführt. In diesem Zusammenhang kam es auch in Österreich, unter zuhilfenahme eines "Rechtshilfeabkommens", zu Hausdurchsuchungen. Dabei waren skandalöserweise auch italienische Ermittler in den Wohnungen der dort Betroffenen zugegen.
Obwohl auch in Österreich nur lediglich die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht werden dürfen, in denen er lebt und zu denen er auch tatsächlich Zugang hat, wurden auf Geheiß der italienischen Beamten auch andere Räumlichkeiten durchsucht. Die festgenommenen Deutschen wurden mit Namen, Alter und Wohnort in der Südtiroler Systemjournaille denunziert.
Da gerade die letzten Wochen und Monate in Südtirol mehrfach deutschfreundliche Plakate und Gräber von deutschen Freiheitskämpfern geschändet wurden, zeigt sich deutlich, daß italienischen Faschisten durch die Nichtermittlungen des dortigen Regimes gedeckt werden. Hingegen werden Deutsche in Südtirol nach wie vor gnadenlos und mit allen Mitteln verfolgt und inhaftiert.
In Südtirol ist jeder italienischen Besatzerregierung seit der völkerrechtswidrigen Annexion des deutschen Landes jedes unrechtsstaatliche Mittel Recht, gegen jegliche Strömungen des deutsch-nationalen Gedankengutes vorzugehen. Daß sich mittlerweile aber auch die österreichische Justiz zum Büttel des italienischen Staatsterrorismus macht, ist eine neue Qualität der Unterdrückung der Deutschen in Südtirol und über die Grenzen hinaus.
Mehr als 100 Personen sollen laut Medienberichten seit Monaten von der italienischen Gesinnungsjustiz bespitzelt, gefilmt und verfolgt worden sein. Auch die Teilnahme einiger Deutschen aus Südtirol am Trauermarsch im Februar 2008 in Dresden wird dabei permanent als kriminalisierende Handlung erwähnt.
Rechtsanwälte prüfen nun die rechtliche Situation dieser Aktion.
Wir bitten Euch daher, kreative Aktionen und Spendensammlungen für die betroffenen Südtiroler Kameraden durchzuführen.
Solidarität ist eine Waffe und Südtirol ist nicht Italien!
-
Bund Frankenland-

Spendenkonto:
Bund Frankenland, Sparkasse Mainfranken Würzburg, BLZ: 790 500 00,
Konto-Nr. 44102671 - Verwendungszweck: Südtirol! -

Bund Frankenland, Postfach 53 64, D-97003 Würzburg

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Von einem Wilden attackiert – hintergangen von den Behörden

In Folge eines Autounfalls wurde Reverend George Loeb von einem anderen Autofahrer, ein so genannter Afro-Amerikaner names Harold Mansfield, auf das übelste beleidigt. Loeb wurde als Wilder, Spinner und „Motherf***er“ bezeichnet. 
Durch das Eingreifen seiner Frau zog es Loeb vor nicht auf die Beleidigungen zu reagieren.
Gut gelaunt setzten die Loebs die Fahrt daraufhin zu einem nahe gelegenen Einkaufsladen fort. In der Zwischenzeit war der andere Fahrer auf dem Weg in sein Zuhause. Ein paar Minuten später tauchte er wieder, zusammen mit einem Komplizen und einem Backstein, den er aus einem benachbarten Garten entwendet hatte, auf. Als die Loebs in ihr Auto stiegen, bremste das andere Auto direkt vor ihnen und versperret ihnen so den Ausweg. Der Fahrer, Harold Mansfield, sprang aus dem Auto und schrie, daß er Loebs Kopf zerschmettern werde. Er ging auf Loeb mit dem Backstein los, der ihm – mit der kleinen 25er seiner Frau – in den Bauch schoss. Da sich nun der Komplize nieder bückte, schoss Loeb einige Warnschüsse ab und fuhr dann fort, um in Sicherheit zu gelangen.

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deutsch/french:

Neueste Nachrichten zu Ernst Zündel:

Von seiner Frau Ingrid Rimland und einer französischen Unterstützerin.

Seit fünf Jahren ist Ernst Zündel nun im Gefängnis! Niemals ein Wort der Klage, niemals nur der Ansatz des geringsten Widerrufes. Er wird noch bis zum 1. März 2010 warten müssen, bis er wird in Freiheit sein können…

Obwohl er im selben Bereich des Mannheimer Gefängnisses bleibt, hat er nun seine Zelle gewechselt und befindet sind jetzt in der 4. Etage. Er kann nun – endlich – mit seiner Frau in den USA telefonieren. Er erzählt ihr, und das immer in seiner humorvollen Art, wie er jetzt nach seiner täglichen Runde – jeden Tag geht er einmal im Gefängnishof spazieren und dann seine Post holen - vollkommen außer Atem oben am Ende der Treppe ankommt. Ernst wird jetzt nämlich, geboren am 24. April 1939, 69 Jahre alt sein.

Er ist also nun im Rentenalter, und das müßte ihm normalerweise das Recht verleihen, in das Gefängnis in Singen verlegt zu werden, wo die Kontakte zwischen Häftlingen lockerer sind und diese manchmal sogar das Recht haben, in der Stadt spazieren zu gehen, natürlich stets nur in Begleitung eines Gefängniswärters. Aber dieses Recht ist ihm gerade von der JVA Singen verwehrt worden. Begründung: unter den Häftlingen, die er begegnen könnte, könnte sich auch ein Überlebender des Holocausts befinden!

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Cinq ans que Ernst Zündel est en prison! Et jamais un mot de plainte, jamais l'amorce de la moindre rétractation. Et il va lui falloir attendre encore jusqu'au 1er mars 2010 pour être libéré...Tout en restant dans le même quartier de la prison de Mannheim il a changé de cellule et se trouve désormais au 4e étage. Il a désormais la possibilité - enfin! - de téléphoner à sa femme aux Etats-Unis. C'est toujours en plaisantant qu'il lui a expliqué qu'à chacun de ses déplacements - pour la promenade quotidienne dans la cour, pour aller chercher son courrier, etc. - il arrive en haut des marches en soufflant comme un boeuf...

C'est que, né en 1939 (le 24 avril: bientôt son aniversaire!), Ernst va avoir 69 ans. Il a donc l'âge de la retraite, ce qui, normalement, lui donne le droit à être transféré à la prison de Singen, dans le sud de l'Allemagne (30 km au nord-ouest de Constance), où les contacts entre prisonniers sont plus faciles et où ces derniers ont même parfois le droit d'aller en ville, à condition, bien sûr, d'être accompagnés d'un gardien.

Mais ce droit à la prison de Singen vient de lui être refusé. Motif:

parmi les prisonniers qu'il serait amené à côtoyer Il pourrait se trouver un survivant de l'Holocauste!

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PRESSEMITTEILUNG

 2. Tag im 1. Bernauer Auschwitzprozeß

 Angriff des OMF-BRD-Gerichtes auf den Rechtsstaat hält an

 Tagesmittelpunkt:  Eine Tür

Fortsetzung am 26. März

 

Der zweite Tag der Berufungsverhandlung des 1. Bernauer Auschwitzprozesses vor dem Land“gericht“ Frankfurt (Oder) begann mit der Verlesung durch Richter Gräbert, daß der am ersten Tag gegen ihn gestellte Befangenheitsantrag als unzulässig verworfen worden ist mit der Begründung, er stelle eine Prozeßverzögerung dar. Der weitere Verlauf des Tages wurde durch Stellung folgender Anträge der Bernauer Viererbande geprägt:

1. Antrag auf Einstellung des Auschwitzverfahrens wegen Verjährung.

 

2. Antrag, eine gasdichte Luftschutztür bezüglich der Bezugstat zu § 130 (3) BRD-StGB („Nationalsozialistische Verbrechen“) als Beweisstück in Augenschein zu nehmen. (Vgl. Anlagen: 1. die Tür, die den Besuchern von Auschwitz als Gaskammertür „verkauft“ wird und 2. eine gasdichte  Tür aus einem Keller eines Hauses in Berlin-Prenzlauer Berg. Das Beweisstück „Gasdichte Tür“ in den Gerichtssaal zu bringen, wurde durch ein Großaufgebot von Polizeieinheiten verhindert).

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Zweite Instanz des ersten Bernauer „Auschwitz-Prozesses“ eröffnet

von Gerd Walther

Großangriff des OMF-BRD-Gerichtes auf den Rechtsstaat abgefangen

Die „Viererbande“ hält Stellung auch ohne SS - Kräfte für den Gegenschlag zusammengezogen

Am Montag, dem 25. Februar 2008, begann vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) die Berufungsverhandlung des 1. Bernauer Auschwitz-Prozesses gegen die „Bernauer Viererbande“. Sie entwickelte sich zu einem neunstündigen Kampf um die Lufthoheit, in dessen Verlauf Richter Gräbert für einige Sekunden k. o. ging.

Offenkundig hatte Herr Gräbert vor Beginn des Gefechtes die Schlagkraft der Bernauer „Viererbande“ ohne die nach der Strafprozeßordnung vorgesehene Rechtsanwältin Sylvia Stolz (SS), die zur Zeit von der Holocaustjustiz in Mannheim in Kriegsgefangenschaft gehalten wird, unterschätzt.

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Gesinnungsjustiz in Aue

JN-Kreisvorsitzender Stefan Hartung wegen "Perplex"-Verteilung verurteilt

Das heute ergangene Urteil gegen den Vorsitzenden der "Jungen Nationaldemokraten" im Kreis Aue-Schwarzenberg, Stefan Hartung, bezeichnete der NPD-Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der NPD, Holger Apfel, als skandalös. Hartung war heute vom Amtsgericht Aue zur Zahlung von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er im September 2007 die JN-Schülerzeitung "perplex" verteilt hatte. Das Gericht will darin einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sehen.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, der persönlich bei der Verhandlung anwesend war, sagte heute zu dem Urteil:

"Heute mußten wir in Aue einen politischen Prozeß miterleben, in dem es nicht darum ging, verbotenes Verhalten aufzudecken, sondern die Meinungsäußerung einer Partei zu unterdrücken.

Deshalb hat das Gericht es wohl auch vermieden, mit nur einem Wort auf die Inhalte der JN-Zeitschrift einzugehen, indem man einfach eine angebliche "Offenkundigkeit" der Jugendgefährdung konstatierte. Auch war das Gericht nicht bereit oder schlichtweg überfordert, die verfassungsrechtliche Dimension des Falles zu erkennen, die in der Gefährdung des Prinzips der Meinungsfreiheit liegt, wenn solche Urteile Schule machen. Das Thema der Ausländerkriminalität, das beispielsweise der Wahlkämpfer Roland Koch Tag für Tag in Hessen ansprach, mußte im Fall der JN-Zeitschrift "perplex" als "Beweis" für eine angebliche "offenkundige" schwerwiegende Jugendgefährdung herhalten.

Angesichts einer solch skandalösen Beweisführung unterstützen wir den Entschluß von Stefan Hartung, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen."

19.02.2008

Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207

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Für Professor Faurisson : Polizeigewahrsam und Hausdurchsuchung

 Robert Faurisson, Professor im Ruhestand, wohnt in Vichy. Für den 24. Januar 2008, 9 Uhr morgens, wurde er in die Polizeidienststelle seiner Stadt einbestellt. Er war gerade dort angekommen, als ihm die drei Beamten der Justizpolizei, die am Vortage aus Paris gekommen waren, eröffneten, daß er in Polizeigewahrsam genommen würde und bei ihm zu Hause eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden würde.

Jacques Chirac, damals Präsident der französischen Republik, hatte im Dezember 2006 öffentlich darum gebeten, daß eine gerichtliche Untersuchung hinsichtlich der Beteiligung von Faurisson an der Holocaust-Konferenz in Teheran eröffnet werden solle (diese fand am 11. und 12. Dezember 2006 statt).

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deutsch/french:

Ausschnitte eines Briefes von Germar Rudolf an Paul Grubach, zusammengefaßt von einer Französin; schnell übersetzt. AVL

Anhand der Berichte des US-amerikanischen Revisionisten Paul Grubach fassen wir hier einige Neuigkeiten bezüglich des Chemikers Germar Rudolf zusammen, Autor des berühmten „Rudolf-Berichtes“, der aus den USA ausgewiesen wurde und seit dem 15. November 2005 in Deutschland in Haft ist, also seit 800 Tagen.

Nachdem er Probleme an einem Zeh, an der Achilles-Ferse und an der Schulter hatte, geht es Germar wieder gut. Er achtet sehr auf seine körperliche Verfassung, macht weiter seine Bodenübungen, spielt jeden Montag Volley-Ball, läuft 5km am Tag in einer halben Stunde, und er liest viel – wissenschaftliche Bücher, aber auch große englischsprachige Autoren. Er besucht weiterhin Englisch-Kurse, um sein Englisch zu verbessern und er singt jetzt in der Kirche, was ihm einige zusätzliche Apfelsinen vom Pastor einbringt. Und was den Joghurt angeht, so stellt er diesen regelmäßig selbst her [dank eines Rezeptes einer unserer Leser, AdV].

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Prozeß von Sylvia Stolz Teil VI

Die „große Stunde“ der 4. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim,

der Herren Berufsrichter Glenz (Kammervorsitzender), Dr. Bock und Lindenthal

Stolz-Prozeß, letzter Tag, 14. Januar 2008

„Im Namen des Volkes“ ****

RAin Sylvia Stolz zu 3,5 Jahren Haft mit fünfjährigem vorläufigen Berufsverbot verurteilt und noch im Gerichtssaal nach Verlesung des 7seitigen Haftbefehls festgenommen.

Vorbemerkung – Auch jetzt noch, Stunden später, kann ich es noch immer nicht richtig begreifen, was ich heute Mittag zwischen 13 und 14 Uhr miterleben mußte. Ich bin zweifelsohne hart im Nehmen. Doch das, was diese 3 brddr-(Berufs-) Richter mit Frau Stolz gemacht haben, hätte ich mir nie träumen lassen.

Die Anzahl der Polizeifahrzeuge (3 Mannschaftswagen) vor dem Gerichtsgebäude gegenüber dem Mannheimer kurfürstlichen Schloß, heute Universität und Amtsgericht, erklärte ich mir mit dem größeren Andrang an Zuhörern wie Medienvertretern, denn es wurde ja das Urteil erwartet. Der Hauptgrund für den Polizeiaufmarsch war jedoch die geplante Verhaftung von Frau Stolz nach der Urteilsverkündung.

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Prozeß von Sylvia Stolz Teil V

Stolz-Prozeß, Tag 14, 10. Januar 2008

Vorbemerkung: In einigen hiesigen Zeitungen sowie in den ARD-Netznachrichten fanden sich am 09.01.08 Veröffentlichungen; am ausführlichsten wohl im Mannheimer Morgen (MM) und seinen Nebenausgaben. – Wie kommt man an solche Artikel? Entweder über „google“ und Sylvia Stolz eingeben oder über [www.paperball.de].

1 Polizeiwagen (neuer Benz Vito) sichtbar vor dem Gebäude. Heute 10 Uniformierte im Einsatz, darunter 2 Sie, eine davon eine Türkin mit einem Paß der brddr. – Wieder im großen Saal 1. Kontrolle mit „Röntgengerät“ und dem Üblichen. Dennoch alles recht zügig und verhältnismäßig locker. Hatte ein kleines Problem ohne jede Folgen... – heute hatte ich vergessen, zuvor mein Taschenmesser aus der „Herrentasche“ zu nehmen und im Schließfach unterzubringen. Das „unbestechliche Röntgenauge“ entdeckte die „Waffe“. Indes keine (!) Aufregung bei den Polizisten. Ich mußte es nur bei der Kontrolle hinterlegen und bekam es natürlich wieder zurück.

Im Saal 2x „staschu“ – die bekannten Gestalten; am Nachmittag durch einen Dritten („Frischling/Neuling“?) verstärkt – sowie 5 (!), zeitweise auch 7 (!) bewaffnete Polizisten, darunter immer eine Sie. Sie sollten wohl bei Bedarf die Personalien der Lacher und Beifallsklatscher feststellen, damit sie einer „Bestrafung zugeführt werden konnten“.

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(v.l.n.r.: Wolfgang Fröhlich, Dr. Herbert Schaller,
Teheran, Dezember 2006, Holo...-Konferenz)

Am Montag, den 14.01.2008 um 9.00 Uhr findet im Saal 203 des Landesgericht Wien, 108 Landesgerichtsstraße der Prozeß gegen Dipl. Ing. Fröhlich statt.

Hauptanklagepunkt: er habe Unterschriften zur Abschaffung des NS-Gesetzes gesammelt.

Zusatzinformation: Wie verlautet, gibt es im Fall Fröhlich außer dem Hauptanklagepunkt die Vermutung der Staatsanwaltschaft, aus dem Aufruf zur Unterschriftensammlung gegen das NS-Verbostgesetz sei ein Zweifel an der H....-These herauszulesen gewesen. Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich ist demnach auch angeklagt, weil er in seinem Aufruf den Holocaust geleugnet haben soll.

Wer Herrn Fröhlich unterstützen möchte, kann ihm einen Brief mit einem Geldschein schicken; kommt an: Frau Elfriede Fröhlich; Mauerbachstr. 37/13; A - 1140 Wien.

Die direkte Anschrift lautet:

Wolfgang Fröhlich; JVA-Josefs Str./Wikenburggasse 18-22; A-1082 Wien; Österreich

Schickt Briefe und Grußkarten!

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 Prozeß von Sylvia Stolz Teil IV

Stolz-Prozeß, Tag 13, 08.01.2008

“Die Stunde von Staatsanwalt (StA) Grossmann”

(Siehe auch Sondermeldung vom 8.1.2008)

Kein Polizeiwagen vor dem Gebäude. - Die Vierertruppe, darunter eine Sie, kam aus dem nahe gelegenen Polizeirevier. Wieder recht lockere Kontrolle am Eingang für den kleinen Saal 5.

Offizieller Beginn 9.00 Uhr, tatsächlicher Beginn 9.08 Uhr. - Das Gericht in der bekannten Besetzung. - StA Grossmann (ohne Leibwächter). - Frau Stolz + die beiden Anwälte; die Pflichtanwältin war nach der Mittagspause nicht mehr anwesend.

Im Saal 2 bewaffnete Uniformierte sowie 2 x “staschu”, darunter “Spitzmausgesicht Mohr” (?); nach der Mittagspause nicht mehr anwesend. - Keine Justizbeamten.

Medien: Anfangs - dpa-Blondine + Schreiber für MM/BILD (?) - in der heutigen BILD-Ausgabe Rhein-Neckar findet sich folgender Kurzartikel: “Nazi-Anwältin pöbelt gegen Richter” Schon wieder Ärger um Nazi-Anwältin Sylvia Stolz (44). Die Verlobte des rechtsextremen Juristen Horst Mahler ust weder Volksverhetzung angeklagt. Sie stellte zahlreiche Anträge, verschleppte somit den Prozess. Zudem pöbelte sie gegen den Richter, behauptete, sein Urteil würde schon feststehen. Im Publikum johlten zahlreiche rechtsradikale Zuschauer. Sylvia Stolz droht, ihre Zulassung als Anwältin zu verlieren. - Kein Hinweis, wer diese neu-deutsche Geistesleitung verbrochen hat... - Auch in der heutigen Ausgabe der Wormser Zeitung - Worms am Rhein, alter Kaiserdom, Stadt der Nibelungen, liegt etwa 30 km nordwestlich von Mannheim; im MM stand NICHTS!

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Prozeß von Sylvia Stolz Teil III

Stolz-Prozeß, Tag 12 , 7. Januar 2008

Vor dem Gerichtsgebäude 1 Polizeiwagen (Mercedes Sprinter) - im Einsatz 4 Uniformierte, darunter eine Sie; alle bewaffnet.

Erneut kleiner Saal - lockere Kontrolle; kein  “Röntgengerät”, nur “Torbogen”. --- Die Vierergruppe war schon häufig im Einsatz  und hat so mitbekommen, daß die Besucher weder zu einem deutschen “Dschihad” noch zu Al Kaida noch zu .... gehören.

Der Andrang heute größer, auch bei den Medienvertretern, da angenommen wurde, daß der “Staat brddr” über seinen Vertreter Grossmann das ins Auge gefaßte Strafmaß verkünden  werde.

Offizieller Beginn 9.30 Uhr, tatsächlicher Beginn 9.34 Uhr (!)

Das Gericht in der bekannten Besetzung. - StA  Grossmann (in Anzug mit Krawatte) - Frau Stolz und die beiden Verteidiger. - Im Saal auch 2 Uniformierte, darunter die Sie. - Keine Vertreter der polit. Polizei (“staschu”)

Medien: 4, darunter die dpa-Dame

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Prozeß von Sylvia Stolz Teil II

Stolz-Prozeß, Tag 9, 18.12., Tag 10, 19.12. und Tag 11, 20.12.2007

Tag 9, 18.12.2007

2 Polizeiwagen (PKW) vor dem Gerichtsgebäude; 4 Polizisten im Einsatz. – Wieder kleiner Saal. Kein „Röntgengerät“ für Taschen usw., jedoch elektrischer „Torborgen“ (Lichtschranke).

Die „Matadoren“: Das Gericht in der bekannten Besetzung. – StA Grossmann; „Leibwächter“ sitzt nicht bei ihm. – 2 x polit. Polizei; Grossmann-Leibwächter sitzt bei ihnen auf der letzten Bank an der Wand neben dem Eingang/Ausgang. - Frau Stolz mit den beiden Verteidigern.

Medien: nur Mack (1) vom MM, in der 1. Reihe, rechts versetzt vor mir.

Zuhörer: immer um die 20, wechselnd; unter ihnen logischerweise Horst Mahler und aus der Reichshauptstadt Berlin Andreas K.

Offizieller Beginn 9.00 Uhr, tatsächlicher Beginn 9.35 Uhr. – Im Saal 2 Polizisten in Uniform, bewaffnet, kein Gerichtsdiener.

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Order POW Gary Yarbrough: An Appeal

"The evil of tyranny are rarely seen but by him who resists it." -- John Hay

"Political correctness is a form of bigotry behind which cowards hide." - James Von Brunn

Fantastic doctrines require unanimity of belief.  One dissenter casts doubt on the creed of millions.   Thus the fear and the hate; thus the torture chamber, the iron stake, the  gallows, the labor camp, the psychiatric ward. --Edward Abbey

"As long as the world shall last there will be wrongs, and if no man objected and no man rebelled, those wrongs would last forever" - Clarence Darrow

"The giant oak is an acorn that held its ground."  --  Anonymous

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The following is a direct appeal from Order POW, political prisoner and LibRA member Gary Yarbrough. You may write to Gary at:

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Aufruf des POWs von “The Order”, Gary Yarbrough

Das nun Folgende ist ein direkter Aufruf des POWs von “The Order”, dem politischen Gefangenen und LibRA-Mitglied Gary Yarbrough. Ihr könnt Gary auch schreiben:

Gary Yarbrough, 09883-016

USP Admax

PO Box 8500

Florence, CO81226

USA 

“Wie einige von Euch wissen werden, wurde ich von Gefängnisangestellten attackiert und geschlagen, während ich im US-Gefängnis, Atlanta, GA inhaftiert war. Dies war eine Vergeltungsmaßnahme für zahlreich eingereichte behördliche Beschwerden gegen die widrigen Bedingungen in dem Gefängnis, und zugleich war es eine Revanche, da ich mich widersetzte gewaltsam “integriert” zu werden. Ich wurde mehrmals mit einem Zellenschlüssel geschlagen, während ich mich in Handschellen angekettet befand. Drei der genannten Beschwerden waren gerade wegen solchem Vorgehen, d. h. dass schwarze Beamte weiße Inhaftierte angreifen und schlagen, die nicht mit Nicht-Weißen zusammen eingesperrt sein wollen.

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Prozeß vom Sylvia Stolz Teil I

Tag 1

des Holo...-/Shoah-Prozesses gegen Rechtsanwältin (RAin) Sylvia Stolz

am 15. November vor dem Landgericht (LG) Mannheim, 4. Strafkammer (StK),

Vorsitzender Richter Glenz (1); Beisitzer Dr. Bock und Lindenthal; Schöffen Askani und Haaß;

Mit Ausnahme eines Beisitzers alle über 50 Jahre; der Kammervorsitzende Glenz könnte auf die 60 zugehen.

Offizieller Beginn 9 Uhr; tatsächlicher Beginn 9.52 Uhr. Das aus den Prozessen gegen EZü und GRu bekannte Kontrollverfahren. Polizei mit etwa 15 Uniformierten vertreten. Großer Andrang, Saal voll besetzt. Medieninteresse schwächer als bei EZü und GRu,  2 Fotografen, 1 Kameramann, 8 Journalisten, darunter, mit Gerichtszeichner, V. Zastrow von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der Mannheimer Morgen (MM) Schreiber Mack, der “Gorilla” von BILD Rhein-Neckar, die blonde Mitdreißigerin von dpa (Deutsche Presse-Agentur), der aus den anderen Verfahren bekannte taz-Hetzer (taz = Tageszeitung, Berlin, linksradikal /KPlastig), 1 Vertreter der Zeitung (Zt.) “Die Rheinpfalz/Ludwigshafen.”

Im Saal 1 Gerichtsdiener sowie 4 Polizisten; alle bewaffnet. Keine bekannten Gesichter der Politischen Polizei (“staschu” = Staatsschutz; in der Ex-SBZ/DDR hieß diese Abteilung Staatssicherheit, Abkürzung “stasi/Stasi”).

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Spiegel Online: 28.10.2007

Meldungen: AUSBRUCH

Gefangene im Koffer aus Knast geschmuggelt

Das Gepäck der 19-Jährigen bei der Haftentlassung war schwer, doch niemand dachte sich etwas dabei. Die Wärter verabschiedeten sie ein letztes Mal, Stunden später brach große Aufregung aus. Die junge Frau hatte offenbar eine Mitgefangene aus dem Jugendknast geschmuggelt.

Es ist fast wie im Film: In einem Koffer hat eine 19-Jährige bei ihrer Haftentlassung eine andere Gefangene aus dem Jugendgefängnis in Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) geschmuggelt. In der Sicherheitsschleuse sei am Freitagabend lediglich aufgefallen, dass der Lederkoffer der Frau ungewöhnlich schwer war, teilte die Polizei am Sonntag mit.

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Der Fall Honsik

Der österreichische Dichter, Autor und Geschichtsforscher Gerd Honsik wurde am 23. August 2007 nach fünfzehn Jahren Exil in seinem Haus in der Nähe von Málaga (Spanien) festgenommen und in Auslieferungshaft nach Madrid verbracht, wo er sich seither befindet.

Die Verhaftung erfolgte im Auftrag des österreichischen Justizministeriums mit Hilfe des von der BRD erfundenen und initiierten Europäischen Haftbefehls. Danach steht nicht mehr das Delikt im Vordergrund, sondern nur das Auslieferungsbegehren. Es wird nach dieser Regelung vorausgesetzt, dass die EU-Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich handeln, weshalb eine Fallprüfung durch das Auslieferungsland nicht mehr notwendig sein soll.

Im Auslieferungsfall Honsik ging es zunächst um seine erstinstanzliche Verurteilung vor dem Schwurgericht Wien 1992. Dort war der Dichter wegen seines Buches "Freispruch für Hitler?" angeklagt und zu eineinhalb Jahren Gefängnishaft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Gerd Honsik vor dem Ausschöpfen der Rechtsmittel sich für einen Aufenthalt im spanischen Exil entschied.

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Preußische Allgemeine: 15. September 2007

Meldungen

Gefängnisse: Zu 97 Prozent ausgelastet

Paris - In vielen Ländern platzen die Gefängnisse aus allen Nähten. Die größte Zellennot herrscht in Griechenland - dort melden die Haftanstalten einen Auslastungsgrad von 180 Prozent. Auch Italien, Mexico, Ungarn und Spanien zählen bis zu 40 Prozent mehr Häftlinge, als sie offiziell unterbringen können. In Deutschland dagegen halten sich Zellenangebot und -nachfrage bei einem Auslastungsgrad von 97 Prozent knapp die Waage. Mit der Überbelegung der Gefängnisse ist nicht zu spaßen, denn sie birgt die Gefahr von Gewaltausbrüchen und sorgt nicht für gute Bedingungen zur Resozialisierung. Nimmt man die Zahl der Gefangenen, dann sind die USA unangefochtene Hochburg der Kriminalität. Fast 2,2 Millionen US-Bürger sitzen ein; auf je 100 000 Einwohner kommen 737 Inhaftierte - sage und schreibe 500 mehr als beim zweitplazierten Polen und gut zweieinhalbmal so viele wie im Durchschnitt aller OECD-Länder, der bei 276 Gefängnisinsassen liegt. Im Vergleich dazu ist die Bevölkerung in Deutschland geradezu redlich: Je 100 000 Einwohner gibt es nur 94 Häftlinge.

IW

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